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Vorstand  
§
13 Zusammensetzung, Wahl und Aufgabenbereich  
Er setzt sich aus den 1. und 2. Vorsitzenden,  
weiteren neun Mitgliedern (gemäß den Aufgabengebieten)  
sowie zwei Beisitzern zusammen,  
außerdem: Geschäftsführer (mit beratender Stimme).  
Aufgabenbereiche für die 9 Mitglieder:  
Sportliche Jugendarbeit  
Veranstaltungen  
Jugend- und Sportpolitik  
Allgemeine Jugendarbeit  
Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend  
Lehrerarbeit  
Öffentlichkeitsarbeit  
Internationale Arbeit  
Finanzen / Wirtschaft  
§
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14 Arbeitsweise  
Grundlage: Statut des DTSB, Satzung der SJ sowie Beschlüsse des Sportjugendtages.  
15 Kommissionen  
Berufung gemäß den Aufgabenbereichen der SJ.  
16 Zeitweilige Arbeitskreise  
Geschäftsstelle  
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§
17 Gemäß Stellenplan; wird geleitet vom Geschäftsführer.  
Weiterhin: Referenten und Mitarbeiter  
18 Arbeitsweise  
Tätigkeit im Auftrage des Vorstandes  
19 Vertretung  
Wahrnehmung durch Vorsitzenden  
Satzung der Sportvereinigung Dynamo  
Festlegung, ab 1958 als S. der Sportvereinigung (SV) Dynamo bezeichnet;  
zuvor galt auf der Gründungskonferenz 1953 beschlossen ein Statut.  
Die S. erfuhren mehrmals Überarbeitungen auf den  
Zentralen Delegiertenkonferenzen.  
Auszug aus der S. von 1966:  
Präambel  
I. Aufgaben  
(Ziel und Inhalt von Körperkultur und Sport, darunter für organisierte Kinder  
und Jugendliche, Gewinnung von Mitgliedern, rege Wettkampfgestaltung)  
II. Mitgliedschaft (Anerkennung der Satzung, Rechte und Pflichten)  
III. Führung und Organisationsaufbau  
Höchste Organ: Zentrale Delegiertenkonferenz  
Sie findet alle vier Jahre statt, nimmt den Rechenschaftsbericht der Zentralen Leitung und der  
Zentralen Revisionskommission (ZRK) entgegen, Beschlußfassung, Entlastung, Wahl der  
neuen Zentralen Leitung und ZRK sowie der Delegierten zum Deutschen Turn- und Sporttag  
bzw. Turn- und Sporttag des DTSB.  
Zentrale Leitung  
Leitet Arbeit zwischen den Konferenzen, tagt zweimal im Jahr, wählt den 1. und 2. Vorsitzenden  
sowie das Präsidium; Präsidium führt Aufgaben zwischen den Tagungen der Zentralen Leitung,  
tagt einmal im Quartal. Ein von der Zentralen Leitung eingesetztesBüro erfüllt ständige  
Aufgaben. Zur Unterstützung sind berufene Kommissionen tätig, darunter für Kinder- und  
Jugendsport.  
Bezirksorganisation  
Höchstes Organ ist die Bezirksdelegiertenkonferenz, findet alle zwei Jahre statt. Sie nimmt  
Berichte der Bezirksleitung und der Bezirksrevisionskommission (BRK) entgegen, fasst  
Beschlüsse, Entlastung, Wahl der neuen Bezirksleitung und BRK sowie alle vier Jahre der  
Delegierten zur zentralen Delegiertenkonferenz.  
Bezirksleitung  
Leitet die Arbeit zwischen den Konferenzen, tagt einmal pro Quartal, wählt den 1. und 2.  
Vorsitzenden sowie das Sekretariat; Sekretariat erfüllt Aufgaben zwischen den Tagungen der  
Bezirksleitung. Ein von der Bezirksleitung eingesetztes Büro realisiert ständige Aufgaben. Zur  
Unterstützung sind berufene Kommissionen darunter für den Kinder- und Jugendsport tätig.  
Sportgemeinschaften (SG)  
SG gliedern sich in Sektionen, Sportabteilungen und Sportgruppen. Höchstes Organ ist die  
Mitgliederversammlung bzw. Delegiertenkonferenz, tritt in der Regel zweimal im Jahr  
zusammen. Alle zwei Jahre findet die Wahlversammlung statt. Sie nimmt die Berichte der SG-  
Leitung und der Revisionskommission (RK) entgegen, Beschlussfassung, Entlastung und Wahl der  
neuen Leitung und RK sowie Delegierte zur Bezirksdelegiertenkonferenz. Die Leitung der SG  
realisiert zwischenzeitlich die Aufgaben. Sie wählt den Leiter und Stellvertreter und tagt monatlich.  
Große SG bilden ein Sekretariat.  
Die Sektionen vereinen Mitglieder der SG in ihrer Sportart. Höchstes Organ der Sektionen ist die  
Sektionsversammlung, sie tagt monatlich. Alle zwei Jahre finden Wahlversammlungen statt: