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. Hohes körperliches und sportliches Leistungsvermögen dient der Verteidigungsbereitschaft und  
Wehrbefähigung der Bürger.  
Durch sportliche Betätigung gestählte Menschen erfüllen besser die Anforderungen der  
Landesverteidigung.  
Dabei spielt die GST eine wichtige Aufgabe, indem sie die vormilitärische und wehrsportliche Erziehung  
und Ausbildung realisiert.  
III. Materiell-technische Bedingungen für die sozialistische Körperkultur des Volkes gewährleisten  
Im Zusammenwirken der staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte gilt es,  
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neue Sporthallen und -anlagen zu schaffen,  
bestehende Sportstätten zu modernisieren und voll zu nutzen.  
Es sind Normative, Projekte und Modelle für kombinierte Kultur- und Sportstätten zu erarbeiten. Zu deren  
Realisierung kommt es an, die finanziellen und materiellen Fonds konzentriert und koordiniert  
einzusetzen. Wichtig ist, Sportmaterialien und Geräte zu entwickeln, herzustellen und anzubieten.  
IV. Hohes Niveau der Sportwissenschaften und aktives Wirken der Sportkader und Triebkräfte der  
sozialistischen Körperkultur  
Für die Rolle der Sportwissenschaft erwachsen höhere Anforderungen. Es gilt  
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Parteilichkeit und Schöpfertum,  
Praxiswirksamkeit und Effektivität,  
Gemeinschaftsarbeit und Eigeninitiative,  
prognostisches Denken und wissenschaftliche Leitungstätigkeit zu erfüllen.  
Als Zentrum der sozialistischen deutschen Sportwissenschaft erhöht sich die Rolle der DHfK. Für das  
Zusammenwirken verschiedenster Wissenschaftsdisziplinen erfüllt der Wissenschaftliche Rat für  
Körperkultur und Sport seine Funktion als zentrales Beratungsorgan bei der Lösung weitgesteckter  
Aufgaben.  
Das pulsierende Leben im Sportbetrieb wird wesentlich durch die unermüdliche ehrenamtliche Tätigkeit  
vieler Bürger gewährleistet.  
Der Staatsrat wendet sich an alle Bürger, an die in der Nationalen Front vereinigten Parteien und  
Massenorganisationen, an die Volksvertretungen und ihre Organe, die vielfältigen Funktionsträger , die  
Körperkultur des Volkes zu propagieren, zu organisieren und gemeinsam zu verwirklichen.  
Am 27.11.1968 erließ der Ministerrat der DDR einen Maßnahmeplan zur Realisierung des S.  
Staatsraterlaß „Urkunde für Sportwettkämpfe“  
Erlaß des Staatsrates der DDR, beinhaltete die Stiftung einesWettkampfes  
um die Urkunde des Vorsitzenden des Staatsrates vom 7. September 1961.  
Die Urkunde wurde zur weiteren Förderung der körperlichen Bildung und  
Erziehung der Kinder und Jugendlichen im Alter vom 10. bis 20. Lebensjahr  
jährlich für gute sportliche Leistungen erreicht in der Leichtathletik bei  
einem Schulsportfest verliehen. Sie erhielten Schüler und Lehrlinge jeden  
Kreises, die die festgelegten Leistungsanforderungen ihrer Altersklasse in  
einem leichtathletischen Dreikampf erfüllt hatten. Außerdem wurde sie an  
allgemeinbildende und berufsbildende Schulen mit den besten sportlichen  
Ergebnissen übergeben.  
Der Minister für Volksbildung und der Vorsitzende desStaatlichen Komitees  
für Körperkultur und Sport hatten den Auftrag, für den Wettkampf um die  
Urkunde des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR entsprechende Maßnahmen durchzuführen.  
Staatssekretär  
Person, in staatlicher Funktion, war Stellvertreter eines Ministers oder in einem selbständigen  
zentralen Staatsorgan, allgemein Staatssekretariat, leitend tätig und quasi einem Minister  
gleichgestellt.  
Ab 1952 leitete der Vorsitzende im Range eines S. das Staatliche Komitee für Körperkultur  
und Sport sowie ab 1970 das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport.  
Staatssekretariat  
Zentrales staatliches Organ beim Ministerrat der DDR, verfügte über einen speziellen eigenen  
Bereich. Geleitet wurde es von einem Staatssekretär.  
Nachgeordnet fungierten auf der Basis zentraler Leitungsbefugnisse bei den Räten der  
Bezirke, Kreise, Stadt sowie Stadtbezirke teilweise Abteilungen, die von den örtlichen  
Volksvertretungen bzw. ihren ständigen Kommissionen kontrolliert wurden.  
Ein S. hatte das Recht, Verordnungen, Anordnungen und Weisungen sowie andere  
Festlegungen zu erlassen. Einige S. bestanden nur zeitweise, weitere galten zuvor als Staatliches  
Amt.