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Auszug aus dem S. vom 22.10.1975:  
I. Rechtsstellung und Aufgaben  
§
1 (1) Staatliche Bildungseinrichtung und Forschungsstätte,  
(2) Juristische Person und Haushaltsorganisation,  
Einzelleitung durch den Rektor,  
(
3) Sitz: Leipzig, Außenstellen für das Fernstudium  
und die Ausbildungszentren in anderen Orten,  
4) Dienstsiegel,  
(
(5) Emblem.  
§
§
2 (1) Ausbildung vonDiplomsportlehrern für alle Bereiche von Körperkultur und Sport.  
(2) Ausbildung für folgende Zielgruppen:DTSB, wissenschaftliche Nachwuchskader,  
Fachärzte für die Sportmedizin, Lehr- und Leitungskader, ausländische Kader.  
3 (1) Aufgaben für Sportforschung und Sportwissenschaft realisierend.  
(2) Wahrnehmung von Funktionen: auftragsgebundene Forschung, gesellschaftswissenschaftliche  
Probleme der Körperkultur, Grundlagen für denFES.  
II. Grundstruktur  
§
§
4 Gliederung: Sektionen, Institute, Direktorate, Zentralbibliothek  
5 (1) Wahrung gesamtgesellschaftlicher Interessen durch kollektive Beratungsorgane  
(2) Organe  
Konzil,  
Gesellschaftlicher Rat,  
Wissenschaftlicher Rat und seine Fakultäten.  
(3) Arbeitsweise  
III. Angehörige der DHfK  
§
6 Angehörige sind: - hauptamtliche Hochschullehrer,  
-
-
-
-
wissenschaftliche Mitarbeiter,  
wissenschaftlich-technische Mitarbeiter,  
Arbeiter und Angestellte,  
wissenschaftlicher Nachwuchs.  
§
7 (1) Aufgaben, Stellung und Arbeitsweise des Rektors, der Prorektoren, derDirektoren der  
Sektionen und Institute, der Leiter der Wissenschaftsbereiche u. a.  
Tätigkeitsprofile regelt eine Arbeitsordnung.  
(2) Aufgaben, Stellung und Arbeitsweise der Studenten sind in einer Studienordnung  
ausgewiesen.  
IV. Akademische Grade und Veröffentlichungen  
§
8 (1) Verleihung der akademischen Grade  
(2) DHfK verleiht:  
Diplomsportlehrer,  
doctor paedagogicae (Dr. paed.),  
doctor scientae paedagogicae (Dr. sc. paed.).  
§
9 (1) Rektor gibt die„Wissenschaftliche Zeitung der Deutschen Hochschule für  
Körperkultur“ heraus.  
(
2) Ordnung zur Herausgabe.  
V. Vertretung im Rechtsverkehr  
10 (1) DHfK wird durch den Rektor vertreten.  
2) Vertretung des Rektors.  
VI. Schlussbestimmungen  
11 (1) Inkrafttretung: 20.10.1975  
§
(
§
(2) Außer Kraft: Statut vom 5.4.1954  
(3) Veränderungen  
Anlage zum Statut von 1975  
Struktur: (1) Sektionen: - Leitungs- und Erziehungswissenschaften,  
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Allgemeine Theorie und Methodik des Trainings und der Sportmedizin,  
Theorie und Methodik des Trainings in den Sportarten I,  
in den Sportarten II.  
(2) Institute: - Marxismus-Leninismus,  
-
Ausländerstudium,  
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Freizeit- und Erholungssport.  
(
(
3) Zentralbibliothek für Körperkultur und Sport in der DDR.  
4) Direktorate: - Studienangelegenheiten,  
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Weiterbildung und Fernstudium,  
Kader und Qualifizierung,  
Planung und Ökonomie.