937  
Städte- und Gemeindetag der DDR Deutscher Städte- und  
Gemeindetag  
Ständige Gemeinsame Kommission (SGK)  
Gremium, bestand seit Anfang der 70er Jahre und diente der engen Zusammenarbeit der  
Sportleitungen der sozialistischen Länder: Volksrepublik Bulgarien, Deutsche Demokratische  
Republik, Koreanische Volksdemokratische Republik, Republik Kuba, Mongolische Volksrepublik,  
Volksrepublik Polen, Sozialistische Republik Rumänien, Tschechoslowakische Sozialistische  
Republik, Ungarische Volksrepublik, Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.  
Zur Abstimmung von Standpunkten und zur Sicherung eines einheitlichen Handels in  
internationalen Gremien des Weltsports einschließlich der Olympischen Bewegung fanden  
abwechselnd regelmäßig Jahrestagungen wie folgt statt:  
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
971 Rumänien  
972 Kuba  
973 KVDR  
974 CSSR  
975 DDR  
976 Sowjetunion 1986 DDR  
977 Ungarn  
978 Polen  
979 Mongolei  
980 Bulgarien  
1981 Rumänien  
1982 Kuba  
1983 KVDR  
1984 CSSR  
1985 Vietnam  
1987 Sowjetunion  
1988 Ungarn  
1989 Polen  
Ab Mitte der 80ger Jahre gehörten Laos und Vietnam sowie als Gäste Angola, Afghanistan,  
Jemen, Kambodscha, Mocambique, Nikaragua und Äthiopien dazu.  
Auf den Tagungen wurden Jahresprotokolle u. a. zu folgenden Inhalten verabschiedet:  
-
-
-
-
Abstimmung in sportpolitischen Belangen,  
Sportverkehr,  
Sporterfahrungsaustausch,  
Besuche von Expertenkommissionen (darunter zu Kinder- und Jugendsport).  
Bilateral wurden Freundschaftsverträge seitens der DDR abgeschlossen wie folgt:  
1969 mit Polen, 1971 und 1977 mit der UdSSR, 1972 mit Ungarn, 1973 mit Bulgarien, Rumänien  
und Mongolei, 1978 mit der CSSR und Kuba sowie eine Vereinbarung mit Vietnam; in den 80er  
Jahren gab es weitere Verträge.  
Ständige Kommission  
Gewähltes Gremium, bestand bei den örtlichen Volksvertretungen; war für ein spezifisches  
Aufgabengebiet zuständig. Eine s. K. setzte sich unter Leitung eines von der Volksvertretung  
bestätigten Vorsitzenden und ausAbgeordneten und berufenen fachkompetenten Personen  
zusammen. S.K. gab es bei Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen,  
Stadtbezirksversammlungen, Kreistagen und Bezirkstagen. Sie wirkten in Erfüllung ihrer  
Aufgaben zwischen den Tagungen der entsprechenden Volksvertretung. Zur ständigen  
Wahrnehmung von speziellen Tätigkeitsinhalten bestanden Aktivs.  
Grundlage ihrer Tätigkeit bildete das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe  
in der DDR vom 17.7.1973.  
U. a. existiertenS.K. für Jugendfragen, Körperkultur und Sport sowie fürVolksbildung.  
Besonders in Gemeindevertretungen wurden oftmals mehrere Sachgebiete in einer Kommission  
zusammengelegt.  
Ständige Kommission für Ferienarbeit  
Gremium, gebildet 1951 per Anordnung (3.) zum Jugendgesetz von 1950; diente der  
Koordinierung von Maßnahmen in den Ferien. Die Leitung der K. oblag dem Amt für  
Jugendfragen und Leibesübungen.  
Mitwirkung: Vertreter der FDJ, FDGB und Gewerkschaft der Lehrer und Erzieher, DFD,  
Deutscher Sportausschuß sowie die Ministerien für Volksbildung, Handel und  
Versorgung, des Inneren, für Gesundheitswesen, der Finanzen.  
Analog existierten s. K. unter Leitung der Büros in den Ländern bzw. der Kreisreferenten  
für Jugendfragen und Leibesübungen sowie als Gemeindekommission.  
Ständige Kommission für Jugendfragen  
Gremium, bestand in den 50er Jahren bei den örtlichen Volksvertretungen und war für die  
Jugendpolitik zuständig. Ab 1957 erfolgte die Zusammenlegung mit dem Fachgebiet  
Körperkultur. In der Volkskammer gab es den Jugendausschuß.