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II.
Ziele und Aufgaben
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Planmäßige Entwicklung des Sports,
Einbeziehung von Studentenmannschaften in das Wettkampfsystem,
Austragung eigener Wettkämpfe,
Deutsche Studentenmeisterschaft,
Einheit der studentischen Sportausbildung und des freiwilligen Sports,
Gewinnung von Kadern,
g)
Internationale Sportbeziehungen,
h)
Finanzrichtlinien.
III.
Mitgliedschaft
a) Alle Studenten können Mitglied werden,
b) Basis: Hoch- und Fachschulsportgemeinschaft.
Startberechtigung für Meisterschaften
Organe:
IV.
V.
1
2
3
4
.
.
.
.
Präsidium
Büro
Zentrale Fachgruppen
Bezirks- und Kreisausschüsse
VI.
VII.
VIII.
IX.
X.
Tagungen
Auszeichnungen
Erziehungsmaßnahmen
Symbole
Rechtsstellung im DTSB
Satzung des Wissenschaftlichen Rates
Festlegung, wurde am 14.10.1952 vom Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport
verabschiedet; sie diente dem WR als Grundlage für seine Tätigkeit.
Aus dem Inhalt :
I. Ziele und Aufgaben
II. Stellung
III. Struktur - Präsidium, bestehend aus dem Vorsitzenden, drei Stellvertretern, drei
Fachkommissionsleitern sowie dem Sekretär;
-
Fachkommissionen a) Geschichte der Körperkultur,
b) Allgemeine Theorie der Körpererziehung mit den Unter-
kommissionen:
-
Theorie der Körpererziehung für Kinder und lernende
Jugend,
-
Theorie des sportlichen Trainings;
c) Sportmedizin.
Hauptamtlich besteht das Büro
-
IV. Berufung
V. Rechte und Pflichten des Präsidiums
VI. Rechte und Pflichten der Mitglieder
VII. Sitzungen, Tagungen, Konferenzen, Kongresse
VIII. Geschäftsordnung
1955 folgte eine überarbeitete S.:
I. Ziele und Aufgaben
II. Stellung
III. Struktur
IV. Aufgaben des Plenums
V. Aufgaben des Präsidiums
VI. Aufgaben des Sekretariats
VII. Aufgaben der Fachkommissionen
VIII. Aufgaben der Arbeitskollektive
IX. Rechte und Pflichten der Mitglieder
X. Berufungen und Streichungen
Eine erneute Überarbeitung erfolgte am 29.5.1956
§
§
§
§
§
§
1
2
3
4
5
6
Stellung (Wissenschaftliches Beratungsgremium mit eigener Geschäftsordnung)
Ziele und Aufgaben
Ordentliche Mitglieder – Korrespondierende Mitglieder
Organe des WR: Plenum – Präsidium – Fachkommissionen
Plenum (Höchstes Organ des WR)
Präsidium
Es wird vom Vorsitzenden des Staatlichen Komitees berufen;
Zusammensetzung: Vorsitzender, drei Stellvertreter, funktionsgebundene Mitglieder, Sekretär.
Hauptamtlich besteht ein Sekretariat.
§
§
7
8
Vorsitzender des WR (er fungiert für drei Jahre)
Die Stellvertreter