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Ab 1.4.1960:  
Stufe I  
-
5 min schwimmen in beliebiger Schwimmart oder  
-
-
25 m Brust- oder Rückenkraul  
beliebiger Sprung  
Stufe II  
15 min schwimmen in beliebiger Art oder  
-
-
50 m Brust- oder Rückenkraul  
-
Kopfsprung.  
Stufe III  
-
400 m schwimmen in beliebiger Art mit Zeitlimit:  
(bis 12 Jahre: 15 min, 12 bis 14: 13, 14 bis 16: 12,  
über 16 Jahre: weiblich 12 / männlich 10)  
und  
Stoff  
1
00 m Brust- oder Kraulschwimmen  
-
-
Startsprung  
beliebiger Sprung vom 3-m-Brett  
Ab 1.9.1969:  
Stufe I  
-
25 m in einer Schwimmart und  
25 m in einer weiteren Schwimmart  
oder  
-
-
100 m in einer weiteren Schwimmart  
ohne Zeitbegrenzung  
Kopfsprung vorwärts  
Stufe II  
100 m in einer Schwimmart und  
0 m in einer weiteren Schwimmart  
Startsprung  
Stufe III  
-
5
-
-
100 m in einer Schwimmart mit Zeitbegrenzung und  
00 m in einer zweiten Schwimmart mit Zeitbegrenzung  
Startsprung  
1
-
Mindestzeiten:  
Klasse 4 und jünger 3 : 30  
Klasse 5 und 6  
Klasse 7 und 8  
Klasse 9 und älter  
3 : 00  
2 : 45  
2 : 30 min  
(Zur Wahl: Brust-, Rücken-, Kraul- und Delphinschwimmen)  
Ab 1.1.1984  
Nunmehr gab es eine Grund- und drei Leistungsstufen; die Grundstufe galt als Vorbedingung  
für die Ablegung einer der drei Leistungsstufen.  
Grundstufe  
Beliebiger Sprung und anschließend:  
1
00 m schwimmen in einer beliebigen Schwimmart, keine Zeitbegrenzung; Wechsel der Art ist  
erlaubt.  
Leistungsstufe I  
Kopfsprung und anschließend:  
1
5
00 m schwimmen in einer Schwimmart, keine Zeitbegrenzung,  
0 m schwimmen in einer zweiten Schwimmart, keine Zeitbegrenzung  
oder  
Kopfsprung und anschließend:  
2
00 m schwimmen in einer Schwimmart, keine Zeitbegrenzung.  
Leistungsstufe II  
Kopfsprung und anschließend:  
1
1
00 m schwimmen in einer Schwimmart mit Zeitbegrenzung (s. Limitzeiten),  
00 m schwimmen in einer zweiten Art, keine Zeitbegrenzung  
oder  
Kopfsprung und anschließend:  
4
00 m schwimmen in einer beliebigen Schwimmart mit Zeitbegrenzung (s. Limitzeiten), Wechsel der  
Art ist erlaubt.