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Ab 1.4.1960:
Stufe I
-
5 min schwimmen in beliebiger Schwimmart oder
-
-
25 m Brust- oder Rückenkraul
beliebiger Sprung
Stufe II
15 min schwimmen in beliebiger Art oder
-
-
50 m Brust- oder Rückenkraul
-
Kopfsprung.
Stufe III
-
400 m schwimmen in beliebiger Art mit Zeitlimit:
(bis 12 Jahre: 15 min, 12 bis 14: 13, 14 bis 16: 12,
über 16 Jahre: weiblich 12 / männlich 10)
und
Stoff
1
00 m Brust- oder Kraulschwimmen
-
-
Startsprung
beliebiger Sprung vom 3-m-Brett
Ab 1.9.1969:
Stufe I
-
25 m in einer Schwimmart und
25 m in einer weiteren Schwimmart
oder
-
-
100 m in einer weiteren Schwimmart
ohne Zeitbegrenzung
Kopfsprung vorwärts
Stufe II
100 m in einer Schwimmart und
0 m in einer weiteren Schwimmart
Startsprung
Stufe III
-
5
-
-
100 m in einer Schwimmart mit Zeitbegrenzung und
00 m in einer zweiten Schwimmart mit Zeitbegrenzung
Startsprung
1
-
Mindestzeiten:
Klasse 4 und jünger 3 : 30
Klasse 5 und 6
Klasse 7 und 8
Klasse 9 und älter
3 : 00
2 : 45
2 : 30 min
(Zur Wahl: Brust-, Rücken-, Kraul- und Delphinschwimmen)
Ab 1.1.1984
Nunmehr gab es eine Grund- und drei Leistungsstufen; die Grundstufe galt als Vorbedingung
für die Ablegung einer der drei Leistungsstufen.
Grundstufe
Beliebiger Sprung und anschließend:
1
00 m schwimmen in einer beliebigen Schwimmart, keine Zeitbegrenzung; Wechsel der Art ist
erlaubt.
Leistungsstufe I
Kopfsprung und anschließend:
1
5
00 m schwimmen in einer Schwimmart, keine Zeitbegrenzung,
0 m schwimmen in einer zweiten Schwimmart, keine Zeitbegrenzung
oder
Kopfsprung und anschließend:
2
00 m schwimmen in einer Schwimmart, keine Zeitbegrenzung.
Leistungsstufe II
Kopfsprung und anschließend:
1
1
00 m schwimmen in einer Schwimmart mit Zeitbegrenzung (s. Limitzeiten),
00 m schwimmen in einer zweiten Art, keine Zeitbegrenzung
oder
Kopfsprung und anschließend:
4
00 m schwimmen in einer beliebigen Schwimmart mit Zeitbegrenzung (s. Limitzeiten), Wechsel der
Art ist erlaubt.