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Die Stadtbezirke Berlins hatten den Rang von Stadtkreisen; Berlin selbst den eines Bezirkes.  
Aufgaben und Arbeitsweise waren vergleichbar mit einem Kreistag.  
Die S. wurden bis 1976 alle vier, dann alle fünf Jahre gewählt. Als staatliches Organ fungierte der  
von S. gewählte Rat des Stadtbezirkes. Zur Realisierung der spezifischen Aufgaben  
arbeiteten  
ständige Kommissionen, u. a. für Volksbildung oder für Jugendfragen,  
Körperkultur und Sport, letztere mit dem Aktiv Sport.  
Stadtbezirksvorsitzender  
Funktionär, war leitend im Stadtbezirksvorstand einer Stadtbezirksorganisation u. a. des  
DTSB, des FDGB, der GST tätig. Gewählt wurde er auf einer Delegiertenkonferenz.  
Stadtbezirksvorstand (SBV)  
Gremium, bestand  
auf Stadtbezirksebene einer Großstadt in der DDR, geleitet vom  
Vorsitzenden und seinen Stellvertretern. Es fungierte ein Hauptamt unter gleichem Namen.  
SBV gab es u. a. im Deutschen Turn- und Sportbund der DDR (DTSB), der Gesellschaft für  
Sport und Technik (GST), im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB). Vergleichbar waren  
sie mit denStadtbezirksleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und  
der Freien Deutschen Jugend (FDJ).  
Stadtbezirksvorstand der GST (SBV der GST)  
Leitungsgremium, bestand im der Stadtbezirksorganisation der GST in einer Großstadt.  
Die Wahl des S. erfolgte auf der Stadtbezirksdelegiertenkonferenz. Vom Vorstand wurden der  
Vorsitzende seine Stellvertreter und das Sekretariat des SBV gewählt.  
Unterstützend wirkten die GST - Kommissionen und GST - Fachausschüsse sowie das  
Ausbildungszentrum nebst Ausbildungsstab.  
Die laufenden Arbeiten vollzog das hauptamtliches Organ.  
Stadtbezirksvorstand des Deutschen Turn- und Sportbundes der  
DDR (SBV)  
Höchstes leitendes Gremium einer Stadtbezirksorganisation. Gewählt auf der  
Stadtbezirksdelegiertenkonferenz, fungierte der SBV zwischen den Konferenzen;  
insgesamt bestanden seit 1978 25 SBV. Ebenfalls vom SBV gewählt und für die  
laufende Arbeit zuständig, wirkte das Sekretariat. Der ehrenamtliche SBV setzte  
sich aus 25 bis 50 Mitgliedern zusammen und bearbeitete in Kommissionen  
darunter für Kinder- und Jugendsport sportspezifische Aufgaben. In der Regel  
fanden vierteljährlich die Tagungen des SBV statt. Daneben gab es die  
Revisionskommission des SBV.  
Das hauptamtliches Organ des SBV wurde vom Vorsitzenden nebst den beiden  
stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. (Anzumerken ist, dass in den Berliner Stadtbezirken  
Kreisvorstände des DTSB existierten).  
Die Aufgaben basierten auf Beschlüssen des DTSB-Bundesvorstandes, seines Präsidiums und  
Sekretariats, des DTSB - Bezirksvorstandes und seines Sekretariats, des entsprechenden  
DTSB- Stadtvorstandes nebst Sekretariat und den eigenen Festlegungen des SBV und dessen  
Sekretariats.  
Arbeitsgrundlage, Aufgaben, Zusammensetzung und Kommissionen waren analog eines Kreisvorstandes  
(
des DTSB der DDR. Hier galt die übliche Bezeichnung Stadtbezirksturnrat, Stadtbezirksleitung usw.)  
Stadtdelegiertenkonferenz des DTSB  
Höchstes Organ, existierte in einer Stadtorganisation (SO) des DTSB, durchgeführt als  
Wahlveranstaltung. Für den Ablauf der S. galt die Wahlordnung. In der SO kamen alle drei  
Jahre Delegiertenkonferenzen zur Durchführung.  
Gewählt wurden:  
-
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der Stadtvorstand des DTSB (30 bis 60 Mitglieder),  
die Stadtrevisionskommission (7 bis 11 Mitglieder),  
die Delegierten zur Bezirksdelegiertenkonferenz des DTSB (alle sechs Jahre).  
Bis 1966 fanden Stadt -Turn- und Sporttage statt.  
Stadtfachausschuß (SFA)  
Sportbezogenes Fachgremium, bestand in einer Sektion der DDR bzw. in einem  
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Deutschen Sportverband der DDR. Gewählt wurde der SFA bestehend aus etwa  
5 Personen auf einerStadtdelegiertenkonferenz und existierte in einer  
Stadtorganisation des DTSB in den sechs Großstädten. Angeleitet wurde er vom  
(
BFA; selbst leitete er die SBFA an.  
Arbeitsgrundlage, Aufgaben, teilweise Zusammensetzung und zum Teil Kommissionen analog  
eines Kreisfachausschusses).