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§
9
1. Höchstes Organ des NOK ist die Mitgliederversammlung, sie tagt jährlich.  
2
3
. Bekanntgabe der Versammlung.  
. Beschlussfähigkeit  
§
§
10 Außerordentliche Mitgliederversammlung  
11 1. Vollzugorgan: Präsidium, es tagt vierteljährlich.  
2
. Zusammensetzung: Präsident, Vizepräsidenten, Generalsekretär, Schatzmeister, Kunstwart,  
Pressechef, weitere Mitglieder.  
3
4
. Geschäftsordnung  
. Büro des NOK, es tagt monatlich.  
§
§
12 1. Bildung zeitweiliger Ausschüsse für bestimmte Aufgaben.  
2
3
. Sie wirken beratend.  
. Ständige Redaktionskommission.  
13 1. Generalsekretariat für laufende Arbeiten zuständig.  
2
3
. Funktionalorgan des NOK.  
. Hauptamtliche Mitarbeiter.  
V.  
Symbole, Auszeichnungen, Ehrungen, Preise  
§
14 1. Emblem mit demOlympischen Symbol und Kürzel „DDR“  
2
. Olympische Fahne mit dem Symbol.  
15 1. Ehrung hoher Verdienste mit der goldenenEhrennadel, dem goldenem Ehrenring sowie der  
Ehrenplakette (1987 beschlossen)  
. Ehrenpreise  
§
2
VI.  
§
Haushalt und Finanzen  
16 Finanzierung u. a.:  
Jahresbeiträge,  
Zuwendungen der Gesellschaft zur Förderung des olympischen Gedankens in der DDR,  
Einnahmen aus Sport-Briefmarken,  
Spenden.  
VIII.  
Schlussbestimmungen  
Statut des Pädagogischen Rates  
Festlegung, diente dem Pädagogischen Rat, verabschiedet am 1.11.1953.  
Auszug:  
I.  
Aufgaben  
Beratendes Organ des Direktors bzw. Schulleiters)  
Struktur  
(
II.  
1
2
.
.
Bildung eines Rates an Schulen, wenn mindestens vier Lehrkräfte tätig sind.  
Mitglieder:  
Direktor/Schulleiter, Stellvertretender Direktor, alle Lehrer, hauptamtlicher  
Pionierleiter, Vertreter des Elternbeirates.  
3
4
5
.
.
.
Vorsitz: Direktor bzw. Schulleiter.  
Teilnahme von Vertretern örtlicher staatlicher Organe.  
Wahl eines ständigen Sekretärs des Rates.  
III.  
IV.  
Arbeits- und Verfahrensweise  
Inhalt der Beratungen  
(
u. a. Sportunterricht und Sport in der Freizeit)  
Beschlüsse des Rates  
Prüfung der Realisierung auf den Sitzungen. Kontrolle durch Schulinspektoren.)  
V.  
(
Statut des Sportmedizinischen Dienstes (SMD)  
Festlegung, getroffen als Anordnung des Ministeriums für Gesundheitswesen und des  
Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport vom 10.9.1963, ist zum 1.9. gleichen Jahres in  
Kraft getreten.  
Zum Inhalt:  
Präambel  
§
1 Bildung  
(SMD zur sportmedizinischen Betreuung gebildet)  
§
2 Rechtliche Stellung und Sitz  
(Juristische Person; nach geordnete Einrichtung des Staatlichen Komitees für  
Körperkultur und Sport; Berlin)  
§
3 Aufgaben  
(
(
1)  
2)  
Betreut als medizinische Einrichtung die sporttreibende Bevölkerung  
Zusammenarbeit mit staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen)  
a) Organisation der Betreuung für alle Sporttreibenden,  
b) spezielle Betreuung der Leistungssportler,  
(3)  
c) methodische Anleitung,  
d) Mitwirkung im Feriendienst,  
e) Durchführung von Sporttauglichkeitsuntersuchungen, Gesundheitskontrollen,  
sporthygienischer Maßnahmen,  
f) Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse,