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l)  
Auszeichnungen,  
m) VEB Sport-Toto,  
n) Verwendung der Haushalts-, Investitions- und Valutamittel,  
o) Planträger für Sportbauten,  
p) Bestätigung von Sportbauten gemäßStaatlicher Plankommission,  
q) Ausarbeitung von Grundsätzen für die Städte- und Regionalplanung,  
r)  
Anleitung der Sportreferate.  
§
3
Mitglieder des Komitees  
(1)  
Zusammensetzung  
Vorsitzender des Komitees,  
die Stellvertreter,  
ein Vertreter des Ministers für Volksbildung,  
für Gesundheitswesen,  
des Innern,  
für Nationale Verteidigung,  
des Staatssekretärs für Hoch- und Fachschulwesen,  
der Rektor der DHfK,  
der Vorsitzende des Wissenschaftlich-Methodischen Rates.  
(2)  
Empfohlen wird, die Vorsitzenden bzw. ein oder mehrere Leitungsmitglieder aus  
-
-
-
-
-
DTSB,  
FDJ.  
Pionierorganisation,  
FDGB und  
GST  
als Mitglied des Komitees vorzuschlagen.  
Vorsitzender des Komitees ist Staatssekretär.  
Berufung des Vorsitzenden und Stellvertreter.  
Berufung der übrigen Mitglieder.  
(3)  
(4)  
(5)  
(6)  
Verantwortung der Mitglieder in ihrem Bereich.  
§4  
Struktur  
(1)  
2)  
Strukturplan  
(
Kommission für Sportbauten.  
§
5
Leitung des Komitees  
(1)  
(2)  
(3)  
(4)  
(5)  
(6)  
Vorsitzender steht dem Komitee vor.  
Er leitet die Sitzungen.  
Entscheidungsbefugnis.  
Statuten für unterstellte Einrichtungen.  
Vorlagen.  
Erlass von Anordnungen.  
(7)  
(8)  
(9)  
Vertretung.  
Tätigkeit der Stellvertreter, Anleitung der Abteilungen.  
Wirkung der Leiter von Abteilungen.  
§
6
7
Arbeitsweise  
(1)  
(2)  
(3)  
(4)  
(5)  
(6)  
Beratung des Komitees.  
Verantwortung der örtlichen Organe.  
Zusammenarbeit mit DTSB und GST.  
Einbeziehung des Wissenschaftlich-Methodischen Rates.  
Arbeitsordnung.  
Arbeitsverteilung.  
§
Wissenschaftlich-Methodischer Rat  
(
(
1)  
2)  
Beratendes zentrales Gremium,  
Statut.  
§
§
8
9
Unterstellte Einrichtungen  
Dem Komitee unterstehen die DHfK und der VEB Sport-Toto.  
Vertretung im Rechtsverkehr  
(
(
1)  
2)  
Vorsitzender bzw. Stellvertreter,  
Beauftragte Mitarbeiter.  
§
10  
Inkrafttreten  
(
(
1)  
2)  
Verordnung  
Außer Kraft: Statut des Komitees (VO vom 12.11.1959)  
Statut des Staatssekretariats für Berufsbildung  
Festlegung, diente der Tätigkeit des Staatssekretariats für Berufsbildung, beschlossen vom  
Ministerrat der DDR am 10.7.1975.  
Auszug:  
1 1. Zuständigkeit für die Leitung und Planung der staatlichen Politik in derBerufsausbildung.  
§
2
3
. Verantwortung für die Aus- und Weiterbildung der Facharbeiter.  
. Beitrag zur Verwirklichung derVolkswirtschaftspläne.  
4
. Aufgaben: