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. Radfahren (15 Km)  
III. Wanderkunde  
2. Luftschutz  
II Wanderkunde  
Zielwandern nach Karte (3 km)  
III Kurzschulung  
a) Naturbeschreibung  
b) Entfernungsschätzen  
IV. Führung eines Lagers  
V. Wanderbestimmungen  
VI. Erste Hilfe  
IV. Schulung  
1. Feiertage  
2. Ahnentafel  
3. Deutsches Blut  
4. Aufbauwerk  
5. Volksdeutsche  
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Erste Hilfe  
VII. Gestaltung Heimabend  
VIII. Vortrag  
gab  
es bei den Bedingungen Veränderungen.  
Durch Abnahmeberechtigte mit einem Ausweis wurde das Ergebnis in ein Leistungsbuch nebst  
namentlicher Bestätigung eingetragen.  
BDS Bund Deutscher Segler der DDR  
Beamter  
Bediensteter des Staates, erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ein Beamtenstatus wurde in der BRD  
nach 1945 wieder geschaffen.  
Das Beamtenverhältnis (mit steuerfreiem Gehalt) wird durch einen Diensteid und die  
Aushändigung einer Ernennungsurkunde begründet.  
Für B. existieren im allgemeinen Verwaltungsdienst folgende Rangtitel:  
Amtsgehilfe  
Oberamtsgehilfe  
Hauptamtsgehilfe  
Amtsleiter  
Amtmann  
Amtsrat  
Oberamtsrat  
Oberrat  
Oberamtsleiter  
Sekretär  
Obersekretär  
Hauptsekretär  
Inspektor  
Direktor  
Ministerialrat  
Regierungsdirektor  
Ministerialdirigent  
Ministerialdirektor  
Oberinspektor  
Adäquate Bezeichnungen gibt es auch in anderen staatlichen Dienstbereichen, wie Bundeswehr,  
Polizei, Zoll, Justizwesen u. a. m.  
In der SBZ was dann auch in der DDR gültig war hob die SMAD das Beamtengesetz von  
1937 auf; es gab staatliche Angestellte.  
Beauftragter für die Leibeserziehung der deutschen Jugend  
Titel für eine Funktion, die der Reichssportführer beimJugendführer des Deutschen  
Reiches mit dem Rang eines Obergebietsführers der Hitlerjugend (HJ) führte.  
Befähigungsnachweis  
Ausweis, diente als Erlaubnis zum Führen von Sportbooten (Motor- und Segelbote),  
ausgehändigt nach erfolgreicher Absolvierung eines speziellen Lehrgangs mit einer Prüfung. B.  
gab es auch für Kinder und Jugendliche zum Führen von Segelbooten ihrer Bootsklassen.  
Grundlage bildete ab 1967 eine Prüfungsvorschrift der Sportbootanordnung. Vorher waren  
zunächst die Polizeibehörden der Länder in der SBZ/DDR sowie in den 50er Jahren die  
Prüfungskommissionen bestätigt durch das Seefahrtsamt des Ministeriums für Verkehrswesen –  
der Sektion Segeln der DDR, ab 1958 desBundes Deutscher Segler der DDR (BDS), des  
Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes der DDR ADMV) und der Gesellschaft für Sport  
und Technik und ab den 60er Jahren auch der Deutsche Angler-Verband der DDR (DAV)  
zuständig.  
Für die Sektion Segeln der DDR bzw. dem Bund Deutscher Segler der DDR galten von 1952 bis  
1967 Vorschriften zum B.  
Zum Inhalt (Sektion Segeln, 11.1.1952):  
1
.
Abgrenzung der Fahrtbereiche  
A Binnenfahrt  
B Ortsnahe Küstenfahrt  
C Seefahrt  
D Hochseefahrt  
2
.
Befähigungsnachweis zur Führung von Sportsegelbooten (für Boote ab 10 m²  
Segelfläche)  
3
4
5
6
.
.
.
.
Standerschein (gilt für Mitglieder einer Segelsektion)  
Prüfung  
Anmeldung zur Prüfung  
Zulassung (Alter)  
A: ab 14 Jahre unter 15m², ab 16 Jahre alle Boote  
B: ab 16 Jahre