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Außerdem war die S. mit Sportemblemen, beim Tragen zu internationalen Wettkämpfen auch
mit dem nationalen Sportemblem versehen. Spezielle S. gab es für repräsentative Zwecke,
wie sie bei Olympischen Spielen getragen worden ist.
(
= Sportbekleidung, Wettkampfkleidung, Spielkleidung)
Sportklub der Schule
Organisationsform, bestand an den Oberschulen sowie auch Instituten für Lehrerbildung
und Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen. Geschaffen wurde sie per Richtlinie für
die Bildung und Arbeit der Sportklubs vom Ministerium für Volksbildung im September 1954;
angedacht war diese zunächst als Statut.
Zuständig für den Klub war der Direktor der Schule bzw. des Institutes. Ein beauftragter Lehrer
–
meist der stellvertretende Direktor – fungierte als Leiter, der einer Leitung vorstand. Mitglieder
in der Klubleitung waren Sportlehrer und Schüler – leitend wirkend als 1. und 2. Sekretär –, sowie
ein Vertreter der Leitung der FDJ an der Schule.
Im S. gab es Sektionen mit einem Leiter für einzelne Sportarten, in der Regel gemäß dem
Lehrplan. Mitglieder des Klubs – der Jugendaltersklasse angehörend – erhielten die
Sportkarte.
Zwischen S. und Betriebssportgemeinschaften (BSG) bestanden Patenschaftsbeziehungen;
geeignete Schüler wurden in die BSG delegiert.
Für Wettkämpfe auf Kreis-, Bezirks- und DDR-Ebene veröffentlichte das Ministerium jährlich
einen Sportterminkalender. Höhepunkte waren die Meisterschaften der Schüler.
Sportklub „Vorwärts“ (SK)
Art der Sportgemeinschaft, existierte seit 1953 in der Sportvereinigung „Vorwärts“
KVP. Sie bestand in den verschiedenen Struktureinheiten der Kasernierten
Volkspolizei. Als Leitung des SK stand ein per Befehl eingesetztes Gremium vor.
Der SK gliedert sich in Sektionen.
Zu den Mitgliedern gehörten auch Familienangehörige nebst Kindern.
Sportkollektiv
Allgemeine Begriffsbezeichnung, galt als Synonym für eine Gruppierung von Sporttreibenden,
wie Übungsgruppe, Mannschaft usw.
Sportkomitee der ASV „Vorwärts“
Eine Leitung, gewählt auf einer Delegiertenkonferenz, die in der Sportorganisation von
untergeordneten Einheiten der NVA wirkte. Das war einer Kreisorganisation bzw. einem
Kreisvorstand des DTSB gleichgestellt.
Sportkommission
Fachgremium, setzte sich aus Sportexperten zusammen; es diente zur Beratung und
Koordinierung von verschiedenen Aufgaben im Sport in staatlichen Organen und
gesellschaftlichen Organisationen – darunter die Sportkommission beim Betriebsleiter – und
besaß vorwiegend nur empfehlenden Charakter. Die Mitglieder in der S. wurden meist berufen.
Sportkommission beim Betriebsleiter
Gremium, bestand in volkseigenen Betrieben und Einrichtungen. Die S. diente der
Unterstützung der sportlichen Entwicklung. Gebildet wurde sie gemäß der Anordnung über die
Wahrung der Verantwortung der Betriebe und staatlicher Einrichtungen auf dem Gebiet von
Körperkultur und Sport vom 30.11.1972. Der S. stand der Betriebsleiter oder ein Beauftragter vor;
die Geschäftsführung nahm ein Sekretär wahr. Grundlage für die Tätigkeit bildete ein
Jahresarbeitsplan.
Aufgaben:
a) Erarbeitung des Jahresplanes,
b) Anfertigung von Analysen, Einschätzungen und Entscheidungsvorschlägen,
c) Unterstützung der Verbesserung der materiell-technischen Bedingungen für die sportliche
Betätigung,
d) Einflußnahme auf die Verbreiterung der Anzahl an Sporttreibenden im DTSB und in der GST;,
besonders in den Einrichtungen der Berufsbildung,
e) Gewährleistung der Aus- und Weiterbildung von Sportorganisatoren, Übungsleitern und
Sportfunktionären.
Zusammensetzung der S.: - Leiter
-
Vertreter • der Betriebsgewerkschaftsleitung,
•
•
•
•
des Vorstandes der BSG,
der Leitung der FDJ-Grundorganisation,
von Betriebsbereichen,
Leiter der Arbeitsgruppe Lehrlingssport
-
Sekretär