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. Sektionen der SG
a) Teil der SG, vereiniget Mitglieder ihrer Sportart. Höchstes Organ ist die Sektionsversammlung,
sie tritt allgemein einmal im Quartal zusammen. Die Sektionsleitung wird alle drei Jahre auf
einer
Wahlversammlung gewählt. Die Versammlung nimmt den Rechenschaftsbericht der Leitung
entgegen, wählt die neue Leitung, die
Delegierten zur Kreisdelegiertenkonferenz des
entsprechenden Sportverbandes sowie beschließt den Sportplan.
b) Die Sektion gliedert sich je nach Sportart und Stärke in Abteilungen, Mannschaften, Riegen,
Gruppen usw.
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. Allgemeine Sportgruppen besitzen den Charakter einer Sektion.
VI. Die Stadt-, Kreis- und Stadtbezirksorganisationen
Die Stadt- (SO), Kreis- (KO) und Stadtbezirksorganisation (SBO) erfassen die SG und die
Fachausschüsse ihres Territoriums. Das höchste Organ der Organisation ist ihre
Delegiertenkonferenz, die alle drei Jahre zusammentritt. Sie nimmt den Rechenschaftsbericht des
Vorstandes und der Kreisrevisionskommission (KRK) entgegen, fasst Beschlüsse und wählt den
jeweiligen Vorstand, die KRK und bei der Stadtbezirksdelegiertenkonferenz alle drei Jahre die
Delegierten zur Stadtdelegiertenkonferenz, bei den Kreis- und Stadtdelegiertenkonferenzen alle
sechs Jahre die Delegierten zur Bezirksdelegiertenkonferenz. Der Vorstand wählt das
Sekretariat, den Vorsitzenden und die beiden Stellvertreter. Er tagt vierteljährlich.
VII. Die Bezirksorganisationen
Sie erfasst die im Bezirksterritorium bestehenden Kreis- sowie Stadtorganisationen mit ihren
Stadtbezirksorganisationen. Höchstes Organ ist die Bezirksdelegiertenkonferenz, alle sechs Jahre
zusammentretend. Konferenzablauf: Vortragen der Rechenschaftsberichte des Vorstandes und der
Bezirksrevisionskommission (BRK), Beschlussfassung, Wahl des Vorstandes und der BRK sowie
der Delegierten für den Turn- und Sporttag des DTSB. Der Vorstand wählt sein Sekretariat, seinen
Vorsitzenden und die drei Stellvertreter Er tritt viermal im Jahr zusammen.
VIII. Die Sportvereinigungen (SV)
Die SV Dynamo und ASV Vorwärts sind organische Bestandteile des DTSB und haben den
Charakter einer Bezirksorganisation. Sie haben eigene Satzungen bzw. Instruktionen. Die SV
sind im Bundesvorstand vertreten.
IX. Die Sportverbände der DDR
Dem DTSB gehören 32 Deutsche Sportverbände der DDR an.
Sie sind für die Entwicklung ihrer Sportart verantwortlich.
Dem DTSB gehören außerdem angeschlossene Verbände an: Allgemeiner Deutscher
Motorsport-Verband der DDR, Deutscher Anglerverband der DDR.
Deren Motorsport-Clubs bzw. Betriebs- und Ortsgruppen sind dem DTSB kooperativ
angeschlossen. Beide Verbände sind in den gewählten Vorständen auf den einzelnen Strukturebenen
mit Sitz und Stimme vertreten.
X. Das höchste Organ des DTSB der DDR
Höchstes Organ ist der Turn- und Sporttag des DTSB. Er findet alle sechs Jahre statt.
Ablauf des Tages: Rechenschaftsbericht des Bundesvorstandes und der
Zentralen
Revisionskommission (ZRK), Beschluss zu Änderungen des Statuts, Festlegung grundsätzlicher
Aufgaben, Wahl des neuen Bundesvorstandes und der ZRK. Der Bundesvorstand wählt das
Präsidium und das Sekretariat, den Präsidenten und die Vizepräsidenten. Er tagt
mindestens zweimal pro Jahr.
XI. Revisionskommission (RK)
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. Die RK bestehen beim Bundes-, den Bezirks- Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksvorständen sowie
Vorständen der SG außerdem bei den Präsidien der Deutschen Sportverbände.
Gewählt werden sie vom Turn- und Sporttag des DTSB, den entsprechenden
Wahlveranstaltungen bzw. den Verbandstagen.
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. Grundlage der Arbeit bildet eine Richtlinie.
. Sie nehmen regelmäßig Prüfungen vor.
. Anleitung der einzelnen RK durch die ZRK.
. Vorsitzende der RK nehmen jeweils an Sitzungen der jeweiligen Leitung mit beratender Stimme teil.
XII. Auszeichnungen
1. Für vorbildliche Leistungen
a) Ehrenurkunde,
b) Ehrennadel des DTSB (Bronze, Silber oder Gold),
c) Verdienstplakette,
d) Friedrich-Ludwig-Jahn-Medaille.
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. Vorschlagsberechtigung für staatliche und gesellschaftliche Auszeichnungen.
. Möglich sind Ehrennadeln und Ehrenplaketten u. a. Auszeichnungen durch SG, Sportclubs,
Sportvereinigungen und Sportverbände.
4. Auszeichnung in würdiger Form.
XIII. Erziehungsmaßnahmen
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. Erziehung und Selbsterziehung der Mitglieder.