721  
Inhaltsschwerpunkte eines R.:  
-
Leitungstätigkeit  
-
-
-
-
Durchsetzung der Beschlüsse,  
Arbeit der Kommissionen und ihre Einbeziehung in die Tätigkeit,  
Verstärkung der ideologischen Arbeit,  
Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden.  
-
Finanz- und Wirtschaftstätigkeit  
-
-
Regelmäßige und richtige Kassierung der Mitgliedsbeiträge,  
Durchsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Eigeneinnahmen (Spendenaufkommen,  
Einnahmen aus Veranstaltungen usw.),  
-
sparsamste und effektivste Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen und materiellen  
Mittel,  
-
-
richtiger und effektiver Einsatz der Sonderfonds (zweckgebundene Mittel),  
Erfassung und Sicherung des Vermögens.  
-
Tätigkeit der Revisionskommission  
-
-
-
Arbeit der Revisionskommission im Berichtszeitraum,  
Zusammenarbeit und Unterstützung der Tätigkeit der Revisionskommission,  
Auswertung der Prüfungen, Beachtung und Durchsetzung der Empfehlungen und Auflagen.  
Revisionskommission (RK) des DTSB  
Gremium, diente der Kontrolle der gesamten Arbeit imDTSB. Die RK existierte auf allen  
Leitungsebenen (zentral, in den Bezirks-, Kreis-/Stadtbezirks- und Stadtorganisationen, in  
Deutschen Sportverbänden der DDR, in den Sportvereinigungen), in denGrundorganisationen  
einschließlich in den Sportclubs. Gewählt wurde die RK von den höchsten Organen (von den  
Turn- und Sporttagen des DTSB bis zur Delegiertenkonferenz einer Sportgemeinschaft). Aus  
ihrer Mitte wählte die Kommission jeweils den Vorsitzenden und Stellvertreter; zentral und auf  
Bezirksebene hier nur der Vorsitzende waren sie hauptamtlich tätig.  
Grundlage für ihre Tätigkeit bildeten dasStatut des DTSB, die zentralen Beschlüsse sowie die  
verschiedenen Festlegungen der RK, erstmals 1957 verabschiedet, folgend 1973 und eine  
Richtlinie u. a. vom 12.6.1986.  
Im Mittelpunkt der Tätigkeit stand:  
-
-
-
eine regelmäßige Prüfung zur richtigen Erledigung der Arbeitsaufgaben,  
gründliche Organisierung und Realisierung der Beschlüsse,  
rechtzeitiges und exaktes Bearbeiten von Vorschlägen, Eingaben und  
Anfragen der Mitglieder,  
-
-
-
Aufbewahrung nebst Umgang von vertraulichen Materialien,  
Finanz- und Wirtschaftstätigkeit bei Beachtung strengster Sparsamkeit,  
Erfassung und Erhaltung der materiellen Werte.  
Die Zentrale Revisionskommission orientierte die nach geordneten RK  
auf Schwerpunktaufgaben.  
Die jeweiligen Vorsitzenden und Stellvertreter konnten mit beratender Stimme an Tagungen der  
entsprechenden Vorstände und Leitungen teilnehmen.  
RK bestanden ebenso in denParteien undMassenorganisationen, darunter in derGST, im  
FDGB und in der FDJ.  
Revisionskommission der Grundorganisation  
Eine R., die in den verschiedenen Grundorganisationen des DTSB wie BSG, SG,  
FSG, HSG bestand.  
Revisor  
Person, war in den Sportgemeinschaften des Deutschen Sportausschusses tätig, gewählt  
wurden jeweils drei R . Ihnen oblag die Überprüfung der Kassenführung.  
Beim Kreissportausschuss bestand ein Revisionsausschuss.  
Richtlinie  
Festlegung, diente als verbindliche Anleitung zur Durchführung von Maßnahmen, beschlossen  
von staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen.  
Richtlinie des Staatssekretariats für Berufsbildung  
Festlegung, wurde am 14.1.1953 in Realisierung des Beschlusses von Maßnahmen zur  
Entfaltung der Körperkultur und des Sports unter der lernenden Jugend des Ministerrates vom  
19.12.1952 erlassen.  
Die R. diente der umfassenden Entwicklung aller Berufsschulen (betriebliche, gewerbliche,  
landwirtschaftliche, kaufmännische und allgemeine B.).