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Erforderliche Altersklassen für Aktive legen die Sportverbände in eigener Verantwortung fest.  
Bei der Ausarbeitung der Normen und Bedingungen für die Leistungsklassen ist von den Sportverbänden  
erforderlich, unterschiedliche Leistungsvermögen von Jugendlichen und Erwachsenen zu berücksichtigen.  
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Bedingungen für die Einstufung  
Sportlerinnen und Sportler  
a) Die Erfüllung der Wettkampfnorm erfordert den Nachweis entsprechender Leistungen bei sportlichen  
Wettkämpfen:  
In Sportarten mit messbaren Normen bzw. mit Punktwertungen müssen die Leistungen bei den vom  
jeweiligen Sportverband festgelegten Wettkämpfen erreicht werden.  
In Sportarten mit Platzierungswertungen (Einzel- und Mannschaftswertungen) sind für die Einstufung  
die erreichten Platzierungen (bei internationalen Meisterschaften und Wettkämpfen, bei DDR-  
Meisterschaften, bei Bezirks- und Kreismeisterschaften, bei Spartakiadewettkämpfen, bei  
Pokalwettkämpfen des FDGB, der FDJ und der Sportverbände sowie bei festgelegten  
Klassifizierungswettkämpfen) maßgebend.  
Als Voraussetzung für eine Einstufung der einzelnen Sporttreibenden in den Sportarten mit  
Mannschaftswertungen gilt Teilnahme an mindestens 50% der festgelegten Wettkämpfe.  
b) Die Erfüllung der Vielseitigkeitsnorm erfordert für die jeweiligen Klassen den Nachweis über die  
erreichten Bedingungen des Sportabzeichens der DDR in folgenden Stufen:  
Meisterklasse  
Gold,  
Leistungsklasse I  
Leistungsklasse II  
Leistungsklasse III  
Gold,  
Silber,  
Bronze.  
Kampfrichter  
Die Einstufung setzt voraus, dass ihr Einsatz vom Präsidium bzw. von den Fachausschüssen des  
betreffenden Sportverbandes bestätigt worden ist.  
Für die Meisterklasse gilt, sich bei bedeutenden internationalen Wettkämpfen bewährt und die DDR  
vertreten haben bzw. bei DDR-Meisterschaften und anderen bedeutenden nationalen Wettkämpfen  
mit Erfolg wirken.  
In der Regel erfolgt die Einstufung in die Leistungsklasse I, wenn die K. bei nationalen und  
überbezirklichen WettkämpfenLeistungsklasse II bezirklichen und Leistungsklasse III kreislichen –  
erfolgreich tätig waren.  
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Nachweis  
Sportlerinnen und Sportler sowie Kampfrichter erhielten nach ihrer  
Einstufung eine Urkunde und konnten das entsprechende  
Klassifizierungsabzeichen erwerben.  
Eine Ordnung wies die allgemeinen Bestimmungen, Prinzipien zur Ausarbeitung der  
Bedingungen und zur Einstufung aus. Die S. fand für alle Sportverbände Anwendung.  
Sportkleidung  
Spezifische Bekleidung der Sportler und Sportlerinnen, zur Sportausrüstung gehörend. Sie  
wurde aus traditionell-sittlichen Normen und gemäß Wettkampfordnungen einzelner  
Sportverbände sowie Zweckmäßigkeitsgründen bei der Sportausübung getragen.  
Je nach Sportart erfolgte die Herstellung gemäß bestimmten Anforderungen an die S.:  
Schutzfunktion gegenüber mechanischen, klimatischen u. a. Einflüssen, Begünstigung der  
Wärmeregulation des Körpers, bequemer Sitz, größtmögliche Bewegungsfreiheit, Begünstigung  
beim Erreichen sportlicher Leistungen, pflegearm, gute Hautverträglichkeit sowie optimale  
hygienische Voraussetzungen.  
Zur S. rechnete man Sporttextilien (Trainingsanzug, Hose und Hemd, Badehose bzw. -anzug,  
Judoanzug usw.), Sportschuhe, Helme, Schutzkleidung u.a.m.