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III. Leitung der Station  
Verantwortlichkeit  
1
.
a)  
S. untersteht der Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises,  
Zusammenarbeit mit der Kreisleitung der FDJ.  
Persönliche Verantwortung liegt beim eingesetzten Leiter.  
Zuständigkeiten:  
b)  
-
-
-
-
Politisch-erzieherische Arbeit,  
Instandhaltung,  
Aufstellung des Haushaltsplanes,  
Materialbedarfsplanung.  
c)  
d)  
e)  
f)  
Durchführung der Arbeit  
Beratung mit den Leitern der Grundschulen (seinerzeit),  
Auftragserteilung an Mitarbeiter der S.,  
Bildung eines Kollektivs aus Wissenschaftlern, Wanderleitern, Vertretern der  
gesellschaftlichen Kräfte.  
2
.
Arbeitsplanung und -methoden  
a)  
Grundlage bildet ein Arbeitsprogramm mit Schwerpunkten und das  
Jahresprogramm, bestätigt vom Rat des Bezirkes (Hauptabteilung  
außerschulische Erziehung),  
b)  
c)  
d)  
Aufgabenverteilung gemäß Quartalsplänen,  
Monatspläne für detaillierte Arbeit,  
Wöchentliche Arbeitsberatungen des Leiters mit den hauptamtlichen Mitarbeitern.  
3
.
Erfahrungsaustausch  
a)  
b)  
Erfolgt vierteljährlich mit allen Leitern,  
Unterstützung für alle Schulen des Heimatkreises, Erteilung von  
Forschungsaufträgen,  
c)  
Zentrale Arbeitstagung der Leiter.  
IV. Verwaltung und Wirtschaft  
1
.
Gesamtverantwortung obliegt dem Leiter der S., Beauftragung der Leiter für  
Aufgabengebiete Wirtschaft sowie Verwaltung.  
2
3
4
.
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.
Verwaltung des Inventars gemäß Bestimmungen für das Volkseigentum.  
Ausleihung von Geräten.  
Finanzierung der S. erfolgt durch den Staatshaushalt. Entsprechende Haushaltsmittel sind  
vom Rat des Kreises einzuplanen.  
Statistik  
Zahlenmäßige Darstellung, fand auch Anwendung auf sportlichem Gebiet.  
So u. a. - Mitgliederbewegung,  
-
-
-
-
erworbene Sportabzeichen der DDR,  
Teilnehmer an Kinder- und Jugendspartakiaden,  
Medaillenträger bei Olympischen Spielen,  
sportwissenschaftliche Aufgaben.  
Als Hauptmittel diente im DTSB die Organisationsstatistik.  
Statut  
Grundlegende Festlegung mit rechtlichem Status, beinhaltete vom zuständigem höchsten  
Gremium beschlossen personelle, organisatorische, fachliche und finanzielle Regelungen.  
Es stellte damit für staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen und deren  
Einrichtungen das Grundsatzmaterial mit Funktionsweisen dar und wies Bestimmungen für  
Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie Strukturen aus.  
So hatten u. a. das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sport, dieDeutsche Hochschule für  
Körperkultur sowie die Sportvereinigungen, der DTSB, die GST, die FDJ ihr Statut.  
(
Satzung)  
Statut der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR (APW)  
Regelwerk zur Arbeitsweise der APW; verabschiedet per Verordnung am 31.8.1970 vom  
Ministerrat der DDR und vom Ministerium für Volksbildung.  
Auszug:  
Kapitel I Funktion und Aufgaben  
§
1
Funktion  
(
1) Wissenschaftliche Einrichtung zur Entwicklung der marxistisch-leninistischen Pädagogik und  
der pädagogischen Praxis. Forschungsakademie im Zusammenwirken mit Universitäten und  
Hochschulen.  
(2) Zentrale Leiteinrichtung für die pädagogische Forschung.  
§
§
2
3
Unterstellung (Minister für Volksbildung)  
Aufgaben  
1
. Aktive Realisierung der bildungspolitischen Aufgabenstellung derPartei der  
Arbeiterklasse.