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Schulsystem im 3. Reich
Bildungsstruktur, bestand ab 1933, wurde schrittweise einer organisatorischen und inhaltlichen
Veränderung im Sinne des Nationalsozialismus unterworfen.
Die Basis des Schulwesens stellte die Volksschule dar. Gemäß der Schulpflicht umfasste sie
allgemein acht Jahre (6. bis 14. Lebensjahr).
Anfangs als konfessionell gebundene Schule bestehend, erfolgte alsbald – um bei allen Schülern
ein sittliches Weltbild frei von kirchlichen Auffassungen herauszubilden – außerhalb des
Unterrichts eine wahlfreie Erteilung von Religionsstunden. Sie betitelte sich generell als
Gemeinschaftsschule.
Innerhalb der Volksschule stellte die Grundschule (6. Bis 10. Lebensjahr) einen einheitlichen
Unterbau für das gesamte übrige Schulsystem dar. Die weiterführende Verzweigung bot den
Besuch einer
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Oberstufe der Volksschule (in den Kriegsjahren: Hauptschule)
Mittelschule
höheren Schule.
Zum Unterricht gehörten allgemein fünf Stunden Leibeserziehung.
Außerdem gab es Sonderschulen, u. a. für Hilfsschüler, Blinde, Taubstumme.
Im Anschluss an die achtjährige Volksschule folgten als allgemeine Pflicht die
verschiedenartigsten Berufsschulen (zwei bis drei Jahre).
Nach den ersten vier Jahren der Volksschule (Grundschule) konnte die Mittel- oder höhere
sowie nach acht Jahren eine Fachschule besucht werden. Die Mittelschule als gehobene
Schule – dazugehörig die Realschule – dauerte vier bis sechs Jahre und führte zur Mittleren
Reife. Höhere Schulen (acht- früher neunjährig) wurden mancherorts traditionell durch das
ehrwürdige Gymnasium sowie eine Aufbauschule – generell aber durch die Deutsche
Oberschule – getrennt als Mädchen- und Knabenschulen, verkörpert. Sie führten zum Abitur.
Die Schulen waren zumeist unter staatlicher sowie kirchlicher und privater Trägerschaft.
Außerdem existierten die nationalsozialistischen Schulen.
Die Fachschulen und verschiedensten Ausbildungseinrichtungen vermittelten eine fachliche
Ausbildung außerhalb der praktischen Lehrzeit.
Für das Studium gab es 23 Universitäten mit den verschiedensten Ausbildungsrichtungen sowie
eigenständig 28 Hochschulen für die Lehrerbildung, elf Technische-, sechs Handels-, eine
Landwirtschaftliche-, zwei Forst-, eine Tierärztliche-, zwölf Theologische Hochschulen sowie zwei
Bergakademien.
Schulsystem in der Bundesrepublik Deutschland
Organisatorische Gestaltung des Schulwesens, liegt, bedingt durch den Föderalismus und
generell charakterisiert ist durch eine Dreigliedrigkeit, in Zuständigkeit der Bundesländer. Für
die Koordinierung besteht die Kultusministerkonferenz (KMK), in der die zuständigen
Landesminister mitwirken. Jedes Land verfügt über sein Schulgesetz.
Das Bildungswesen ist durch folgende Grundstruktur gekennzeichnet:
b) Grundschule (1. bis 4. Klasse),
c) Orientierungsstufe (unterschiedlich 5. und 6. Klasse),
d) Weiterführend - Hauptschule (bis 9. Klasse),
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Realschule (bis 10. Klasse mit mittlerer Reife)
Gymnasium (bis 12. und auch 13. Klasse mit Abitur),
Gesamtschule (bis 12./13. Klasse, auch Abitur),
e) verschiedene berufsbildende Schulen (allgemein ab der 10. Klasse),
f) Sonderschulen (gemäß den Behinderungsarten),
g) Arten der Hochschule (Universität, Technische Universität, Technische
Hochschule, Fachhochschule u. a.),
h) Zweiter Bildungsweg (z.B. Abendschule).
Als Elementarbereich gilt der Kindergarten, Primärbereich die Grundschule, Sekundarbereich I
die Klassen 5 bis 10, Sekundarbereich II die Klassen 11 bis 12/13 bezeichnet.