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Staatliche Plankommission (SPK)
Zentrales Staatsorgan, war direkt der Regierung bzw. dem Ministerrat der DDR unterstellt und
zuständig für die Erarbeitung von Perspektiv- und Jahresplänen zur Sicherung einer
planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft. Die institutionelle und konzeptionelle Basis für
eine zentrale Planung wurde mit der Schaffung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK)
gelegt. Mit Gründung der DDR entstand zunächst ein Ministerium für Planung, dann 1950 die
S.PK. Zeitweise (1961-1965) existierte der Volkswirtschaftsrat, der für die Planung der Industrie
zuständig war. Grundlage bildeten die Beschlüsse der SED ( Parteitage und Zentralkomitee)
sowie der Regierung, geregelt durch ein Statut vom 9.8.1973.
Die Wirtschaftspläne wurden im Zusammenwirken mit den Planungsorganen der
Wirtschaftsbereiche und -zweige sowie der mit den territorialen Planungsorganen (Bezirks- und
Kreisplankommission) erarbeitet. Zur Gewährleistung einer Perspektivplanung bestanden die
Fünfjahr- bzw. der sowie die konkretisierten jährlichen
Volkswirtschaftspläne und Haushaltspläne mit den fixierten Einnahmen und Ausgaben
Siebenjahrplan
an Finanzmitteln. Außerdem leitete sie die anderen zentralen Staatsorgane – darunter das
Staatliche Komitee bzw. Staatssekretariat für Körperkultur und Sport – sowie die Räte der
Bezirke an und kontrollierte deren Planungen.
Die jährlichen Pläne enthielten auch fixierte Inhalte zu Körperkultur und Sport.
Die Qualifizierung der Kader für die Planungsarbeit erfolgte seit 1956 an der Hochschule für
Ökonomie (HfÖ), zuvor gab es seit 1950 die Hochschule für Planungsökonomie.
Staatlicher Wirtschaftsplan
Perspektivischer Plan, diente der generellen Fixierung von Kennziffern für die Entwicklung der
Wirtschaft in der DDR.
Es existierten folgende Mehrjahrespläne:
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Zweijahrplan
Fünfjahrplan
Siebenjahrplan
Perspektivplan
Fünfjahrplan
(1949 – 1950)
(1951 – 1955, 1956 – 1960 bzw. 1958)
(1959 – 1965),
(1967 – 1979),
(1971 – 1975), (1976 – 1980), (1981 – 1985), (1986 – 1990).
Zuvor gab es den Halbjahresplan (1948), erarbeitet durch die Deutsche
Wirtschaftskommission.
Zu den jeweiligen perspektivischen Plänen bestanden zur Konkretisierung jährlich
Volkswirtschafts- sowie Staatshaushaltspläne. Alle Pläne enthielten auch Festlegungen zu
Körperkultur und Sport.
Staatliches Amt für Berufsausbildung Staatssekretariat für
Berufsbildung
Staatliches Komitee für Fernsehen
Fachbezogenes Organ des Ministerrates. Es bestand zunächst ab 1952 als Intendanzbereich
Deutscher Fernsehfunk beim
Staatlichen Rundfunkkomitee, 1968 wurde es als
eigenständiges S. gebildet. Gesendet wurde ab 1952 im Versuchsprogramm, ab 1956 offiziell
als Deutscher Fernsehfunk (DFF), ab 1969 das II. Programm in Farbe sowie ab 1973 auch das
I. in Farbe. 1972 erfolgte eine Umbenennung in Fernsehen der DDR.
1960 kam es zur Bildung einer Dachorganisation für Fernsehanstalten der sozialistischen Länder
(
„Intervision“).
Eine Sportredaktion war für die Übertragung vielerlei sportlicher Inhalte zuständig.
Als Pogrammzeitschrift existierte „FF dabei“.
Staatliches Komitee für Körperkultur und Sport
Zentrales staatliches Organ, bestand beim Ministerrat der DDR als oberste Instanz für alle
Belange auf dem
Gebiet von KK und Sport. Geschaffen wurde es in Anlehnung an
Sportstrukturen der UdSSR per Verordnung des Ministerrates vom 24.7.1952 sowie
überarbeitet vom 14.6.1957.
Grundlage für die weitere Arbeit des Komitees bildeten die Statuten vom 12.11.1959,
neugefasst vom 4.5.1961.
Beim Vorsitzenden des S. wirkten ab 1952 koordinierend ein bestätigtes Komitee und ein Rat,
ab 1957 das neu konstituierte Komitee, die sich aus Vertretern staatlicher Organisationen und
gesellschaftlicher Organisationen sowie Einrichtungen zusammensetzte. Ein Kommunique
vom 15.8.1952 zur Konstituierung des S.K. informierte über den Verlauf und aktuelle Aufgaben.
Der Vorsitzende hatte den Rang eines Staatssekretärs.