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V. Technische Hinweise  
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. Bildung von Sparten.  
. Keine Führung von Kassen in den Sparten.  
. Gültigkeit derDurchführungsbestimmungen für das Abrechnungswesen.  
. Regeln zur Genehmigungspflicht von Wettkämpfen.  
. Freundschaftsspiele mit Spielbörsen.  
. Stichtag für die Altersklasseneinteilung gemäß den Wettkampfordnungen.  
. Ruhezeit für den Spielbetrieb (15. bis 31. Juli).  
. Besondere Richtlinien für den Betriebs-, Frauen- und Kindersport.  
. Namentliche Veröffentlichung des Technischen Beirates und der Spartenfachausschüsse.  
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0. Technische Fragen der Sparten regeln die betreffenden Sportordnungen.  
Richtlinie für die Arbeit der Kinder- und Jugendschulen der DDR  
Festlegung, verabschiedet am 21.10.1977 vom Ministerium für Volksbildung. Seitens des  
Sekretariats des SED-Zentralkomitees erfolgte zuvor die Bestätigung der R. am 12.10.1977.  
Auszug aus der R.:  
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.1. Aufgaben  
Erfüllung der sportpolitischen Aufgaben im Leistungssport.  
Einschätzung des Entwicklungsstandes  
Aufgaben und Leitung der Kinder- und Jugendsportschulen (KJS )  
Bereits erreichtes fortgeschrittenes Niveau ausbauen und als Spezialschule zu entwickeln.  
Es gilt  
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talentierte junge Sportler zu sozialistischen Persönlichkeiten zu erziehen und auf  
Weltspitzenleistungen vorzubereiten;  
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die Ziele der KJS zu erfüllen;  
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Schüler, die Weltspitzenleistungen erwarten lassen, zumAbitur zu führen,  
eine Einbeziehung in die Kaderkreise vorzunehmen und ihnen eine besondere Förderung  
zu bieten.  
Maßstab für die Erfüllung des besonderen gesellschaftlichen Auftrages ist der Anteil der KJS zur  
kontinuierlichen Nachwuchsentwicklung und an Ergebnissen bei internationalen Wettkämpfen,  
besonders den Olympischen Spielen.  
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.2.  
Leitung  
Optimale Förderung des Hoch- und Nachwuchsleistungssports durch das Ministerium für  
Volksbildung und den DTSB-Bundesvorstand. Daraus ergibt sich folgende Einzelverantwortung:  
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.2.1. Ministerium für Volksbildung  
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Lösung aller grundsätzlichen Probleme. Unter Mitarbeit des DTSB sind Grundsatzdokumente  
zu erarbeiten.  
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Festlegung der Leitungsstrukturen;  
Bestätigung des Stellenplanes;  
Arbeitsordnung,  
Stundentafel,  
Finanzrichtlinien,  
Kaderdirektiven,  
Richtlinien für die Aufnahme.  
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.2.2. Räte der Bezirke  
Sicherung der personellen, materiellen und finanziellen Voraussetzungen.  
.2.3. Abteilung Volksbildung der Räte der Bezirke  
Die KJS sind den Abteilungen unterstellt.  
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Anleitung und Kontrolle der Bildungs- und Erziehungsarbeit,  
Berufung der Direktoren und Internatsleiter gemäß Stellenplan.  
Einsatz der Lehrer und Erzieher.  
Weiterbildung der Leitungs- und Lehrkader.  
Bestätigung der Schüler für den EOS -Teil der KJS.  
Mitarbeit bei der Auswahl und Delegierung geeigneter Schüler.  
Bestätigung von Sonderregelungen zur Schulpflicht.  
Gewährleistung einer weiterführenden Förderung.  
Erarbeitung des Stellen- und Haushaltsplanes.  
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.2.4. Direktor  
Ihm obliegt die Gesamtverantwortung.  
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Zusammenarbeit mit dem SC/FC, Mitarbeit im Sekretariat der Clubs;  
Entscheidung über die Aufnahme;  
Unterstützung der FDJ-Grundorganisation.  
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.2.5. DTSB-Bundesvorstand und Deutsche Sportverbände der DDR  
Zuständig für die Gestaltung der sportlichen Ausbildung auf Grundlage der Trainingspläne.  
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Herausgabe der Pläne durch die jeweiligen Sportverbände;  
Planung, Vorbereitung und Durchführung des Trainings;  
Anleitung und Weiterbildung der Trainer und Sportlehrer der KJS.