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Arzt  
Person, die ein medizinisches Studium an einer Hochschule/Universität erfolgreich absolviert  
hatte und die Approbation besaß. Folgend musste eine fünfjährige Ausbildung zum Facharzt  
absolviert werden. Eine Promotion war möglich.  
Zu den Fachärzten zählten u. a. Kinder-, Jugend- undSportärzte; letztere wirkten funktional  
als Kreis- und Bezirkssportärzte sowie im Sportmedizinischen Dienst.  
ASG Armeesportgemeinschaft  
ASG-Leitung  
Leitungsgremium,  
wurde  
gewählt  
auf  
der  
Mitgliederversammlung  
bzw.  
Delegiertenkonferenz der Armeesportgemeinschaft.  
ASG „Vorwärts“ Armeesportgemeinschaft „Vorwärts“  
ASK Armeesportklub  
ASK-Leiter  
Berufener Sportfunktionär, stand der ASK-Leitung vor.  
ASK-Leitung  
Leitungsgremium, fungierte in einem Armeesportklub, dem der ASK-Leiter vorstand.  
ASK KVP “Vorwärts“ Armeesportklub KVP „Vorwärts“  
Aspirant  
Person, die sich als Nachwuchswissenschaftler mit abgeschlossenem Hochschulstudium mit  
einem Diplom durch seine besondere wissenschaftlicher Befähigung auf den Erwerb des  
höheren akademischen Grades vorbereitete und in die Aspirantur aufgenommen wurde  
Aspirantenordnung Aspirantur  
Aspirantur  
Qualifizierungsform, diente für den wissenschaftlichen Nachwuchs an Universitäten und  
Hochschulen, auch an der Deutschen Hochschule für Körperkultur. Kern einer A. war die  
Erarbeitung einer Dissertation.  
Grundlage bildete eine Verordnung (VO) von 1951 und Anordnung (AO) von 1972 über die  
wissenschaftliche A.  
Auszug VO vor 1951:  
a) planmäßige Doktoraspirantur (vollbeschäftigt tätig),  
b) planmäßige A. mit dem Ziel einer Habilitation,  
c) außerplanmäßige Doktoraspirantur (nebenbeschäftigt tätig),  
d) außerplanmäßige A. mit dem Ziel einer Habilitation.  
Auszug AO ab 1973: (Aspirantenordnung)  
Es gab die:  
a) planmäßige A.  
b) außerplanmäßige A.  
Geregelt wurden u. a. die  
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Voraussetzungen ( in der Regel Diplom),  
Delegierung,  
Aufnahme,  
Inhalt,  
Wissenschaftliche Betreuung,  
Durchführung (Dauer 3 Jahre, 4 Jahre außerplanmäßig).  
Abschluß  
Festlegungen zur außerplanmäßigen A.  
Ein Aspirant erhielt ein Entgelt.  
Assistent  
Ein Mitarbeiter, war tätig u. a. in gesellschaftlichen Organisationen und in Einrichtungen von  
staatlichen Organen. So gab es im DTSBLeitungsassistenten undTrainingsassistenten  
oder an der DHfK wissenschaftliche Assistenten und in gehobener Stellung  
Oberassistenten. Ein A. trug keine rechtliche Verantwortung in seiner Tätigkeit.  
Assistenz-Trainer Trainerassistent  
ASV Armeesportvereinigung  
ASV - Information“  
Fachzeitschrift des Komitees der Armeesportvereinigung