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. Radfahren (15 Km)
III. Wanderkunde
2. Luftschutz
II Wanderkunde
Zielwandern nach Karte (3 km)
III Kurzschulung
a) Naturbeschreibung
b) Entfernungsschätzen
IV. Führung eines Lagers
V. Wanderbestimmungen
VI. Erste Hilfe
IV. Schulung
1. Feiertage
2. Ahnentafel
3. Deutsches Blut
4. Aufbauwerk
5. Volksdeutsche
Im
Verl
auf
der
Jah
re
Erste Hilfe
VII. Gestaltung Heimabend
VIII. Vortrag
gab
es bei den Bedingungen Veränderungen.
Durch Abnahmeberechtigte mit einem Ausweis wurde das Ergebnis in ein Leistungsbuch nebst
namentlicher Bestätigung eingetragen.
BDS Bund Deutscher Segler der DDR
Beamter
Bediensteter des Staates, erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ein Beamtenstatus wurde in der BRD
nach 1945 wieder geschaffen.
Das Beamtenverhältnis (mit steuerfreiem Gehalt) wird durch einen Diensteid und die
Aushändigung einer Ernennungsurkunde begründet.
Für B. existieren im allgemeinen Verwaltungsdienst folgende Rangtitel:
Amtsgehilfe
Oberamtsgehilfe
Hauptamtsgehilfe
Amtsleiter
Amtmann
Amtsrat
Oberamtsrat
Oberrat
Oberamtsleiter
Sekretär
Obersekretär
Hauptsekretär
Inspektor
Direktor
Ministerialrat
Regierungsdirektor
Ministerialdirigent
Ministerialdirektor
Oberinspektor
Adäquate Bezeichnungen gibt es auch in anderen staatlichen Dienstbereichen, wie Bundeswehr,
Polizei, Zoll, Justizwesen u. a. m.
In der SBZ – was dann auch in der DDR gültig war – hob die SMAD das Beamtengesetz von
1937 auf; es gab staatliche Angestellte.
Beauftragter für die Leibeserziehung der deutschen Jugend
Titel für eine Funktion, die der Reichssportführer beim Jugendführer des Deutschen
Reiches mit dem Rang eines Obergebietsführers der Hitlerjugend (HJ) führte.
Befähigungsnachweis
Ausweis, diente als Erlaubnis zum Führen von Sportbooten (Motor- und Segelbote),
ausgehändigt nach erfolgreicher Absolvierung eines speziellen Lehrgangs mit einer Prüfung. B.
gab es auch für Kinder und Jugendliche zum Führen von Segelbooten ihrer Bootsklassen.
Grundlage bildete ab 1967 eine Prüfungsvorschrift der Sportbootanordnung. Vorher waren
zunächst die Polizeibehörden der Länder in der SBZ/DDR sowie in den 50er Jahren die
Prüfungskommissionen – bestätigt durch das Seefahrtsamt des Ministeriums für Verkehrswesen –
der Sektion Segeln der DDR, ab 1958 des Bundes Deutscher Segler der DDR (BDS), des
Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes der DDR ADMV) und der Gesellschaft für Sport
und Technik und ab den 60er Jahren auch der Deutsche Angler-Verband der DDR (DAV)
zuständig.
Für die Sektion Segeln der DDR bzw. dem Bund Deutscher Segler der DDR galten von 1952 bis
1967 Vorschriften zum B.
Zum Inhalt (Sektion Segeln, 11.1.1952):
1
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Abgrenzung der Fahrtbereiche
A Binnenfahrt
B Ortsnahe Küstenfahrt
C Seefahrt
D Hochseefahrt
2
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Befähigungsnachweis zur Führung von Sportsegelbooten (für Boote ab 10 m²
Segelfläche)
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6
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.
.
.
Standerschein (gilt für Mitglieder einer Segelsektion)
Prüfung
Anmeldung zur Prüfung
Zulassung (Alter)
A: ab 14 Jahre unter 15m², ab 16 Jahre alle Boote
B: ab 16 Jahre