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Vorwärts“, erschien ab 1982.
ASV - Instrukteur
Funktionär der Armeesportvereinigung „Vorwärts“, war zuständig für den Massensport in
der ASG und damit auch für den Kinder- und Jugendsport.
ASV - Instruktion
Befehlsmäßige Festlegung der Armeesportvereinigung „Vorwärts“, wurde nach Bestätigung
durch das Sekretariat des DTSB-Bundesvorstandes von der Politischen Hauptverwaltung
der NVA in Kraft gesetzt. Ab 1956 gab es ein Statut, ab 1958 eine Satzung, folgend dann die
Instruktionen, erstmals ab 1.1.1965 gültig.
Zum Inhalt der Instruktion vom 1.12.1979
I. Aufgaben
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. Beitrag zur Weiterentwicklung von Körperkultur und Sport.
. Sportliche Betätigung im Interesse von Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft
der Streitkräfte.
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. Unterstützende Festigung sozialistischer Grundüberzeugungen und weiterer
Herausbildung des Staats- und Nationalbewusstseins.
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. Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen zu den Sportlern der befreundeten Armeen.
. Förderung des Leistungssports.
. Leitungen und Sportkomitees haben
a) mit Chefs, Kommandeuren sowie Leitern der Politorgane zusammenzuarbeiten,
b) eine ganzjährige Sportarbeit zu organisieren,
c) den Massensport breit zu entfalten und den Erwerb des Sportabzeichens der DDR anzustreben,
d) militärsportliche Wettkämpfe zu veranstalten und den Erwerb des Militärsportabzeichens zu
ermöglichen,
e) die Sektionen in den Armeesportgemeinschaften (ASG) organisatorisch zu festigen,
f) den Kinder- und Jugendsport zu fördern,
g) die Zusammenarbeit mit Sportlern der sowjetischen Garnisonen weiter zu festigen,
h) den Wettbewerb in der ASV zu führen,
i) Materialien zum ASV-Sport herauszugeben,
j) die besten Erfahrungen zu vermitteln,
k) Wahlen gemäß den Beschlüssen des DTSB durchzuführen,
l) politische und sportfachliche Aus- und Weiterbildung zu veranstalten,
m) sportliches Leben in Wohngebieten der NVA zu entwickeln,
n) mit Vorständen des DTSB im Territorium zusammenzuwirken,
o) finanzielle Mittel effektiv einzusetzen, pflegliche Nutzung der Sportstätten zu sichern.
II. Mitgliedschaft
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. ASV vereinigt in ihren Reihen Angehörige, Zivilbeschäftigte und Beschäftigte der NVA, der
Grenztruppen und Zivilverteidigung der DDR, deren Familienangehörige sowie Kinder,
Jugendliche und weitere interessierte Bürger.
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. Regelungen zur Aufnahme; bei Kindern ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.
. Mitglieder der ASV werden in Sportgruppen und Sektionen der ASG erfasst.
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0. Rechte und Pflichten der Mitglieder.
III. Organisationsgrundsätze
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1. Die ASV arbeitet gemäß dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Gewählte Leitungen sind
rechenschaftspflichtig.
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2. Leitungen arbeiten im Kollektiv unter Wahrung der persönlichen Verantwortung.
3. Einbeziehung der Mitglieder in die Mitarbeit.
4. Arbeit erfolgt auf Grundlage von Plänen (Jahr, Quartal, Monat).
IV. Organisationsaufbau der ASV
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5. Aufbau erfolgt gemäß dem Statut des DTSB unter Zugrundelegung der militärischen Struktur.
6. Armeesportgemeinschaften
Sie stellen die Zentren sportlichen Lebens in der ASV dar. Gebildet werden sie in
Truppenteilen und selbständigen Einheiten Stäben der Kommandos und Verbänden,
Lehreinrichtungen, selbständigen Dienststellen, Betrieben und Einrichtungen, Standorten
Wehrbezirkskommandos, Erholungsheimen.
Höchstes Organ der ASG ist alle drei Jahre stattfindende die Mitgliederversammlung
bzw.
Delegiertenkonferenz. Gewählt werden die Leitung, die Revisionskommission (RK) und
Delegierte zur Delegiertenkonferenz der zuständigen Sportorganisation. In der ASG bestehen
Sportabteilungen – wie in Bataillonen bzw. Abteilungen sowie gleichgestellten Einheiten –
Sportgruppen – wie in Kompanien bzw. Batterien sowie gleichgestellten Truppenteilen, Stäben,
Wehrkreiskommandos –, dazu Sektionen für interessierte Sportler ihrer Sportart.
Diese Gliederungen der ASG führen zyklisch Berichtswahlversammlungen durch.
Außerdem existieren zentral geplante ASG Trainingszentren mit eigener berufener Leitung.
7. Sportorganisationen
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Sie gibt es in den Teilstreitkräften der NVA (Ministerium für Nationale Verteidigung, Landstreitkräfte,
Luftstreitkräfte/Luftverteidigung, Volksmarine) und in den Grenztruppen der DDR, den beiden
Militärbezirken (III und V), Offiziershochschulen sowie Verbänden.