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Anleitung und Kontrolle der Organe der Kreise und Stadtkreise bei der Planung und Durchführung von
Investitionsvorhaben und Erhaltungsmaßnahmen für Sporteinrichtungen.
Rat des Kreises/Stadtkreises/Stadtbezirkes
Exekutives Organ in einem Land- oder Stadtkreis sowie Stadtbezirk, gewählt vom
jeweiligem Kreistag, von der
Stadtverordnetenversammlung bzw. von der
Stadtbezirksversammlung. Geleitet wurde es vom Vorsitzenden des R. (in Stadtkreisen der
Oberbürgermeister). Kontrollierend wirkten die ständigen Kommissionen bei den
entsprechenden Volksvertretungen, darunter Jugendfragen, KK und Sport. Auf Ratssitzungen mit
den Ratsmitgliedern standen auch Themen Kinder- und Jugendsport zur Behandlung an. Die
Zuständigkeit oblag der Abteilung Jugendfragen, Körperkultur und Sport, geleitet vom
Ratsmitglied, der gleichzeitig Abteilungsleiter für Jugendfragen, KK und Sport war.
Nachgeordnet wirkte das Referat KK und Sport. Unterstützung gab es von den Abteilungen
Volksbildung mit dem Kreis-/Stadt- bzw. Stadtbezirksturnwart sowie Berufsbildung und -beratung
mit dem Kreisfachberater für Körpererziehung.
Ab dem Jahr 1961 galten u. a. folgende Aufgaben:
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umfassende Förderung von Körperkultur und Sport in Zusammenarbeit mit den
gesellschaftlichen Organen, vor allem dem´ Deutschen Turn- und Sportbund,
allseitige Unterstützung der Entwicklung des Volkssports, besonders des Kinder- und
Jugendsports,
Mitwirkung bei der Verwirklichung von geeigneten Maßnahmen des Deutschen Turn- und Sportbundes
und der Gesellschaft für Sport und Technik zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
Errichtung und Erhaltung von Sporteinrichtungen nach vorheriger Abstimmung mit den
zutreffenden Organen,
Unterstützung der Organe im Kreisen, Städten und Gemeinden bei der Errichtung und
Erhaltung von Sporteinrichtungen.
Rat für Körperkultur und Sport
Berufenes Gremium, existierte – gebildet gemäß Verordnung über die Errichtung des
Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport von 1952 – als R. beim Vorsitzenden des
Staatlichen Komitees, sowie den Vorsitzenden der Kreis- und
Stadtkomitees für Körperkultur und Sport. In dem R. wirkten Vertreter staatlicher Organe
und gesellschaftlicher Organisationen mit.
Er diente der Koordinierung der gesamten Sportarbeit und bestand in dieser Funktion bis 1957.
Bezirks-,
„
Rat für Räte“
Buch mit Anleitungen, diente dem Wirken von Jung- und Thälmannpionieren in gewählter
Funktion. Sie beinhaltete auch Hinweise für sportliche Maßnahmen.
Die Gliederung erfolgte nach Ordnungsaufgaben.
Auszug:
A 1
A 2
A 3
B 1
B 2
C 1
C 2
D 1
D 2
D 3
Ernst Thälmann – unser Vorbild
Die Partei der Arbeiterklasse
Die politische Diskussion
Sorgt für eine gute Lernatmosphäre
Schülerwettstreit
D 3.7 Das revolutionäre Kampfspiel
D 3.8 Pioniermanöver
D 3.9 Wanderungen und Expeditionen
D 4
E 1
E 2
E 3
E 4
E 6
E 7
E 8
E 9
F 1
F 2
F 3
Pioniere helfen überall mit
Statut
Pionieraufträge
Freundschaft – Druschba
Für Frieden, Freundschaft und Solidarität
Technik und Naturwissenschaft
Macht euch das Schöne zu eigen
Stärkt euren Körper
Pionierreglement
Wahlen der Pionierräte
Mitgliederversammlungen
Aufgaben der Räte
Pionierwettbewerb
„Die Trommel“
Werdet Mitglieder im Jugendverband
Pionierzirkel
Aufnahme in die FDJ
D 3.1 Spartakiadekomitee
D 3.2 Kommission Touristik
D 3.3 Spartakiadebewegung
D 3.4 Sportfest
D 3.5 Erwerb von Sportabzeichen
D 3.6 Touristische Mehrkampf
Ratsmitglied
Mitglied in einem örtlichen Rat (Gemeinde, Stadt, Landkreis/Stadtkreis/Stadtbezirk, Bezirk).
Das R. war zuständig für ein staatliches Fachorgan, das allgemein eine Abteilung verkörperte,
und dem Rat allgemein ab Kreisebene als hauptamtlicher Abteilungsleiter – oftmals
gleichzeitig Abgeordneter der entsprechenden örtlichen Volksvertretung – vorstand. Seine
Aufgaben waren abgeleitet von Beschlüssen der entsprechenden Volksvertretung – besonders im
Zusammenwirken mit den ständigen Kommissionen und deren Vorsitzenden –, des
zuständigen Rates und von übergeordneten staatlichen Organen.
Entsprechend gab es auch das R. für Jugendfragen, Körperkultur und Sport.