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Inhaltsschwerpunkte eines R.:
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Leitungstätigkeit
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Durchsetzung der Beschlüsse,
Arbeit der Kommissionen und ihre Einbeziehung in die Tätigkeit,
Verstärkung der ideologischen Arbeit,
Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden.
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Finanz- und Wirtschaftstätigkeit
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Regelmäßige und richtige Kassierung der Mitgliedsbeiträge,
Durchsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Eigeneinnahmen (Spendenaufkommen,
Einnahmen aus Veranstaltungen usw.),
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sparsamste und effektivste Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen und materiellen
Mittel,
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richtiger und effektiver Einsatz der Sonderfonds (zweckgebundene Mittel),
Erfassung und Sicherung des Vermögens.
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Tätigkeit der Revisionskommission
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Arbeit der Revisionskommission im Berichtszeitraum,
Zusammenarbeit und Unterstützung der Tätigkeit der Revisionskommission,
Auswertung der Prüfungen, Beachtung und Durchsetzung der Empfehlungen und Auflagen.
Revisionskommission (RK) des DTSB
Gremium, diente der Kontrolle der gesamten Arbeit im DTSB. Die RK existierte auf allen
Leitungsebenen (zentral, in den Bezirks-, Kreis-/Stadtbezirks- und Stadtorganisationen, in
Deutschen Sportverbänden der DDR, in den Sportvereinigungen), in den Grundorganisationen
einschließlich in den Sportclubs. Gewählt wurde die RK von den höchsten Organen (von den
Turn- und Sporttagen des DTSB bis zur Delegiertenkonferenz einer Sportgemeinschaft). Aus
ihrer Mitte wählte die Kommission jeweils den Vorsitzenden und Stellvertreter; zentral und auf
Bezirksebene – hier nur der Vorsitzende – waren sie hauptamtlich tätig.
Grundlage für ihre Tätigkeit bildeten das Statut des DTSB, die zentralen Beschlüsse sowie die
verschiedenen Festlegungen der RK, erstmals 1957 verabschiedet, folgend 1973 und eine
Richtlinie u. a. vom 12.6.1986.
Im Mittelpunkt der Tätigkeit stand:
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eine regelmäßige Prüfung zur richtigen Erledigung der Arbeitsaufgaben,
gründliche Organisierung und Realisierung der Beschlüsse,
rechtzeitiges und exaktes Bearbeiten von Vorschlägen, Eingaben und
Anfragen der Mitglieder,
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Aufbewahrung nebst Umgang von vertraulichen Materialien,
Finanz- und Wirtschaftstätigkeit bei Beachtung strengster Sparsamkeit,
Erfassung und Erhaltung der materiellen Werte.
Die Zentrale Revisionskommission orientierte die nach geordneten RK
auf Schwerpunktaufgaben.
Die jeweiligen Vorsitzenden und Stellvertreter konnten mit beratender Stimme an Tagungen der
entsprechenden Vorstände und Leitungen teilnehmen.
RK bestanden ebenso in den Parteien und Massenorganisationen, darunter in der GST, im
FDGB und in der FDJ.
Revisionskommission der Grundorganisation
Eine R., die in den verschiedenen Grundorganisationen des DTSB wie BSG, SG,
FSG, HSG bestand.
Revisor
Person, war in den Sportgemeinschaften des Deutschen Sportausschusses tätig, gewählt
wurden jeweils drei R . Ihnen oblag die Überprüfung der Kassenführung.
Beim Kreissportausschuss bestand ein Revisionsausschuss.
Richtlinie
Festlegung, diente als verbindliche Anleitung zur Durchführung von Maßnahmen, beschlossen
von staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen.
Richtlinie des Staatssekretariats für Berufsbildung
Festlegung, wurde am 14.1.1953 in Realisierung des Beschlusses von Maßnahmen zur
Entfaltung der Körperkultur und des Sports unter der lernenden Jugend des Ministerrates vom
19.12.1952 erlassen.
Die R. diente der umfassenden Entwicklung aller Berufsschulen (betriebliche, gewerbliche,
landwirtschaftliche, kaufmännische und allgemeine B.).