733  
§
6
Haushaltsmittel  
Planung erfolgt gemäß Zusatzdirektive des Ministeriums und der Direktive zum Staatshaltsplan des  
Ministeriums für Finanzen.  
Richtlinie für die Finanzierung der Tätigkeit der Trainingszentren (TZ)  
und Trainingsstützpunkte (TS)  
Festlegung, wurde vom Sekretariat des DTSB-Bundesvorstand beschlossen; sie diente der  
finanziellen Regelungen in der 1. Förderstufe. Es gab R. vom 28.9.1971, 19.11.1974 nebst  
Ergänzung vom 1.9.1976 und vom 17.2.1987.  
Zum Inhalt der R. von:  
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971  
1
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TZ erhalten zweckgebundene Zuwendungen des DTSB - Bundesvorstandes.  
Verteilung erfolgt über die DTSB-Bezirksvorstände.  
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2
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.1.  
.2.  
Mittelverwendung vorrangig für Übungsleiter, auch TZ - Leiter und Kreissportlehrer.  
Lehrkader erhalten eine Entschädigung bis 5,- M je Trainingsstunde (60 min),  
monatlich normal 300,-.  
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.3.  
.1.  
.2.  
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Vereinbarung seitens der DTSB-Kreisvorstände mit Lehrkadern.  
Vorschusszahlung von Bezirks- an Kreisvorstand,  
Trainingsprotokoll als Grundlage für Zahlungen.  
Nachweispflicht für Verbrauchsmaterialien.  
Zuschüsse für Wettkampfkosten.  
Zuwendung an Bezirks- und Kreisvorstände seitens örtlicher staatlicher Organe.  
Mittel für Wettkämpfe seitens der Sportgemeinschaften mit einem Trainingszentrum.  
Beachtung derAnordnung über die Regelung der kostenlosen Nutzung von 1969.  
Erfassung aktivierungspflichtiger Anschaffungen bei Bezirks- und Kreisvorständen.  
Erfassung von Anschaffungen seitens örtlicher Staatsorgane sowie Betrieben.  
Vermerk auf Rechnungen über die Erfassung.  
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.1.  
.2.  
.3.  
0.  
1.  
Kontenführung durch Bezirks- und Kreisvorstände  
Inkrafttretung der R.  
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974  
1
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Zweckgebundene Zuwendungen  
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2
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.1.  
.2.  
Entschädigung  
Grundlage bestätigte Trainingsprogramme.  
Sätze pro Stunde (Sportlehrer und Übungsleiter Stufe IV: 7,-; Stufe III: 5,- und  
Stufe II und I: 3,- M),  
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.3.  
.4.  
.5.  
.6.  
.7.  
.8.  
.9.  
TZ -Leiter können 5,- M erhalten (je Stunde).  
Abminderung für Übungsleiter als TZ - Leiter.  
Spezialkräfte erhalten 5,- M je Stunde.  
Monatlicher Höchstbetrag: 300,- M.  
Hauptamtliche des DTSB erhalten keine Entschädigungen.  
Steuerfreiheit  
Nichtgewährung einer Entschädigung bei Urlaub und Krankheit.  
.10. Abschluss von Vereinbarungen.  
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3
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Prämierung  
.1.  
.2.  
.3.  
.4.  
.5.  
Vorbildliche Erfüllung der Aufgaben kann durch eine Prämierung besonders anerkannt werden.  
Prämien können Übungsleiter, Funktionäre und Spezialkräfte erhalten.  
Höhe der Prämie: Kollektive bis 1000,- M, Einzelpersonen bis 150,- M.  
Prämierung erfolgt jährlich.  
Prämien sind steuerfrei.  
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.1.  
.2.  
Planung und Entscheidung der Finanzmittel durch die Bezirksvorstände.  
Entscheid zur Höhe der Mittel.  
Planung.  
5
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Erfassung und Nachweisführung von Anschaffungen.  
Aktivierungspflichtige Anschaffungen des DTSB.  
Anschaffungen durch andere Stellen.  
Werterhaltung  
Verbrauchsmittel  
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.1.  
.2.  
.3  
.4.  
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Nachweisführung.  
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Keine Verwendung von Mitteln für Trainingslager, Reisekosten der Bezirkstrainer u. a.  
Mittel sind nicht in das nächste Jahr übertragbar.  
Führen keiner eigenen Konten.  
Vereinbarung der Vorstände mit örtlichen Staatsorganen u. a. über Zuwendungen.  
Mittelbereitstellung seitens SG für eigene Trainierende in TZ.  
Inkrafttretung; außer Kraft R. von 1971  
0.  
1.  
2.