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Staatliche Plankommission (SPK)  
Zentrales Staatsorgan, war direkt der Regierung bzw. dem Ministerrat der DDR unterstellt und  
zuständig für die Erarbeitung von Perspektiv- und Jahresplänen zur Sicherung einer  
planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft. Die institutionelle und konzeptionelle Basis für  
eine zentrale Planung wurde mit der Schaffung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK)  
gelegt. Mit Gründung der DDR entstand zunächst einMinisterium für Planung, dann 1950 die  
S.PK. Zeitweise (1961-1965) existierte der Volkswirtschaftsrat, der für die Planung der Industrie  
zuständig war. Grundlage bildeten die Beschlüsse der SED ( Parteitage und Zentralkomitee)  
sowie der Regierung, geregelt durch ein Statut vom 9.8.1973.  
Die Wirtschaftspläne wurden im Zusammenwirken mit den Planungsorganen der  
Wirtschaftsbereiche und -zweige sowie der mit den territorialen Planungsorganen (Bezirks- und  
Kreisplankommission) erarbeitet. Zur Gewährleistung einer Perspektivplanung bestanden die  
Fünfjahr- bzw. der sowie die konkretisierten jährlichen  
Volkswirtschaftspläne und Haushaltspläne mit den fixierten Einnahmen und Ausgaben  
Siebenjahrplan  
an Finanzmitteln. Außerdem leitete sie die anderen zentralen Staatsorgane darunter das  
Staatliche Komitee bzw. Staatssekretariat für Körperkultur und Sport sowie die Räte der  
Bezirke an und kontrollierte deren Planungen.  
Die jährlichen Pläne enthielten auch fixierte Inhalte zu Körperkultur und Sport.  
Die Qualifizierung der Kader für die Planungsarbeit erfolgte seit 1956 an der Hochschule für  
Ökonomie (HfÖ), zuvor gab es seit 1950 die Hochschule für Planungsökonomie.  
Staatlicher Wirtschaftsplan  
Perspektivischer Plan, diente der generellen Fixierung von Kennziffern für die Entwicklung der  
Wirtschaft in der DDR.  
Es existierten folgende Mehrjahrespläne:  
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Zweijahrplan  
Fünfjahrplan  
Siebenjahrplan  
Perspektivplan  
Fünfjahrplan  
(1949 1950)  
(1951 1955, 1956 1960 bzw. 1958)  
(1959 1965),  
(1967 1979),  
(1971 1975), (1976 1980), (1981 1985), (1986 1990).  
Zuvor gab es den Halbjahresplan (1948), erarbeitet durch die Deutsche  
Wirtschaftskommission.  
Zu den jeweiligen perspektivischen Plänen bestanden zur Konkretisierung jährlich  
Volkswirtschafts- sowie Staatshaushaltspläne. Alle Pläne enthielten auch Festlegungen zu  
Körperkultur und Sport.  
Staatliches Amt für Berufsausbildung Staatssekretariat für  
Berufsbildung  
Staatliches Komitee für Fernsehen  
Fachbezogenes Organ des Ministerrates. Es bestand zunächst ab 1952 als Intendanzbereich  
Deutscher Fernsehfunk beim  
Staatlichen Rundfunkkomitee, 1968 wurde es als  
eigenständiges S. gebildet. Gesendet wurde ab 1952 im Versuchsprogramm, ab 1956 offiziell  
als Deutscher Fernsehfunk (DFF), ab 1969 das II. Programm in Farbe sowie ab 1973 auch das  
I. in Farbe. 1972 erfolgte eine Umbenennung in Fernsehen der DDR.  
1960 kam es zur Bildung einer Dachorganisation für Fernsehanstalten der sozialistischen Länder  
(
„Intervision“).  
Eine Sportredaktion war für die Übertragung vielerlei sportlicher Inhalte zuständig.  
Als Pogrammzeitschrift existierte „FF dabei“.  
Staatliches Komitee für Körperkultur und Sport  
Zentrales staatliches Organ, bestand beim Ministerrat der DDR als oberste Instanz für alle  
Belange auf dem  
Gebiet von KK und Sport. Geschaffen wurde es in Anlehnung an  
Sportstrukturen der UdSSR per Verordnung des Ministerrates vom 24.7.1952 sowie  
überarbeitet vom 14.6.1957.  
Grundlage für die weitere Arbeit des Komitees bildeten die Statuten vom 12.11.1959,  
neugefasst vom 4.5.1961.  
Beim Vorsitzenden des S. wirkten ab 1952 koordinierend ein bestätigtes Komitee und ein Rat,  
ab 1957 das neu konstituierte Komitee, die sich aus Vertreternstaatlicher Organisationen und  
gesellschaftlicher Organisationen sowie Einrichtungen zusammensetzte. Ein Kommunique  
vom 15.8.1952 zur Konstituierung des S.K. informierte über den Verlauf und aktuelle Aufgaben.  
Der Vorsitzende hatte den Rang eines Staatssekretärs.