738  
/
4.2. DTSB-Bezirksvorstand führt eine sportartspezifische Überprüfung durch.  
III./2. ESA in den Klassenstufen 1 und 3 sowie Erfassung zur Größensichtung.  
/
/
/
/
/
3.  
4.  
5. Namenslisten an Direktoren  
6. Aussprache mit den Eltern  
Weiterleitung der Bogen an Kreisvorstand.  
Auswertung im Kreisvorstand  
7. Information über Aufnahme an Direktoren. Berufung von Schülern (1. Klasse bis Mitte Juni,  
3
. Klasse bis Mitte September).  
IV. Außerkraftsetzung der Richtlinie von 1973.  
Richtlinie zur Rückdelegierung aus den Sport-/Fußballclubs (SC/FC)  
Festlegung, verabschiedet vom Sekretariat des DTSB-Bundesvorstandes am 1.4.1983. Sie  
regelte die Rückdelegierung der aus den SC/FC ausscheidenden Sportler in die Sektionen der  
Sportgemeinschaften.  
Auszug:  
Präambel  
-
-
-
Rolle der Clubs. Verantwortung für Funktionäre und Trainer.  
Sicherung einer weiteren sportlichen Betätigung.  
Grundprinzipien:  
-
-
-
Trainingsdauer mindestens zwei Jahre; dann erst Befindung über eine Rückdelegierung.  
Beratung über weitere Perspektiven mit Eltern.  
Vornahme einer Rückdelegierung auch nach festgestellter ungeeigneter Umdelegierung –  
grundsätzlich am Ende des Trainings- bzw.Schuljahres.  
-
-
Weitere sportliche Betätigung in Sportgemeinschaften (SG).  
Bei speziellen Problemen gesundheitlich oder anderer zwingende Gründe entscheidet die  
Clubleitung.  
Verfahrensweise:  
1
.
Prüfung des Antrages gemäß einem Formblatt, vorgenommen vom zuständigen Trainer und  
Cheftrainer.  
2
3
4
5
6
7
.
.
.
.
.
.
Aussprache mit Eltern.  
Prüfung der Eignung für eine andere Sportart.  
Mitteilung an Direktor der Kinder- und Jugendsportschule.  
Abstimmung mit dem Sportmedizinischen Dienst.  
Information anstellvertretenden Vorsitzenden für Leistungssport des DTSB-Bezirksvorstandes.  
Gewährleistung der Eingliederung des rückkehrenden Sportlers in die SG; zuständig: DTSB -  
Kreisvorstand.  
8
.
Kreisvorstand muss Vorstellungen und Wünsche prüfen, Rückinformation an DTSB-  
Bezirksvorstand.  
9
.
Verabschiedung in würdiger Form.  
Inkrafttretung am 1.9.1983; außer Kraft: Verfahrensweise und Maßnahmen bei Rückdelegierungen von  
Schülern der KJS/SC vom 24.6.1980.  
Richtlinie zur Rückdelegierung aus den Trainingszentren (TZ)  
Festlegung, beschlossen imSekretariat des DTSB-Bundesvorstandes am 1.4.1983. Sie diente  
der Regelung einer Rückführung von aus TZ ausscheidenden Sportlern in Sektionen von  
Sportgemeinschaften.  
Auszug :  
Präambel  
(
Rolle der TZ; hohe Verantwortung für Trainier und Übungsleiter; enge Zusammenarbeit mit Eltern;  
nach Ausdelegierung weitere sportliche Betätigung sichern.)  
Grundprinzipien: - Mindestens ein Jahr im TZ trainieren,  
-
-
Beratung über weitere Perspektive,  
Rückführung am Ende des Trainingsjahres.  
Einheitliche Verfahrensweise für die Rückführung:  
1
.
Beratung der Maßnahme in der TZ - Leitung. Bestätigung durch Vorsitzenden des  
DTSB-Kreisvorstandes.  
2
3
4
5
6
.
.
.
.
.
Information an Eltern.  
Eignung für eine weitere sportliche Förderung. Würdige Verabschiedung.  
Gewinnung geeigneter Sportlerinnen und Sportler als Übungsleiter.  
Mitteilung an Direktor der POS.  
Bei vorzeitigem Ausscheiden aus den TZ sind Eltern und Direktor unter Angabe der  
Gründe in geeigneter Form zu verständigen.  
R. tritt ab 1.9.1983 in Kraft  
Richtlinie zur sportmedizinischen Betreuung der Sportler der TZ und TS  
des DTSB  
Festlegung, diente der sportärztlichen Absicherung des Trainings in den TZ und  
TS. VomSportmedizinischen Dienst wurden mehrere überarbeitete Materialien