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Referatsleiter Sport  
Leiter, stand ab 1957 einem Sportreferat vor.  
Referendar  
Anwärter, der nach dem Studium mit 1. Staatsprüfung den Vorbereitungsdienst in der Schule  
absolviert. Damit erwirbt er seine Befähigung für die höhere Beamtenlaufbahn im Schulwesen  
der BRD.  
Referendariat  
Praktischer Vorbereitungsdienst, realisiert von einem Referendar an der Schule; begleitend  
sind Studiumsseminare dazugehörig. Das R. endet mit der 2. Staatsprüfung, gleichbedeutend  
mit der ersten akademischen Stufe.  
Referent  
Hautamtlicher Mitarbeiter, war tätig in einem fachlichen Sachgebiet eines staatlichen Organs,  
darunter dem Staatlichen Komitee bzw. Staatssekretariat für Körperkultur und Sport sowie  
dem Ministerium für Volksbildung.  
R. gibt es auch in der Deutschen Sportjugend.  
(
Oberreferent, Hauptreferent)  
Referent für Körperkultur und Sport  
Hauptamtlicher Mitarbeiter, war von 1952 in einem Bezirks- und Kreiskomitee für  
Körperkultur und Sport als Bezirks bzw. Kreisreferent tätig. Ab 1957 fungierten R. in den  
Sportreferaten in den Räten der Bezirke, Kreise (Stadt und Land) in kreisangehörigen  
Städten und in Gemeinden zumeist Sachgebiete mit Sachbearbeitern sowie ab 1965 in der  
Abteilung Jugendfragen, Körperkultur und Sport im Referat für Körperkultur und Sport,  
dem einReferatsleiter vorstand  
Regatta  
Bezeichnung für den Wettkampf in den Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln bzw.  
Motorboot), der auf einer speziell markierten Wasserfläche zur Austragung gelangt. Im Segeln  
aus mehreren, allgemein sechsWettfahrten bestehend; vergleichbar mit einem Lauf.  
Regattastrecke  
Länge der Wettkampfstrecke in den entsprechenden Sportarten (z.B. im Kanu 500 m, im  
Rudern 2000 m). Im Segeln  
war die Strecke (auch Kurs) durch Bahnmarken, beim  
Motorwasserbootrennen durch Bojen gekennzeichnet.  
Regelverstoß  
Nichteinhaltung von Wettkampfregeln der Wettkampfbestimmung; führte zur bestimmten  
Ahndung oder bis hin zumWettkampfausschluß.  
(
= Regelverletzung, Regelwidrigkeit)  
Regelwerk  
Zusammenfassende Bezeichnung, erfasste die detaillierte Gesamtheit aller Wettkampfregeln  
in einer Wettkampfbestimmung.  
Regierung  
Staatliches Führungsgremium, bildet unter Leitung des Ministerpräsidenten teilweise  
anders betitelt und denMinistern die exekutive Gewalt aus; gewählt ist sie von einer  
Volksvertretung.  
Die Regierung der DDR, 1949 provisorisch gebildet und nach den Wahlen 1950 legitim  
bestätigt, wurde am 16.11.1954 in Ministerrat der DDR umbenannt.  
In den Ländern der SBZ bzw. DDR existierten bis 1952 Landesregierungen und wiederum  
seit 1990 in den ostdeutschen Bundesländern.  
In der BRD fungieren seit 1949 die Bundesregierung mit dem Bundeskanzler sowie den  
Bundesministern und in den Bundesländern allgemein auch Landesregierungen.  
Regierung der DDR  
Oberstes Exekutivorgan in der DDR, wurde per Gesetz am 7.10.1949 von derProvisorischen  
Volkskammer der DDR als Provisorische Regierung gebildet. Grundlage bildete die  
Verfassung der DDR.  
Die R. bestand aus dem Ministerpräsidenten, drei Stellvertretern und 14 Fachministern. Letztere  
leiteten u. a. dieMinisterien des Innern,für Planung, Handel und Versorgung, Arbeit und  
Gesundheitswesen sowie für Volksbildung.  
Per Gesetz vom 8.11.1950 erfolgte eine Neuordnung der jetzt ordentlichen R. Sie setzte sich  
neben dem Ministerpräsidenten nunmehr aus fünf Stellvertretern und 17 Fachministern sowie  
dazugehörigen Staatssekretären zusammen. Es entstand neu u. a. das Ministerium für