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Beschluss über Maßnahmen .... zum Sport auf dem Lande von 1958  
Anordnung über das Trainingswesen von 1958  
Anordnung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit für den DTSB vom 5.7.1966  
Freistellung von der Arbeit für Sportzwecke  
Anordnung für die in der Regel kostenlose Nutzung der Sportstätten  
Weiterhin erfolgten Zuarbeiten für dieFünfjahr- und Siebenjahrpläne, Volkswirtschafts- und  
Haushaltspläne, Jugendgesetze nebst Anordnungen sowie denStaatsratsbeschluss  
zu KK und Sport von 1968.  
Zum Zwecke des Erfahrungsaustausches fanden dieSportfunktionärskonferenzen statt  
sowie die Kinder- und Jugendsportkonferenz 1961, die Wissenschaftliche Konferenz zum  
Sportunterricht 1963 sowie der Sportwissenschaftliche Kongress „Sozialismus und  
Körperkultur“ 1967.  
In beratender Funktion wirkten ab 1952 derWissenschaftliche Rat, folgend ab 1961 der  
Wissenschaftlich-Methodische Rat.  
Seine Fortführung fand das Sportleistungsabzeichen und wurde 1956 durch das  
Sportabzeichen der DDR erneuert. Ab 1953 galt dieEinheitliche Sportklassifizierung der  
DDR.  
Zur Einführung kam 1954 das Einheitliche Wettkampfsystem des Kindersports.  
Das Komitee arbeitete aktiv im Jugendausschuss der Volkskammer mit.  
Nachgeordnet bestanden zunächst dieKreis-/Stadt- sowie die Bezirkskomitees für KK  
und Sport, ab 1961 dann auf diesen staatlichen Ebenen Sportreferate sowie ab 1965 die  
Abteilungen Jugendfragen, KK und Sport. Sie stützten die fachliche Arbeit der örtlichen  
Volksvertretungen und waren in den entsprechenden ständigen Kommissionen vertreten.  
Für die Qualifizierung dienten die Zentralschule anfangs Deutsche Sportschule , die  
Sportmittelschulen sowie die Zentralen Trainingstätten für den Leistungssport. Als  
Zentrum der Lehre und Forschung unterstand dem Komitee dieDeutsche Hochschule für  
Körperkultur, außerdem der Sportmedizinische Dienst der DDR und das  
Forschungsinstitut für KK und Sport.  
Aufgaben auf fachlich-wissenschaftlichen und technischen Gebiet nahmen spezielle  
Einrichtungen wahr. Das Büro zur Förderung des Sports in den Betrieben unterstützte  
personelle Angelegenheiten im Leistungssport. Zudem wirkte zeitweise ein Beirat für die  
Sportstättenveraltungen der Beriebe.  
Seitens des Komitees erhielten dieSektionen der DDR Anleitung sowie personelle, finanzielle  
und materielle Stützung. Koordinierend befasste es sich mit den Sportvereinigungen, es  
bestätigte deren Satzungen.  
Zudem nahm das K. Einfluss auf die Ausbildung vonSportärzten und die sportärztliche  
Betreuung der Sporttreibenden.  
Ein Augenmerk galt der Förderung der internationalen Zusammenarbeit ab 1952 eng mit dem  
Deutschen Sportausschuss , wobei Erfahrungen der Sowjetunion von Nutzen waren.  
Insgesamt kam es darauf an, von den Potenzen des gesellschaftlichen Zusammenwirkens in der  
DDR für die KK und den Sport zu profitieren.  
Als sportliche Höhepunkte gelangten dieDeutschen Turn- und Sportfeste zur Austragung,  
dazu die Meisterschaften.  
Zunächst als Schwerpunkt - BSG aufgebaut, entstanden ab 1954 die Sportclubs in den  
Sportvereinigungen.  
Das Staatliche Komitee stiftete 1954 die Ehrennadel der Demokratische Sportbewegung  
und verlieh im Auftrag desMinisterrates der DDR seit 1951 denGutsMuths - Preis, seit  
1969 dasEhrenabzeichen für Körperkultur und Sport der DDR sowie die seit 1954 Titel  
Verdienter Meister bzw. Meister des Sports.  
Mit der Nr. 1 vom Mai 1952 erschien die Sportzeitschrift „Theorie und Praxis der  
Körperkultur“, 1964 dieTheorie und Praxis des Leistungssports“.  
Hauptpartner im engen und abgestimmten Zusammenwirken auf dem Gebiet von KK und Sport  
war der Deutsche Turn- und Sportbund der DDR, die sich politisch, personell, materiell sowie  
finanziell jährlich erhielt der DTSB staatliche Zuschüsse vollzog. Der Vorsitzende des  
Komitees war Mitglied des Präsidiums des DTSB.  
Das Komitee traf bereits 1956 vorbereitende Maßnahmen für die Gründungskonferenz des  
DTSB. Ein gewähltes Organisationskomitee realisierte dazu nach erfolgten Beratungen im  
Politbüro der SED die konkreten Maßnahmen.  
Am 17.6.1970 verabschiedete der Ministerrat die Verordnung über das Statut für das  
Staatssekretariat für Körperkultur und Sport. Damit endete die Tätigkeit des Staatlichen  
Komitees. Das neue zentrale Staatsorgan wirkte fortan erfolgreich mit veränderten, teilweise  
reduzierten Aufgabeninhalten auf dem Gebiet von Körperkultur und Sport.