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Ab 1953  
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Kleiderschwimmen (200 m)  
Streckentauchen (20 m)  
Tieftauchen (2,5 bis 3,5 m; 3 x Gegenstand bergen)  
Kettentauchen (parallel in der Gruppe)  
Transportschwimmen  
Befreiungsgriffe  
Rettungsgriffe  
Bergungsgriffe  
Wiederbelegung  
Selbstrettung (Krämpfe, Strudel, Wasserpflanzen, per Boot, Eiseinbruch).  
Neu geschaffen wurde 1953 auch eine Ausbildung als Junger Rettungsschwimmer.  
Ab 1956 galten die Breitenausbildung und die Qualifizierung als Rettungsschwimmer in Stufen.  
Breitenausbildung  
(
Personen ab 12 Jahre, ärztliche Tauglichkeit, Schwimmzeugnis, Fahrtenschwimmer)  
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10 min Rückenschwimmen,  
2 min Wassertreten,  
150 m Kleiderschwimmen,  
Sprung vom 3-m-Brett,  
15 m Streckentauchen,  
- Tieftauchen (2 x),  
- Griffe (Befreiung, Transport),  
- Wiederbelebung,  
- Unfälle (Boden, Boote, Eis).  
Rettungsschwimmer  
Personen ab 18 Jahre mit Ausnahme 16 ärztliches Attest, Fahrtenschwimmer,  
Gesundheitshelfer)  
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25 m Schwimmen (je Brust- und Rückenlage)  
200 m Kleiderschwimmen,  
20 m Streckentauchen,  
Tieftauchen (3 x in 3,5 m),  
- Griffe (Transport, Befreiung, Rettung, Bergung)  
- Wiederbelebung,  
- Prüfung (schriftlich / mündlich)  
Zum 1.1.1970 trat eine neue Prüfungsordnung in Kraft.  
Breitenausbildung  
(
Bürger ab 10 Jahre, ärztliche Tauglichkeit, Schwimmabzeichen der DDR Stufe II).  
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Fachtheorie  
Hygiene am und im Wasser, Baderegeln, Unfälle im Wasser, Boot und Eis, Selbstrettung,  
(
Rettungsaktionen, Erste Hilfe),  
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Wiederbelebung,  
Wasserarbeit  
Streckentauchen (12 m), Transportschwimmen, Griffe (Befreiung, Rettung, Bergung).  
Spezialausbildung Rettungsschwimmen  
Bürger ab 14 Jahre, Grundausbildung in Erster Hilfe, sportärztliches Attest,  
Schwimmabzeichen der DDR Stufe III);  
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Fachtheorie  
Tod im Wasser, Hygiene, Baderegeln, Gefahrenquellen, Selbstrettung, Bade- und Eisunfälle,  
Rechte und Pflichten im Einsatz, Rettungsaktionen (Verlauf und Maßnahmen), Besonderheiten an  
der Ostsee, Rettungsstationen, Aufgaben des WRD, Rettungsgeräte (Bau und Anwendung),  
Wiederbelebung  
Anatomie und Physiologie der Atmung, Atemspende, Herzdruckmassage, Übung am Phantom,  
Wasserarbeit  
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Schwimmen (beliebige Lage): 100 m in 1:50 (m bis 27), 2:00 (m über 27),  
2
:00 (w bis 27), 2:15 min (w über 27 Jahre).  
Streckentauchen: 25 m,  
Tieftauchen: 4x einen Gegenstand aus 3,50 m Tiefe bergen,  
Griffe: Befreiung, Rettung, Bergung,  
Springen: 3-m-Brett (Kopf- und Paketsprung),  
Kleiderschwimmen: 300 m,  
Flossenschwimmen: 200 m.  
Wiederholung  
Die Einsatzberechtigung musste aller zwei Jahre per Prüfung nachgewiesen werden.  
Ein Erwerb der Lehrbefähigung (Stufen 1 und 2) erfolgte durch die Überprüfung der  
theoretischen und praktischen Kenntnisse sowie durch das Ablegen einer Lehrprobe.  
Eine erneuerte Prüfungsordnung wurde am 1.1.1982 in Kraft gesetzt.  
Rettungsschwimmer  
Stufe I  
Voraussetzungen: Alter: 14 Jahre, Nachweis der Grundausbildung des DRK, ärztliches Attest,  
(
Sportabzeichen der DDR, Schwimmabzeichen der DDR (Stufe III) oder Abzeichen  
Vorbeugen und Helfen“ (Stufe III) der Jungen Sanitäter.  
Altersklassen: A bis 25 m, 20 w ; B bis 30 m, 25 w; C über 30 m, 25 Jahre w).