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Außerdem war die S. mit Sportemblemen, beim Tragen zu internationalen Wettkämpfen auch  
mit dem nationalen Sportemblem versehen. Spezielle S. gab es für repräsentative Zwecke,  
wie sie bei Olympischen Spielen getragen worden ist.  
(
= Sportbekleidung, Wettkampfkleidung, Spielkleidung)  
Sportklub der Schule  
Organisationsform, bestand an den Oberschulen sowie auch Instituten für Lehrerbildung  
und Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen. Geschaffen wurde sie per Richtlinie für  
die Bildung und Arbeit der Sportklubs vom Ministerium für Volksbildung im September 1954;  
angedacht war diese zunächst als Statut.  
Zuständig für den Klub war der Direktor der Schule bzw. des Institutes. Ein beauftragter Lehrer  
meist der stellvertretende Direktor fungierte als Leiter, der einer Leitung vorstand. Mitglieder  
in der Klubleitung waren Sportlehrer und Schüler leitend wirkend als 1. und 2. Sekretär, sowie  
ein Vertreter der Leitung der FDJ an der Schule.  
Im S. gab es Sektionen mit einem Leiter für einzelne Sportarten, in der Regel gemäß dem  
Lehrplan. Mitglieder des Klubs der Jugendaltersklasse angehörend erhielten die  
Sportkarte.  
Zwischen S. und Betriebssportgemeinschaften (BSG) bestanden Patenschaftsbeziehungen;  
geeignete Schüler wurden in die BSG delegiert.  
Für Wettkämpfe auf Kreis-, Bezirks- und DDR-Ebene veröffentlichte das Ministerium jährlich  
einen Sportterminkalender. Höhepunkte waren die Meisterschaften der Schüler.  
Sportklub „Vorwärts“ (SK)  
Art der Sportgemeinschaft, existierte seit 1953 in der Sportvereinigung „Vorwärts“  
KVP. Sie bestand in den verschiedenen Struktureinheiten der Kasernierten  
Volkspolizei. Als Leitung des SK stand ein per Befehl eingesetztes Gremium vor.  
Der SK gliedert sich in Sektionen.  
Zu den Mitgliedern gehörten auch Familienangehörige nebst Kindern.  
Sportkollektiv  
Allgemeine Begriffsbezeichnung, galt als Synonym für eine Gruppierung von Sporttreibenden,  
wie Übungsgruppe, Mannschaft usw.  
Sportkomitee der ASV „Vorwärts“  
Eine Leitung, gewählt auf einer Delegiertenkonferenz, die in der Sportorganisation von  
untergeordneten Einheiten der NVA wirkte. Das war einer Kreisorganisation bzw. einem  
Kreisvorstand des DTSB gleichgestellt.  
Sportkommission  
Fachgremium, setzte sich aus Sportexperten zusammen; es diente zur Beratung und  
Koordinierung von verschiedenen Aufgaben im Sport in staatlichen Organen und  
gesellschaftlichen Organisationen darunter die Sportkommission beim Betriebsleiter und  
besaß vorwiegend nur empfehlenden Charakter. Die Mitglieder in der S. wurden meist berufen.  
Sportkommission beim Betriebsleiter  
Gremium, bestand in volkseigenen Betrieben und Einrichtungen. Die S. diente der  
Unterstützung der sportlichen Entwicklung. Gebildet wurde sie gemäß derAnordnung über die  
Wahrung der Verantwortung der Betriebe und staatlicherEinrichtungen auf dem Gebiet von  
Körperkultur und Sport vom 30.11.1972. Der S. stand der Betriebsleiter oder ein Beauftragter vor;  
die Geschäftsführung nahm ein Sekretär wahr. Grundlage für die Tätigkeit bildete ein  
Jahresarbeitsplan.  
Aufgaben:  
a) Erarbeitung des Jahresplanes,  
b) Anfertigung von Analysen, Einschätzungen und Entscheidungsvorschlägen,  
c) Unterstützung der Verbesserung der materiell-technischen Bedingungen für die sportliche  
Betätigung,  
d) Einflußnahme auf die Verbreiterung der Anzahl an Sporttreibenden im DTSB und in der GST;,  
besonders in den Einrichtungen der Berufsbildung,  
e) Gewährleistung der Aus- und Weiterbildung vonSportorganisatoren,Übungsleitern und  
Sportfunktionären.  
Zusammensetzung der S.: - Leiter  
-
Vertreter derBetriebsgewerkschaftsleitung,  
des Vorstandes der BSG,  
der Leitung der FDJ-Grundorganisation,  
von Betriebsbereichen,  
Leiter der Arbeitsgruppe Lehrlingssport  
-
Sekretär