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Vorstand
§
13 Zusammensetzung, Wahl und Aufgabenbereich
Er setzt sich aus den • 1. und 2. Vorsitzenden,
•
weiteren neun Mitgliedern (gemäß den Aufgabengebieten)
sowie zwei Beisitzern zusammen,
außerdem: Geschäftsführer (mit beratender Stimme).
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•
Aufgabenbereiche für die 9 Mitglieder:
Sportliche Jugendarbeit
Veranstaltungen
Jugend- und Sportpolitik
Allgemeine Jugendarbeit
Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend
Lehrerarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Internationale Arbeit
Finanzen / Wirtschaft
§
§
§
14 Arbeitsweise
Grundlage: Statut des DTSB, Satzung der SJ sowie Beschlüsse des Sportjugendtages.
15 Kommissionen
Berufung gemäß den Aufgabenbereichen der SJ.
16 Zeitweilige Arbeitskreise
Geschäftsstelle
§
§
§
17 Gemäß Stellenplan; wird geleitet vom Geschäftsführer.
Weiterhin: Referenten und Mitarbeiter
18 Arbeitsweise
Tätigkeit im Auftrage des Vorstandes
19 Vertretung
Wahrnehmung durch Vorsitzenden
Satzung der Sportvereinigung Dynamo
Festlegung, ab 1958 als S. der Sportvereinigung (SV) Dynamo bezeichnet;
zuvor galt – auf der Gründungskonferenz 1953 beschlossen – ein Statut.
Die S. erfuhren mehrmals Überarbeitungen auf den
Zentralen Delegiertenkonferenzen.
Auszug aus der S. von 1966:
Präambel
I. Aufgaben
(Ziel und Inhalt von Körperkultur und Sport, darunter für organisierte Kinder
und Jugendliche, Gewinnung von Mitgliedern, rege Wettkampfgestaltung)
II. Mitgliedschaft (Anerkennung der Satzung, Rechte und Pflichten)
III. Führung und Organisationsaufbau
Höchste Organ: Zentrale Delegiertenkonferenz
Sie findet alle vier Jahre statt, nimmt den Rechenschaftsbericht der Zentralen Leitung und der
Zentralen Revisionskommission (ZRK) entgegen, Beschlußfassung, Entlastung, Wahl der
neuen Zentralen Leitung und ZRK sowie der Delegierten zum Deutschen Turn- und Sporttag
bzw. Turn- und Sporttag des DTSB.
Zentrale Leitung
Leitet Arbeit zwischen den Konferenzen, tagt zweimal im Jahr, wählt den 1. und 2. Vorsitzenden
sowie das Präsidium; Präsidium führt Aufgaben zwischen den Tagungen der Zentralen Leitung,
tagt einmal im Quartal. Ein von der Zentralen Leitung eingesetztes Büro erfüllt ständige
Aufgaben. Zur Unterstützung sind berufene Kommissionen tätig, darunter für Kinder- und
Jugendsport.
Bezirksorganisation
Höchstes Organ ist die Bezirksdelegiertenkonferenz, findet alle zwei Jahre statt. Sie nimmt
Berichte der Bezirksleitung und der Bezirksrevisionskommission (BRK) entgegen, fasst
Beschlüsse, Entlastung, Wahl der neuen Bezirksleitung und BRK sowie alle vier Jahre der
Delegierten zur zentralen Delegiertenkonferenz.
Bezirksleitung
Leitet die Arbeit zwischen den Konferenzen, tagt einmal pro Quartal, wählt den 1. und 2.
Vorsitzenden sowie das Sekretariat; Sekretariat erfüllt Aufgaben zwischen den Tagungen der
Bezirksleitung. Ein von der Bezirksleitung eingesetztes Büro realisiert ständige Aufgaben. Zur
Unterstützung sind berufene Kommissionen – darunter für den Kinder- und Jugendsport – tätig.
Sportgemeinschaften (SG)
SG gliedern sich in Sektionen, Sportabteilungen und Sportgruppen. Höchstes Organ ist die
Mitgliederversammlung bzw. Delegiertenkonferenz, tritt in der Regel zweimal im Jahr
zusammen. Alle zwei Jahre findet die Wahlversammlung statt. Sie nimmt die Berichte der SG-
Leitung und der Revisionskommission (RK) entgegen, Beschlussfassung, Entlastung und Wahl der
neuen Leitung und RK sowie Delegierte zur Bezirksdelegiertenkonferenz. Die Leitung der SG
realisiert zwischenzeitlich die Aufgaben. Sie wählt den Leiter und Stellvertreter und tagt monatlich.
Große SG bilden ein Sekretariat.
Die Sektionen vereinen Mitglieder der SG in ihrer Sportart. Höchstes Organ der Sektionen ist die
Sektionsversammlung, sie tagt monatlich. Alle zwei Jahre finden Wahlversammlungen statt: