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.6.3. Über eine Ausdelegierung wegen fehlender Perspektive entscheidet nach Prüfung der Direktor. Es
sind Maßnahmen des Abtrainierens in Abstimmung mit dem Sportmedizinischen Dienst zu treffen.
Sicherung einer würdigen Verabschiedung.
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.6.4. Eine Rückdelegierung erfolgt in der Regel am Ende eines Schuljahres in die Heimatschule.
.6.5. Ausschulung sollte nicht im 10. Schuljahr erfolgen. Schüler der 11. Klasse werden an einer EOS
oder der KJS zum Abitur geführt.
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.1.
.2.
Bildungs- und Erziehungsprozess
Als Ziel gilt die Herausbildung allseitig entwickelter Persönlichkeiten.
Koordinierung des Trainings mit dem Unterricht, um sportliche Leistungsanforderungen und
Lehrplanziele erfüllen zu können. Grundlage bilden Trainingspläne und Stundentafeln.
Bei hoher Gesamtbelastung ist eine Schulzeitstreckung möglich.
Durchführung des Faches Produktionsarbeit und Technisches Zeichnen.
Sicherung des Fremdsprachenunterrichts.
Die Lehrplananforderung des Faches Sport ist Bestandteil des Trainings.
Bei zeitweiligem Besuch einer Sportschule des DTSB ist dort der allgemeine Unterricht
einzuplanen.
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.3.
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.7.
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.8.
.9.
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Zur Verfügung Stellung geeigneter Lehrkräfte und Unterrichtsmittel.
Kontrolle der Aufgabenerfüllung in der KJS.
Besondere Förderungsmaßnahmen
.1.
Schüler, die Kaderkreisen angehören, gelten die individuellen Trainingspläne; Einzel- und
Gruppenunterricht ist gegebenenfalls möglich.
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.2.
.3.
.4.
.5.
Zeitweilige Befreiung vom Unterricht bei Teilnahme an Wettkämpfen.
Freistellung für Lehrgänge der Sportverbände (Kaderkreise 1 und 2).
Befreiung vom Unterricht für Nachwuchsauswahlmannschaften.
DTSB-Bundesvorstand übergibt Kaderliste an das Ministerium; jährlich zum 1. Juni und
1
. Dezember; außerdem die Lehrgangsplanung der Sportverbände.
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.1
Personelle, materielle und sportmedizinische Bedingungen
Sicherung der Fachlehrer und Erzieher durch den Rat des Bezirkes. Eine Anleitung erfolgt durch die
Fachberater der Fachkommissionen.
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.2.
.3.
Planung für Mehrbedarf.
Regelung zum Einsatz der Sportlehrer der KJS:
-
Bisherige Sportlehrer der KJS – und in Sportclubs tätig – können ihr Arbeitsrechtsverhältnis mit
der Volksbildung lösen und dieses beim DTSB aufnehmen
-
-
Sie können es auch aufrechterhalten; es gilt für sie aber die Arbeitszeitregelung des DTSB;
Planung des Zuwachses an Trainern.
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.4.
.5.
.6.
.7.
.8.
.9.
Gewinnung von Absolventen der KJS für ein Studium an der DHfK.
Weiterbildung der KJS - Direktoren und Sportlehrer an der DHfK.
Fertigstellung von Baumaßnahmen an KJS bis 1980.
Belieferung der KJS mit Unterrichtsmitteln. Komplettierung der Fachunterrichtsräume.
Sicherung der erforderlichen Verpflegung.
Sportmedizinische Betreuung erfolgt durch die Hauptberatungsstellen. Einsatz eines Sportarztes
an jeder KJS.
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.1.
.2.
Entwicklung und Forschung
Forschung auf sportwissenschaftlichem, sportmedizinischem und pädagogischem Gebiet.
KJS Magdeburg erhält den Charakter einer Forschungsschule für wissenschaftliche
Untersuchungen auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung des Nachwuchses für den
Leistungssport.
Richtlinien für die Arbeit der Kreissportausschüsse
Festlegung, verabschiedet vom Deutschen Sportausschuss im Oktober 1948.
Aus dem Inhalt:
A. Aufbau der demokratischen Sportbewegung
Grundlage: Aufbau und Grundsätze der demokratischen Sportbewegung,
-
Wahl der besten und demokratisch zuverlässigsten Funktionäre in den
Leitungen der SG,
-
Verantwortung der KSA für die sporttechnische Arbeit im gesamten
Kreisgebiet,
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-
-
Lenkung der SG und der Sparten durch den KSA,
Rolle des Sekretariats des KSA,
Kassenführung gemäß den „Durchführungsbestimmungen über das
Abrechnungswesen“,
-
-
-
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Ausfüllung der Sportausweise,
Führung der Karteikarten,
Wahl von Revisoren in den SG sowie des Revisionsausschusses,
sichere Aufbewahrung der vereinnahmten Gelder, der Beitragsmarken, der Ausweise
sowie des Dienstsiegels.
B. Tätigkeit der Sekretariate der KSA
Arbeitsgrundlage: Geschäftsordnung für die Mitglieder.