949  
§
11  
Vorstand  
Ständiges Organ; gewählt von der Mitgliederversammlung.  
Zusammensetzung: Präsident, zwei Vizepräsidenten, Sekretär, Schatzmeister und weitere  
Mitglieder.  
§
12  
Revisionskommission  
Besteht aus drei Mitgliedern, wählt den Vorsitzenden aus ihrer Mitte.  
Bezirksgruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsgruppen  
Vertretung im Rechtsverkehr  
Veranstaltungen  
Presseorgan Medizin und Sport“.  
§
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Finanzierung  
Verteilung von Preisen und Auszeichnungen  
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„Preis der Gesellschaft“  
“Ehrenurkunde der Gesellschaft“  
“Ehrenplakette der Gesellschaft“  
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20  
21  
Statutenänderung  
Auflösung  
Inkrafttretung; außer Kraft: Statut von 20.10.1971  
Statut der Gesellschaft für Sport und Technik (GST)  
Festlegung, existierte zunächst als vorläufigevom Zentralvorstand der GST verabschiedete –  
Arbeitsgrundlage für die GST, bestätigt vomPolitbüro der SED am 5.8.1952. Im April 1954  
wurde der Entwurf eines neuen Statuts veröffentlicht und auf dem I.Kongreß verabschiedet; per  
Beschluss des Ministerrates erfolgte am 21.2.1957 seine Bestätigung. Auf dem II. und III.  
Kongreß nahmen die Delegierten erneuerte Fassungen des Statuts an, jeweils wiederum vom  
Ministerrat am 28.7.1960 bzw. 27.5.1964 bestätigt. Weitere Verabschiedungen von überarbeiteten  
Statuten erfolgten eigenständig auf den nachfolgenden Kongressen 1968, 1972, 1977, 1982 und  
1987.  
Auszug aus den Statuten:  
1957  
I. Allgemeine Bestimmungen  
§
1
Massenorganisation der Werktätige. Vereinigt freiwillig Jugendliche und Erwachsene beider  
Geschlechter.  
§
§
2
3
GST entwickelt körperlich gestählte und technisch geschulte Menschen.  
(1)  
Erzieht Patrioten für die DDR;  
(2)  
Geist des sozialistischen Internationalismus; Freundschaft zur Sowjetunion und Ländern  
der Volksdemokratien;  
(3)  
Verbindungen zu Bruderorganisationen.  
§
§
4
5
Ausbildung im Schieß- und Gelände-, Flug- und Fallschirm-, Auto- und Motorrad-, See- und  
Nachrichten-Hunde-, Modellsport u. a. Vermittlung von militärwissenschaftlichen und technischen  
Kenntnissen.  
Um diese Aufgaben zu erfüllen,  
a) stellt sie Geräte und Materialien zur Verfügung,  
b) organisiert sie Meisterschaften u. a. Wettkämpfe,  
c) gibt sie Bücher, Zeitschriften, Zeitungen weiteres Schrifttum heraus,  
d) entwickelt sie mit der FDJ die Massenarbeit zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft,  
e) arbeitet sie eng mit Massenorganisationen und staatlichen Organen zusammen,  
f) pflegt sie enge Zusammenarbeit mit derNVA.