745
4
Mitgliedschaft
A Persönliche Mitglieder
Förderer
B Korporative M. (Vereine, Verbände, Gemeinden, Kreise, Wirtschaftsunternehmen)
C Außerordentliche M.
5
Ehrenpräsident und Ehrenmitglieder
6
7
8
Beitritt, Austritt, Ausschluß (Schriftliche Bestätigung)
Beiträge (gemäß Ordnung)
Organe
Bundestagung, Präsidium, Revisoren
9
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Bundestagung
Geschäftsordnung der Tagung
Präsidium (Gewählte, Mitglieder)
Kuratorium
Zweigstellenausschuss
Ausschüsse
Revisoren (Überwachung der gesamten Führung der Geschäfte und des Finanzwesens
Zweigstellen (In Städten, Kreis-, Bezirksgruppen oder im Regierungsbezirk)
Landesgruppen (zur Unterstützung der Zweigstellen)
Finanzordnung
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Satzungsänderung und Auflösung
(Änderung mit 2/3 Mehrheit, Auflösung mit 4/5 der vertretenen Stimmen, Vermögen an NOK)
Satzung der Kindervereinigung der FDJ
Arbeitsgrundlage, diente der Arbeit der Kindervereinigung der FDJ; sie wurde am 15.8.1947
verabschiedet.
Auszug:
§
1
1. Kindervereinigung ist der FDJ angeschlossen.
Verwirklichung der Grundsätze und Ziele.
1. Vereinigungen bilden sich an Schulen, in Kinderheimen und Wohnbezirken.
2
.
§
2
2
4
5
6
7
8
.
.
.
.
.
.
Der Beitritt ist freiwillig.
Alter: 6 bis 14 Jahre.
Aufnahme (Mehrheitsentscheidung).
Ausschluss.
Keine Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge erforderlich.
Spenden.
§3
§4
§5
1. Unterste Gliederung: die Gruppe.
2
3
.
.
In der Gruppe: Kindergemeinschaften (6 bis 9, 9 bis 11 und 11 bis 14 jährige Mitglieder).
Gemeinschaft: 25 Kinder.
4
.
Wahl einer Gemeinschaftsvertretung je Kindergemeinschaft mit einem Helfer.
Wahl der Gruppenvertretung mit Helfer; dessen Wahl erfolgt durch die FDJ.
Wahlberechtigung.
5
6
.
.
1. Hauptträger der K. sind Helfer.
2
3
4
5
.
.
.
.
Pädagogische und charakterliche Eignung.
Helfer muss Mitglied der FDJ sein.
Helfer bilden auf Schulbasis einen Helferkreis (Zusammenkunft als Arbeitsgemeinschaft).
Arbeitsgemeinschaft der Helfer; sie dient der Wissensaneignung und dem
Erfahrungsaustausch.
1. Kindergruppen eines Kreises bilden den Kreisverband, geleitet vom Kreisvorstand der FDJ.
2
3
.
.
Kreisverbände bilden den Landesverband; zuständig: Landesvorstand der FDJ.
Landesverbände sind in der Kindervereinigung der FDJ zusammengeschlossen. Die
zentrale Leitung der liegt in der Hand des FDJ-Zentralrates.
Satzung der Sektion der DDR
Grundlegende Festlegung, diente einer Sektion der DDR als Basis für die leitungspolitische,
inhaltliche und organisatorische Tätigkeit.
(
Beispiel: S. der Sektion S e g e l n der DDR, verabschiedet auf der Plenartagung 1952)
Auszug aus der S.:
§
1
Name und Sitz der Sektion
Ziele und Aufgaben
§
2
a)
b)
Förderung und Entwicklung des Segelsports.
Vertretung in der Internationalen Renn-Segel-Union (IYRU) und im NOK der DDR sowie
im Deutschen Sportausschuß.
c)
Freundschaftliche Zusammenarbeit mit allen deutschen Segelverbänden; Unterstützung
der Wiederherstellung eines einheitlichen Deutschlands.
Pflege der Kontakte mit ausländischen Segelverbänden.
Anwendung der internationalen Wettkampfbestimmungen.
Meisterschaften der DDR.
d)
e)
f)
g)
Teilnahme an internationalen Wettkämpfen.