950  
II. Mitgliedschaft  
§
6
(1)  
Bürger der DDR ab dem 14. Lebensjahr. Entrichtung des festgelegten  
Mitgliedsbeitrages;  
Möglich, Freund der GST zu werden.  
Aufnahme mittels eines Aufnahmeantrages. Ausgabe eines Mitgliedsbuches.  
Ende der Mitgliedschaft;  
Abgabe des Buches;  
(2)  
§
§
7
8
(1)  
(2)  
(3)  
(4)  
(5)  
Ausschluss;  
Entscheid zum Ausschluss (Mitgliederversammlung derGrundorganisation);  
Erneute Aufnahme möglich.  
§
§
§
9
10  
11  
Pflichten  
Rechte  
Auszeichnungen für besondere Aktivitäten gemäß Richtlinien;  
(1)  
2)  
III. Organisationsaufbau und die innergesellschaftliche Demokratie  
(
Vorschlag für wissenschaftliche Arbeiten, Erfindungen u. a. m. an den Ministerrat der DDR.  
§
§
12  
13  
GST ist juristische Person; wird vom Vorsitzenden vertreten.  
(1)  
2)  
Prinzipien des demokratischen Zentralismus;  
leitende Organe arbeiten kollektiv.  
(
§
§
§
§
14  
15  
16  
17  
Erteilung von Organisationsaufträgen an bewährte und aktive Mitglieder.  
Wahl gemäß Wahldirektiven.  
Stimmenmehrheit.  
(1)  
Aufbau der GST nach territorialem und Betriebsprinzip.  
Organe  
(2)  
a) zentral:Kongreß undZentralvorstand,  
b) Bezirke:Bezirksdelegiertenkonferenz undBezirksvorstand (BV),  
c) Kreise:Kreisdelegiertenkonferenz undKreisvorstand (KV),  
d) Grundorganisation:Mitgliederversammlung bzw. Delegiertenkonferenz und  
Vorstand.  
IV. Kongreß und Zentralvorstand (ZV)  
§
18  
(1)  
Höchstes Organ ist der Kongreß; tritt alle vier Jahre zusammen;  
Wahl der Delegierten im Bezirk;  
Einberufung.  
(2)  
3)  
(
§
§
§
19  
20  
21  
Entgegennahme der Rechenschaftsberichte von ZV undZentraler Revisionskommission (ZRK).  
Beschluß zum Statut. Wahl des ZV und der ZRK.  
(1)  
2)  
(1)  
2)  
V. Bezirksorganisation  
Zentralvorstand fungiert zwischen den Kongressen;  
(
Er tagt in der Regel alle 6 Wochen.  
ZV wählt den Vorsitzenden, seine Stellvertreter, die Mitglieder des Sekretariats.  
Arbeitsordnung.  
(
§
22  
(1)  
2)  
(1)  
2)  
Höchstes Organ ist die Bezirksdelegiertenkonferenz. Tritt alle zwei Jahre zusammen;  
Einberufung.  
Wahl der Delegierten im Kreis;  
Entgegennahme der Berichte des BV und der Bezirksrevisionskommission (BRK).  
Wahl des BV und der BRK sowie der Delegierten zum Kongreß.  
(
§
23  
(
§
§
24  
25  
Bezirksvorstand fungiert zwischen den Delegiertenkonferenzen.  
(1)  
2)  
BV tagt vierteljährlich;  
Er wählt den Vorsitzenden, seine Stellvertreter und Mitglieder des Sekretariats.  
(
VI. Kreisorganisation  
§
26  
(1)  
Höchstes Organ ist die Kreisdelegiertenkonferenz. Tritt alle zwei Jahre zusammen.  
(2)  
Einberufung.  
§
§
27  
28  
Wahl der Delegierten in den Grundorganisationen.  
Entgegennahme der Berichte des KV und der Kreisrevisionskommission (KRK).  
Wahl des KV und der KRK sowie der Delegierten zum Bezirk.  
Kreisvorstand fungiert zwischen den Delegiertenkonferenzen.  
KV tagt vierteljährlich. Wählt den Vorsitzenden, seine Stellvertreter und Mitglieder des  
Sekretariats.  
§
§
29  
30  
VII. Grundorganisation (GO)  
§
31 (1)  
GO bildet das Fundament der GST. Sie bestehen inBetrieben undEinrichtungen  
sowie an Schulen.  
(
(1)  
2)  
GO mit mehr als 5000 Mitgliedern können eine Kreisorganisation bilden.  
Höchstes Organ ist die Mitgliederversammlung (tagt alle zwei Monate);  
Über 300 Mitglieder: Delegiertenkonferenz (tagt zweimal jährlich);  
Wahl des Vorstandes, der Revisionen und Delegierten zum Kreis;  
Vorstand wählt den Vorsitzenden. Tagt monatlich. Wahl erfolgt jährlich.  
§
32  
(2)  
(3)  
(4)  
VIII. Revisionskommission (RK)  
§
33  
(1)  
RK besteht zentral, im Bezirk und im Kreis; in GO bis drei Personen.  
Wahl.  
Kommission wählt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.  
(2)  
3)  
(
§
34 Teilnahme an den jeweiligen Tagungen der Vorstände mit beratender Stimme.