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.: Sportmedizinische Trainingshospitationen für alle Sportarten
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Gesundheitszustand,
Trainingsgestaltung,
Trainingsbedingungen,
Auswertung mit Trainer bzw. Übungsleiter
Sportmedizinische Empfehlungen,
Beurteilung der Entwicklung der Grundlagenausdauer (15-min-Lauftest).
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.: Anthropometrisches Programm
.: Standardisierter Muskelfunktionstest
.: Röntgen - Stand (mit Anmerkungen zum Programm).
.: Verbindliche Methoden der Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit
(
Fahrradergometrischer Wattversuch, Lauftest)
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.: Führung der Pendellisten und Informationslisten.
.: Sportmedizinisches Untersuchungsprogramm Grundlagentraining.
Richtlinie zur Umdelegierung von Nachwuchssportlern der 1. und 2.
Förderstufe
Festlegung, wurde vom Sekretariat des DTSB-Bundesvorstandes am 1.3.1986 beschlossen.
Auszug:
Präambel
Nutzung aller Möglichkeiten zur Förderung leistungssportlich geeigneter Sportkader. Als Ergänzung
diente die Umdelegierung.
R. soll durchsetzen, dass
1
. ausgebildete Nachwuchssportler, die in ihrer Sportart nicht die erwartete
Leistungsentwicklung erreichten, in einer anderen Sportart mit Erfolg zielgerichtet gefördert
werden,
2
. die Kaderbasis der Sportarten erweitert und aufgetretene Kaderlücken für die
Kaderpyramide einen Ausgleich erfahren,
3. die Anzahl der Rückdelegierungen von Kadern mit Erfolgen verringert wird.
Umdelegierungen als zielgerichteter Sportartenwechsel entsprechend der Mehrfacheignung bedürfen
der Zustimmung der Eltern.
-
Grundsätze für den Umdelegierungsprozess in der 1. Förderstufe
Fester Bestandteil der Leitungstätigkeit der Bezirks- und Kreisvorstände. Koordiniertes
Zusammenwirken. Möglichkeiten für Umdelegierung in andere Kreise bzw. Stadtbezirke.
Grundlage bilden Trainingsprogramme. Prüfung einer Umdelegierung.
Verfahrensweg:
1
2
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Beachtung der Ausbildungsüberprüfungen.
Bestätigung durch stellvertretenden Vorsitzenden für Kinder- und Jugendsport des
DTSB-Kreisvorstandes und den Bezirkstrainer.
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8
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.
.
Zustimmung durch den Kreissportarzt.
Eingliederung in ein anderes TZ.
Bestimmung der sportlichen Entwicklung gemäß Parametern.
Bei Nichterreichen der Zielstellung greift die R. zur Rückführung aus dem TZ.
Maßnahme zum Ende des Trainingsjahres möglich.
Berücksichtigung in Leistungsaufträgen der Trainer und Übungsleiter.
-
Grundsätze in der 2. Förderstufe
Eignungsüberprüfung nach Beendigung des Aufbautrainings. Umdelegierung nach Bestätigung der
Eignung. Klärung der schulorganisatorischen Voraussetzungen und Zustimmung der Eltern.
Ausrichtung auf andere Sportarten des Sportclubs (SC) oder auf andere SC. Bereitschaft der Aktiven
für eine Umdelegierung. Rückdelegierung nur bei genereller Nichteignung möglich.
Kontrolle der Maßnahme.
Verfahrensweg:
1
.
Vorschlag zur Umdelegierung nach Überprüfung der Leistungsentwicklung nach
Absprache des Cheftrainer des Clubs und des zuständigen Verbandstrainers.
Eignungsüberprüfung für andere Sportart.
Meldung an Direktor der Kinder- und Jugendsportschule.
Probetraining in einer Sportart.
Information zur Überprüfung an Direktor; Beschlussfassung im Sekretariat des Clubs.
Konkrete Planung zur Entwicklung der Umdelegierten.
Bei genereller Nichteignung gilt die R. zur Rückdelegierung aus den Sport- bzw.
Fußballclubs.
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Beachtung in Leistungsaufträgen und Arbeitsaufträgen der Trainer.
Schriftliche Information; jährlich an zuständige Abteilungen im DTSB-Bundesvorstand bzw.
Generalsekretariat desDeutschen Fußballverbandes der DDR.
R. tritt ab 1.9.1986 in Kraft.