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,60 M (nichtberufstätige Ehefrauen),  
,00 M (Mitglieder im Rudern, Segeln, Tennis),  
Mitglieder der FDJ zahlen 0,10 M.  
(Nachfolgende Änderung: Kinder 0,20; Mitglieder von Kindergruppen der FDJ: Kostenlos).  
Für Anteile aus Beiträgen an SG, KSA, LSA und DS erfolgen gemäß noch festzusetzenden  
Bestimmungen.  
VI. Sozialfonds  
Ein Sozialfonds wird aus Jahresbeträgen von 1,00 M für Mitglieder bis 25 Jahre und von 1,50 M für  
ältere Personen gebildet.  
VII. Kultur und Erziehung  
Die Tätigkeit der SG beinhaltet:  
a) Leibeserziehung  
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. Übungsbetrieb,  
. Wettkampf,  
. Wanderungen,  
4. Sportliche Aus- und Fortbildung  
5. Sportärztliche Untersuchungen,  
6. Statistik.  
b) Bildungsarbeit  
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. Erziehung im Geiste der Demokratie, Einheit und Frieden,  
. Bildungsvorträge in Sparten- und SG-Versammlungen,  
. Veranstaltungen kultureller Art,  
. Öffentlichkeitsarbeit in Presse („Deutsches Sportecho“ u. a.), Rundfunk.  
Herausgabe von Sportliteratur,  
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7
. Lehrgänge für allgemeine Bildungszwecke,  
. Jugendschutz, Missbrauch von Alkohol und Nikotin,  
. Teilnahme an Veranstaltungen der demokratischen Organisationen.  
VIII. Sportgruß  
Es gilt verbindlich für alle SG und Sparten – der Ruf „Sport Frei “.  
IX. Registrierung  
Jede SG unterliegt der Registrierpflicht beim Ministerium des Innern der Länder gemäß den Gesetzen  
und Verordnungen. Beantragung seitens der SG erfolgt auf Antragsformularen derDeutschen  
Verwaltung für Inneres über KSA mit deren Stellungnahme an den LSA; diese legen ihn nach  
Überprüfung des Antrages dem Innenministerium vor.  
Aufbauwettkampf  
Art des Wettkampfes, der zur Vorbereitung auf Wettkampfhöhepunkte sowie zur  
Vervollkommnung der wettkampfspezifischen Leistungsfähigkeit wie bei anderen  
Wettkampfarten eines Sportlers/einer Sportlerin bzw. einer Mannschaft und deren  
Leistungseinschätzung dient.  
= Entwicklungs-, Vorbereitungs-, Stabilisierungswettkampf)  
(
Auflösung des Deutschen Turn- und Sportbundes  
Maßnahme, wurde vom DTSB-Bundesvorstand zuvor auf der Tagung am 22.9.1990 festgelegt  
am 5.12.1990 beschlossen mit Termin Jahresende, einhergehend mit dem Entlassen der  
restlichen Tätigen des hauptamtlichen Organs.  
Folgend traten die in den ostdeutschen Bundesländern im September gebildeten  
Landessportbünde am 15.12.1990 dem Deutschen Sportbund bei, in Berlin kam es zu einer  
Vereinigung des Bezirksvorstandes des DTSB mit dem Landessportbund Berlin.  
Gleichfalls vereinigten sich, bis auf Ausnahmen, zu verschiedenen Terminen dieDeutschen  
Sportverbände mit den Spitzenverbänden.  
Zur Abwicklung von materiellen, finanziellen und teilweise personellen Belangen wirkte zeitlich  
begrenzt eine Liquidatorengruppe.  
Aufnahme  
Formeller Vorgang zum Erwerb einer Mitgliedschaft u. a. in einer Grundorganisation des  
DTSB. Dazu waren erforderlich die Abgabe eines ausgefülltenAufnahmeantrages bei  
Kindern mit einer Gegenzeichnung durch den Erziehungsberechtigten und die Anerkennung  
des Statuts des DTSB, danach erfolgte die Bestätigung der A. durch den Vorstand.  
Durch das Überreichen des Mitgliedsbuches erfolgte die offizielle Mitgliedschaft.  
Aufnahmealter  
Beginn einer Mitgliedschaft, vollzogen in den gesellschaftlichen Organisationen; es war im  
Lebensjahr unterschiedlich.  
Alter:  
DTSB:  
3
Pionierorganisation :  
6 (1. Klasse)  
GST: 14  
Freie Deutsche Jugend : 14 (8. Klasse)  
Aufnahmeantrag  
Formular, diente zur Antragstellung für eine Mitgliedschaft.