741  
Richtlinie zur weiteren Entwicklung der Kinder- und  
Jugendsportschulen (KJS)  
Festlegung, getroffen vom Ministerium für Volksbildung am 1.1.1962. Sie diente der Regelung des  
Betriebs an den KJS. Die R. wurde im Vorfeld umfassend im Ministerium, imDTSB-  
Bundesvorstand und im Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport beraten.  
Auszug:  
I. Charakter und System der KJS  
1
.
Spezialschule im Rahmen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Sie  
dient der systematischen Nachwuchsentwicklung.  
2
.
Schule führt zum Abschluss der POS oder zum Abitur.  
Wege nach der 10. Klasse: - zweijährige Berufsausbildung,  
-
-
dreijährige Berufsausbildung mit Abitur,  
Vorbereitungskurs mit Abitur und Studium an der  
DHfK.  
II. Auswahl und Umschulung  
1
2
.
.
Aufnahme bei sportlicher Eignung und sportärztlicher Untersuchung.  
Beginn in der Regel mit der 5. Klasse; Umschulung nach Überprüfung am Ende der  
6
.Klasse  
3
4
.
.
Für besonders veranlagte Schüler erfolgt eine Aufnahme in der 7. Klasse.  
Weitere Überprüfung in der 8. Klasse; möglicher Weg zur 9. Klasse oder bei Nichteignung  
Umschulung an die POS.  
5
6
7
.
.
.
In Einzelfällen gibt es Umschulungen im 5., 7. Oder 9. Schuljahr.  
Eltern werden bei einer Aufnahme über die KJS informiert.  
Richtlinien für Ein- und Umschulung.  
III. Struktur und Arbeitsweise  
1
.
Anzahl der Klassen:  
- 5. und 6. Schuljahr je 2,  
-
-
-
7. bis 9. Schuljahr  
10. Schuljahr (POS)  
Abiturkurs  
3,  
2,  
1.  
Klassenfrequenz: 5./6.: 30; 7./8.: 25; ab 9. Schuljahr: 20 Schüler.  
KJS arbeitet nach besonderen Stundentafeln.  
Allgemeiner Unterricht erfolgt gemäß Lehrplänen der POS bzw. der EOS.  
Teilnahme an der polytechnischen Ausbildung.  
Die sportliche Ausbildung erfolgt in Trainingsgruppen gemäß den Trainingsplänen,  
aufgestellt in Abstimmung Schule, Sportclub und Sportarzt.  
Schule erstellt einen jährlichen Leistungsplan.  
2
3
4
5
.
.
.
.
6
7
8
.
.
.
Teilnahme an Wettkämpfen, darunter den Zentralen Sportfesten der KJS.  
Feriengestaltung und mehrwöchige Sportlager.  
Anpassung der Klassenstufen an die Abiturstufe der EOS.  
IV. Qualifizierung und Arbeitsweise der Kader  
1
2
.
.
Einsatz qualifizierter Lehrer, Trainer und Erzieher.  
Leitungskader: - Direktor,  
-
-
-
Stellvertretende Direktoren für Sport und für Pädagogik.  
FDJ-Sekretär,  
Internatsleiter.  
3
.
Weiterbildung der Kader; Erfahrungsaustausche.  
V. Anleitung und Kontrolle, Zusammenarbeit Schule und Sportclub  
1
2
.
.
Zuständigkeiten des Ministeriums für Volksbildung.  
Mitverantwortung durch den DTSB, die FDJ und Pionierorganisation, das  
Ministerium für Gesundheitswesen und die DHfK.  
3
Zusammenarbeit auf Bezirksebene (Abteilung Volksbildung des Rates des Bezirkes  
und DTSB-Bezirksvorstand)  
3
.
Unterstützung durch die Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises.  
Richtlinien zur weiteren Entwicklung des außerunterrichtlichen Sports  
der Lehrlinge  
Festlegung, wurde verabschiedet am 10.1.1973 vom Staatssekretariat für Berufsbildung und  
Sekretariat des DTSB-Bundesvorstandes.  
Auszug:  
1
2
. Zielstellung  
Hinweise zur weiteren Entwicklung des Lehrlingssports vermitteln.  
. Aufgaben  
-
-
-
-
-
Erhöhung der allseitigen körperlichen Leistungsfähigkeit und Festigung der Gesundheit,  
Anerziehung wertvoller Charakterzüge und moralischer Eigenschaften,  
Unterstützung der klassenmäßigen Erziehung,  
Verbesserung der physischen Befähigung für die Landesverteidigung,  
Gestaltung einer sinnvollen und interessanten Freizeit.