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Während des Schuljahres ist dies nur in Einzelfällen möglich.  
Regelmäßige Information zum Leistungsstand an die Eltern. Elterngespräch bei einer Umschulung.  
Unterstützung bei Fortsetzung eines Schulbesuchs nach der Umschulung.  
Eine Umschulung ist von der Klassenkonferenz vorzuschlagen, im Pädagogischen Rat zur  
bestätigen und vom Direktor zu entscheiden.  
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Umschulung gilt für Schüler des 9. bis 12. Schuljahres derzeit nicht.  
Schlussbestimmungen  
Außer Kraft: 3. Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die körperliche Erziehung  
Schüler an allgemeinbildenden Schulen (Arbeit der KJS) vor 7.1.1955.  
Richtlinie für die Bildung und Arbeit der Sportklubs der Schüler an  
Oberschulen, Instituten für Lehrerbildung und Pädagogischen Schulen  
für Kindergärtnerinnen  
Festlegung des Ministeriums für Volksbildung, verabschiedet am 14.9.1954.  
Aus dem Inhalt:  
Zur weiteren Entwicklung des Massensports sind an Oberschulen, Instituten für Lehrerbildung  
(
IfL) und Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen Sportklubs (SK) zu bilden.  
§
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Aufgaben der SK  
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Herausbildung der Lust und Liebe zur sportlichen Betätigung.  
Erfüllung der Bedingungen für den Erwerb des Sportleistungsabzeichens.  
Streben nach gesteigerten sportlichen Leistungen auf Grundlage einer vielseitigen  
Ausbildung.  
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Mitarbeit der jungen Sportler an der Leitung der Sektionen des SJK.  
§
2
Struktur  
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Verantwortung trägt der Direktor der Einrichtung; er selbst oder ein Beauftragter ist Leiter  
des SK. Außerdem gehört eine Lehrkraft zur Leitung des SK.  
Die Leitung des SK setzt sich weiter aus FDJ-Funktionären (1. oder 2. Sekretär der  
Gruppenleitung) zusammen.  
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Als Sektionsleiter fungieren gute Schüler.  
Der SK untergliedert sich in Sektionen, besonders in der Leichtathletik,  
Turnen/Gymnastik, Schwimmen oder Wintersport.  
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Patenschaft mit einer Betriebssportgemeinschaft (BSG).  
Die Anleitung der leitenden Schüler und Übungsleiter Schüler der oberen Klassen –  
erfolgt durch die Lehrer für Körpererziehung. Übungsleiter können vergütet werden.  
Regelmäßige ärztliche Untersuchung der Sporttreibenden.  
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Generelle Anleitung der SK nimmt das Ministerium wahr.  
§
3
Angehörigkeit und Startrecht  
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Mitglieder der SK erhalten eine Sportkarte.  
Beim Nachlassen von schulischen Leistungen sind Sanktionen bezüglich des Sporttreibens  
möglich.  
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Angehörige des SK, die einer BSG oder SG angehören, haben Startrecht für die  
Sektionen der DDR.  
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Angehörige der SK sollten möglichst Mitglied der Paten - BSG werden.  
Gemeinsame Erziehungsmaßnahmen von SK und BSG bei schwachen schulischen  
Leistungen.  
§
4
Aufgaben der SK-Leitung  
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Der Leiter des SK ist für die politische und pädagogische Anleitung verantwortlich.  
Organisation der Sportarbeit erfolgt durch die Leitungsmitglieder (Tagebuch führen,  
Vorbereitung auf Erwerb des Sportleistungsabzeichens, Rekordliste aktualisieren,  
Berichterstattung).  
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Werbung, Sichtagitation, Sportwerbevorführungen.  
Regelmäßiges Üben sichern.  
Gewinnung für die Mitgliedschaft in der FDJ.  
Schaffung von Sportgruppen zur Vorbereitung auf das Sportreiben in Sektionen.  
Leistungsstarke SK-Mitglieder trainieren in der BSG.  
Training in den Sektionen des SK wird auf Basis der Pläne der Sektionen der DDR  
vollzogen.  
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Leitungsmitglieder werden vom Pädagogischen Rat im Einvernehmen mit der FDJ-  
Gruppenleitung eingesetzt.  
§
5
Meisterschaften der SK  
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In den Sportarten Leichtathletik, Turnen/Gymnastik, Schwimmen und Wintersport werden  
Schul-, Kreis-, Bezirks- und Republikmeisterschaften der Oberschulen, Institute für  
Lehrerbildung und Pädagogischen Schulen gemäß den Ausschreibungen des Ministeriums  
und des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport durchgeführt.  
Räte der Bezirke können auch Wettkämpfe in anderen Sportarten veranstalten.  
Terminkalender (am Schuljahresbeginn).  
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Veröffentlichung von Bestenlisten.