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Referatsleiter Sport
Leiter, stand ab 1957 einem Sportreferat vor.
Referendar
Anwärter, der nach dem Studium mit 1. Staatsprüfung den Vorbereitungsdienst in der Schule
absolviert. Damit erwirbt er seine Befähigung für die höhere Beamtenlaufbahn im Schulwesen
der BRD.
Referendariat
Praktischer Vorbereitungsdienst, realisiert von einem Referendar an der Schule; begleitend
sind Studiumsseminare dazugehörig. Das R. endet mit der 2. Staatsprüfung, gleichbedeutend
mit der ersten akademischen Stufe.
Referent
Hautamtlicher Mitarbeiter, war tätig in einem fachlichen Sachgebiet eines staatlichen Organs,
darunter dem Staatlichen Komitee bzw. Staatssekretariat für Körperkultur und Sport sowie
dem Ministerium für Volksbildung.
R. gibt es auch in der Deutschen Sportjugend.
(
Oberreferent, Hauptreferent)
Referent für Körperkultur und Sport
Hauptamtlicher Mitarbeiter, war von 1952 in einem Bezirks- und Kreiskomitee für
Körperkultur und Sport als Bezirks bzw. Kreisreferent tätig. Ab 1957 fungierten R. in den
Sportreferaten in den Räten der Bezirke, Kreise (Stadt und Land) – in kreisangehörigen
Städten und in Gemeinden zumeist Sachgebiete mit Sachbearbeitern – sowie ab 1965 in der
Abteilung Jugendfragen, Körperkultur und Sport im Referat für Körperkultur und Sport,
dem ein Referatsleiter vorstand
Regatta
Bezeichnung für den Wettkampf in den Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln bzw.
Motorboot), der auf einer speziell markierten Wasserfläche zur Austragung gelangt. Im Segeln
aus mehreren, allgemein sechs Wettfahrten bestehend; vergleichbar mit einem Lauf.
Regattastrecke
Länge der Wettkampfstrecke in den entsprechenden Sportarten (z.B. im Kanu 500 m, im
Rudern 2000 m). Im Segeln
war die Strecke (auch Kurs) durch Bahnmarken, beim
Motorwasserbootrennen durch Bojen gekennzeichnet.
Regelverstoß
Nichteinhaltung von Wettkampfregeln der Wettkampfbestimmung; führte zur bestimmten
Ahndung oder bis hin zum Wettkampfausschluß.
(
= Regelverletzung, Regelwidrigkeit)
Regelwerk
Zusammenfassende Bezeichnung, erfasste die detaillierte Gesamtheit aller Wettkampfregeln
in einer Wettkampfbestimmung.
Regierung
Staatliches Führungsgremium, bildet unter Leitung des Ministerpräsidenten – teilweise
anders betitelt – und den Ministern die exekutive Gewalt aus; gewählt ist sie von einer
Volksvertretung.
Die Regierung der DDR, 1949 provisorisch gebildet und nach den Wahlen 1950 legitim
bestätigt, wurde am 16.11.1954 in Ministerrat der DDR umbenannt.
In den Ländern der SBZ bzw. DDR existierten bis 1952 Landesregierungen und wiederum
seit 1990 in den ostdeutschen Bundesländern.
In der BRD fungieren seit 1949 die Bundesregierung mit dem Bundeskanzler sowie den
Bundesministern und in den Bundesländern allgemein auch Landesregierungen.
Regierung der DDR
Oberstes Exekutivorgan in der DDR, wurde per Gesetz am 7.10.1949 von der Provisorischen
Volkskammer der DDR als Provisorische Regierung gebildet. Grundlage bildete die
Verfassung der DDR.
Die R. bestand aus dem Ministerpräsidenten, drei Stellvertretern und 14 Fachministern. Letztere
leiteten u. a. die Ministerien des Innern, für Planung, Handel und Versorgung, Arbeit und
Gesundheitswesen sowie für Volksbildung.
Per Gesetz vom 8.11.1950 erfolgte eine Neuordnung der jetzt ordentlichen R. Sie setzte sich
neben dem Ministerpräsidenten nunmehr aus fünf Stellvertretern und 17 Fachministern sowie
dazugehörigen Staatssekretären zusammen. Es entstand neu u. a. das Ministerium für