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Praxis:
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Schwimmen: 100 m in Brustlage mit Startsprung, Zeiten (Altersklassen A 1:50, B 2:00, C 2:15 min),
Flossenschwimmen: 150 m (beliebig, ohne Zeit),
Streckentauchen: 20 m mit Startsprung,
Tieftauchen: 3 x nach Gegenstand, Tiefe mindestens 1,80 m,
Griffe: Befreiung, Rettung, Bergung,
Wiederbelebung: Atemspende mit Herzmassage am Phantom.
Theorie: Beantwortung auf Fragebogen (15 Fragen in 6 min).
Stufe II
Voraussetzungen: Alter: 16 Jahre, Rettungsschwimmer Stufe I.
Praxis:
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Schwimmen: 100 m in Brustlage mit Startsprung, Zeiten: (A 1:35, B 1:45, C 1:55 min),
Flossenschwimmen: 200 m (A 2:50, B 3:00, C 3:15 min),
Streckentauchen: 25 m ohne Sprung,
Tauchtechnik: ABC-Gerät 100 m,
Tieftauchen: 4 x nach Gegenstand,
Umgang mit Rettungsgeräten,
Einsatz des Beatmungsgerätes,
Knotenkunde,
Wurf mit Rettungsring (6 m weit in 2,50 m breite Wurfgasse),
Griffe (Rettung, Bergung),
Fahren mit Ruderboot (150 m)
Erste Hilfe
Demonstration der Wiederbelebung (wie Stufe I).
Theorie: Fragebogen (25 Fragen in 10 min).
Erforderlich war eine Leistungsprüfung nach einjähriger Einsatzbefähigung. Dazu kamen
ausgewählte Anforderungen zur Überprüfung.
Teilnehmer am erfolgreichen Lehrgang erhielten das Zeugnis – nach wiederholter Prüfung
erfolgte dort eine Abstempelung, ein Vermerk bzw. das Einkleben von Marken – und das
verschieden gestaltete Qualifikationsabzeichen.
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Wasserrettung
Rettungsschwimmer
Person, war im Wasserrettungsdienst (WRD), einem Strukturteil im Deutschen Roten
Kreuz der DDR (DRK), nach einer Ausbildung im Rettungsschwimmen tätig. In der DDR
wurden die ersten R. 1950 ausgebildet. Der R. galt als fachliche Hauptperson im WRD und
musste – um jederzeit bei Bedarf als Retter wirken zu können – nicht nur schwimmerisches
Vermögen nachweisen, sondern sich ständig neue spezielle Fertigkeiten aneignen. Angehende R.
konnten Lehrgänge besuchen, ab 1982 in den Stufen I oder II, und erforderliche
Wiederholungsprüfungen ablegen. Zudem bestand die Möglichkeit, zusätzlich die Leistungs-,
Lehrbefähigung-, Ostseeeinsatz-, Tauch- oder Bootsführerprüfungen abzulegen. Anfangs durfte
man mit 18, ab 1970 mit 14 Jahren einen Lehrgang besuchen und die Prüfung absolvieren; als
Beleg gab es Ausweise bzw. Zeugnisse nebst dem Qualifikationsabzeichen. Im Ausweis
musste die regelmäßige Wiederholungsprüfung vermerkt bzw. mit der Talon-Marke belegt werden
Ein Einsatz erfolgte in Schwimmbädern und öffentlichen Badestellen sowie besonders in
Ferienlagern. In Ausübung seiner Tätigkeit, verfügte der R. über eine Unfallversicherung;
außerdem erfolgte ab 1980 gemäß einer gemeinsamen Festlegung des DRK und des
Sportmedizinischen Dienstes deren sportärztliche Betreuung.
Neben dem R. gab es seit 1953 den Jungen Rettungsschwimmer (zunächst 12, dann ab
970 mit 10 Jahren).
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Für eine erfolgreiche Prüfung kamen für Rettungsschwimmer ein Ausweis, dann Zeugnisse
sowie die differenzierten Qualifikationsabzeichen zur Vergabe.
Ein Quali-Abzeichen gab es bereits vom Deutschen Sportauschuß seit 1950 sowie ein Abzeichen
„
Rettungsschein“, beide je aus Metall und Stoff.