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II.  
Ziele und Aufgaben  
a)  
b)  
c)  
d)  
e)  
f)  
Planmäßige Entwicklung des Sports,  
Einbeziehung von Studentenmannschaften in das Wettkampfsystem,  
Austragung eigener Wettkämpfe,  
Deutsche Studentenmeisterschaft,  
Einheit der studentischen Sportausbildung und des freiwilligen Sports,  
Gewinnung von Kadern,  
g)  
Internationale Sportbeziehungen,  
h)  
Finanzrichtlinien.  
III.  
Mitgliedschaft  
a) Alle Studenten können Mitglied werden,  
b) Basis:Hoch- und Fachschulsportgemeinschaft.  
Startberechtigung für Meisterschaften  
Organe:  
IV.  
V.  
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Präsidium  
Büro  
Zentrale Fachgruppen  
Bezirks- und Kreisausschüsse  
VI.  
VII.  
VIII.  
IX.  
X.  
Tagungen  
Auszeichnungen  
Erziehungsmaßnahmen  
Symbole  
Rechtsstellung im DTSB  
Satzung des Wissenschaftlichen Rates  
Festlegung, wurde am 14.10.1952 vom Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport  
verabschiedet; sie diente dem WR als Grundlage für seine Tätigkeit.  
Aus dem Inhalt :  
I. Ziele und Aufgaben  
II. Stellung  
III. Struktur - Präsidium, bestehend aus dem Vorsitzenden, drei Stellvertretern, drei  
Fachkommissionsleitern sowie dem Sekretär;  
-
Fachkommissionen a) Geschichte der Körperkultur,  
b) Allgemeine Theorie der Körpererziehung mit den Unter-  
kommissionen:  
-
Theorie der Körpererziehung für Kinder und lernende  
Jugend,  
-
Theorie des sportlichen Trainings;  
c) Sportmedizin.  
Hauptamtlich besteht das Büro  
-
IV. Berufung  
V. Rechte und Pflichten des Präsidiums  
VI. Rechte und Pflichten der Mitglieder  
VII. Sitzungen, Tagungen, Konferenzen, Kongresse  
VIII. Geschäftsordnung  
1955 folgte eine überarbeitete S.:  
I. Ziele und Aufgaben  
II. Stellung  
III. Struktur  
IV. Aufgaben des Plenums  
V. Aufgaben des Präsidiums  
VI. Aufgaben des Sekretariats  
VII. Aufgaben der Fachkommissionen  
VIII. Aufgaben der Arbeitskollektive  
IX. Rechte und Pflichten der Mitglieder  
X. Berufungen und Streichungen  
Eine erneute Überarbeitung erfolgte am 29.5.1956  
§
§
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Stellung (Wissenschaftliches Beratungsgremium mit eigener Geschäftsordnung)  
Ziele und Aufgaben  
Ordentliche Mitglieder Korrespondierende Mitglieder  
Organe des WR: Plenum Präsidium Fachkommissionen  
Plenum (Höchstes Organ des WR)  
Präsidium  
Es wird vom Vorsitzenden des Staatlichen Komitees berufen;  
Zusammensetzung: Vorsitzender, drei Stellvertreter, funktionsgebundene Mitglieder, Sekretär.  
Hauptamtlich besteht ein Sekretariat.  
§
§
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Vorsitzender des WR (er fungiert für drei Jahre)  
Die Stellvertreter