867
Erforderliche Altersklassen für Aktive legen die Sportverbände in eigener Verantwortung fest.
Bei der Ausarbeitung der Normen und Bedingungen für die Leistungsklassen ist von den Sportverbänden
erforderlich, unterschiedliche Leistungsvermögen von Jugendlichen und Erwachsenen zu berücksichtigen.
-
Bedingungen für die Einstufung
Sportlerinnen und Sportler
a) Die Erfüllung der Wettkampfnorm erfordert den Nachweis entsprechender Leistungen bei sportlichen
Wettkämpfen:
In Sportarten mit messbaren Normen bzw. mit Punktwertungen müssen die Leistungen bei den vom
jeweiligen Sportverband festgelegten Wettkämpfen erreicht werden.
In Sportarten mit Platzierungswertungen (Einzel- und Mannschaftswertungen) sind für die Einstufung
die erreichten Platzierungen (bei internationalen Meisterschaften und Wettkämpfen, bei DDR-
Meisterschaften, bei Bezirks- und Kreismeisterschaften, bei Spartakiadewettkämpfen, bei
Pokalwettkämpfen des FDGB, der FDJ und der Sportverbände sowie bei festgelegten
Klassifizierungswettkämpfen) maßgebend.
Als Voraussetzung für eine Einstufung der einzelnen Sporttreibenden in den Sportarten mit
Mannschaftswertungen gilt Teilnahme an mindestens 50% der festgelegten Wettkämpfe.
b) Die Erfüllung der Vielseitigkeitsnorm erfordert für die jeweiligen Klassen den Nachweis über die
erreichten Bedingungen des Sportabzeichens der DDR in folgenden Stufen:
Meisterklasse
Gold,
Leistungsklasse I
Leistungsklasse II
Leistungsklasse III
Gold,
Silber,
Bronze.
Kampfrichter
Die Einstufung setzt voraus, dass ihr Einsatz vom Präsidium bzw. von den Fachausschüssen des
betreffenden Sportverbandes bestätigt worden ist.
Für die Meisterklasse gilt, sich bei bedeutenden internationalen Wettkämpfen bewährt und die DDR
vertreten haben bzw. bei DDR-Meisterschaften und anderen bedeutenden nationalen Wettkämpfen
mit Erfolg wirken.
In der Regel erfolgt die Einstufung in die Leistungsklasse I, wenn die K. bei nationalen und
überbezirklichen Wettkämpfen – Leistungsklasse II bezirklichen und Leistungsklasse III kreislichen –
erfolgreich tätig waren.
-
Nachweis
Sportlerinnen und Sportler sowie Kampfrichter erhielten nach ihrer
Einstufung eine Urkunde und konnten das entsprechende
Klassifizierungsabzeichen erwerben.
Eine Ordnung wies die allgemeinen Bestimmungen, Prinzipien zur Ausarbeitung der
Bedingungen und zur Einstufung aus. Die S. fand für alle Sportverbände Anwendung.
Sportkleidung
Spezifische Bekleidung der Sportler und Sportlerinnen, zur Sportausrüstung gehörend. Sie
wurde aus traditionell-sittlichen Normen und gemäß Wettkampfordnungen einzelner
Sportverbände sowie Zweckmäßigkeitsgründen bei der Sportausübung getragen.
Je nach Sportart erfolgte die Herstellung gemäß bestimmten Anforderungen an die S.:
Schutzfunktion gegenüber mechanischen, klimatischen u. a. Einflüssen, Begünstigung der
Wärmeregulation des Körpers, bequemer Sitz, größtmögliche Bewegungsfreiheit, Begünstigung
beim Erreichen sportlicher Leistungen, pflegearm, gute Hautverträglichkeit sowie optimale
hygienische Voraussetzungen.
Zur S. rechnete man Sporttextilien (Trainingsanzug, Hose und Hemd, Badehose bzw. -anzug,
Judoanzug usw.), Sportschuhe, Helme, Schutzkleidung u.a.m.