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Mitgliedschaft  
A Persönliche Mitglieder  
Förderer  
B Korporative M. (Vereine, Verbände, Gemeinden, Kreise, Wirtschaftsunternehmen)  
C Außerordentliche M.  
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Ehrenpräsident und Ehrenmitglieder  
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Beitritt, Austritt, Ausschluß (Schriftliche Bestätigung)  
Beiträge (gemäß Ordnung)  
Organe  
Bundestagung, Präsidium, Revisoren  
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Bundestagung  
Geschäftsordnung der Tagung  
Präsidium (Gewählte, Mitglieder)  
Kuratorium  
Zweigstellenausschuss  
Ausschüsse  
Revisoren (Überwachung der gesamten Führung der Geschäfte und des Finanzwesens  
Zweigstellen (In Städten, Kreis-, Bezirksgruppen oder im Regierungsbezirk)  
Landesgruppen (zur Unterstützung der Zweigstellen)  
Finanzordnung  
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Satzungsänderung und Auflösung  
(Änderung mit 2/3 Mehrheit, Auflösung mit 4/5 der vertretenen Stimmen, Vermögen an NOK)  
Satzung der Kindervereinigung der FDJ  
Arbeitsgrundlage, diente der Arbeit derKindervereinigung der FDJ; sie wurde am 15.8.1947  
verabschiedet.  
Auszug:  
§
1
1. Kindervereinigung ist der FDJ angeschlossen.  
Verwirklichung der Grundsätze und Ziele.  
1. Vereinigungen bilden sich an Schulen, inKinderheimen und Wohnbezirken.  
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§
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Der Beitritt ist freiwillig.  
Alter: 6 bis 14 Jahre.  
Aufnahme (Mehrheitsentscheidung).  
Ausschluss.  
Keine Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge erforderlich.  
Spenden.  
§3  
§4  
§5  
1. Unterste Gliederung: die Gruppe.  
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3
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In der Gruppe: Kindergemeinschaften (6 bis 9, 9 bis 11 und 11 bis 14 jährige Mitglieder).  
Gemeinschaft: 25 Kinder.  
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Wahl einer Gemeinschaftsvertretung je Kindergemeinschaft mit einem Helfer.  
Wahl der Gruppenvertretung mit Helfer; dessen Wahl erfolgt durch die FDJ.  
Wahlberechtigung.  
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1. Hauptträger der K. sind Helfer.  
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5
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Pädagogische und charakterliche Eignung.  
Helfer muss Mitglied der FDJ sein.  
Helfer bilden auf Schulbasis einen Helferkreis (Zusammenkunft als Arbeitsgemeinschaft).  
Arbeitsgemeinschaft der Helfer; sie dient der Wissensaneignung und dem  
Erfahrungsaustausch.  
1. Kindergruppen eines Kreises bilden den Kreisverband, geleitet vomKreisvorstand der FDJ.  
2
3
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Kreisverbände bilden den Landesverband; zuständig: Landesvorstand der FDJ.  
Landesverbände sind in der Kindervereinigung der FDJ zusammengeschlossen. Die  
zentrale Leitung der liegt in der Hand desFDJ-Zentralrates.  
Satzung der Sektion der DDR  
Grundlegende Festlegung, diente einer Sektion der DDR als Basis für die leitungspolitische,  
inhaltliche und organisatorische Tätigkeit.  
(
Beispiel: S. der Sektion S e g e l n der DDR, verabschiedet auf der Plenartagung 1952)  
Auszug aus der S.:  
§
1
Name und Sitz der Sektion  
Ziele und Aufgaben  
§
2
a)  
b)  
Förderung und Entwicklung des Segelsports.  
Vertretung in der Internationalen Renn-Segel-Union (IYRU) und im NOK der DDR sowie  
im Deutschen Sportausschuß.  
c)  
Freundschaftliche Zusammenarbeit mit allen deutschen Segelverbänden; Unterstützung  
der Wiederherstellung eines einheitlichen Deutschlands.  
Pflege der Kontakte mit ausländischen Segelverbänden.  
Anwendung der internationalen Wettkampfbestimmungen.  
Meisterschaften der DDR.  
d)  
e)  
f)  
g)  
Teilnahme an internationalen Wettkämpfen.