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Anleitung und Kontrolle der Organe der Kreise und Stadtkreise bei der Planung und Durchführung von  
Investitionsvorhaben und Erhaltungsmaßnahmen für Sporteinrichtungen.  
Rat des Kreises/Stadtkreises/Stadtbezirkes  
Exekutives Organ in einem Land- oder Stadtkreis sowie Stadtbezirk, gewählt vom  
jeweiligem Kreistag, von der  
Stadtverordnetenversammlung bzw. von der  
Stadtbezirksversammlung. Geleitet wurde es vom Vorsitzenden des R. (in Stadtkreisen der  
Oberbürgermeister). Kontrollierend wirkten die ständigen Kommissionen bei den  
entsprechenden Volksvertretungen, darunter Jugendfragen, KK und Sport. Auf Ratssitzungen mit  
den Ratsmitgliedern standen auch Themen Kinder- und Jugendsport zur Behandlung an. Die  
Zuständigkeit oblag der Abteilung Jugendfragen, Körperkultur und Sport, geleitet vom  
Ratsmitglied, der gleichzeitig Abteilungsleiter für Jugendfragen, KK und Sport war.  
Nachgeordnet wirkte das Referat KK und Sport. Unterstützung gab es von den Abteilungen  
Volksbildung mit dem Kreis-/Stadt- bzw. Stadtbezirksturnwart sowie Berufsbildung und -beratung  
mit dem Kreisfachberater für Körpererziehung.  
Ab dem Jahr 1961 galten u. a. folgende Aufgaben:  
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umfassende Förderung von Körperkultur und Sport in Zusammenarbeit mit den  
gesellschaftlichen Organen, vor allem dem´Deutschen Turn- und Sportbund,  
allseitige Unterstützung der Entwicklung des Volkssports, besonders des Kinder- und  
Jugendsports,  
Mitwirkung bei der Verwirklichung von geeigneten Maßnahmen des Deutschen Turn- und Sportbundes  
und derGesellschaft für Sport und Technik zur Förderung desNachwuchsleistungssports,  
Errichtung und Erhaltung von Sporteinrichtungen nach vorheriger Abstimmung mit den  
zutreffenden Organen,  
Unterstützung der Organe im Kreisen, Städten und Gemeinden bei der Errichtung und  
Erhaltung von Sporteinrichtungen.  
Rat für Körperkultur und Sport  
Berufenes Gremium, existierte gebildet gemäß Verordnung über die Errichtung des  
Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport von 1952 als R. beim Vorsitzenden des  
Staatlichen Komitees, sowie den Vorsitzenden der Kreis- und  
Stadtkomitees für Körperkultur und Sport. In dem R. wirkten Vertreter staatlicher Organe  
und gesellschaftlicher Organisationen mit.  
Er diente der Koordinierung der gesamten Sportarbeit und bestand in dieser Funktion bis 1957.  
Bezirks-,  
Rat für Räte“  
Buch mit Anleitungen, diente dem Wirken von Jung- undThälmannpionieren in gewählter  
Funktion. Sie beinhaltete auch Hinweise für sportliche Maßnahmen.  
Die Gliederung erfolgte nach Ordnungsaufgaben.  
Auszug:  
A 1  
A 2  
A 3  
B 1  
B 2  
C 1  
C 2  
D 1  
D 2  
D 3  
Ernst Thälmann unser Vorbild  
Die Partei der Arbeiterklasse  
Die politische Diskussion  
Sorgt für eine gute Lernatmosphäre  
Schülerwettstreit  
D 3.7 Das revolutionäre Kampfspiel  
D 3.8 Pioniermanöver  
D 3.9 Wanderungen und Expeditionen  
D 4  
E 1  
E 2  
E 3  
E 4  
E 6  
E 7  
E 8  
E 9  
F 1  
F 2  
F 3  
Pioniere helfen überall mit  
Statut  
Pionieraufträge  
Freundschaft Druschba  
Für Frieden, Freundschaft und Solidarität  
Technik und Naturwissenschaft  
Macht euch das Schöne zu eigen  
Stärkt euren Körper  
Pionierreglement  
Wahlen der Pionierräte  
Mitgliederversammlungen  
Aufgaben der Räte  
Pionierwettbewerb  
„Die Trommel“  
Werdet Mitglieder im Jugendverband  
Pionierzirkel  
Aufnahme in die FDJ  
D 3.1 Spartakiadekomitee  
D 3.2 Kommission Touristik  
D 3.3 Spartakiadebewegung  
D 3.4 Sportfest  
D 3.5 Erwerb von Sportabzeichen  
D 3.6 Touristische Mehrkampf  
Ratsmitglied  
Mitglied in einem örtlichen Rat (Gemeinde, Stadt, Landkreis/Stadtkreis/Stadtbezirk, Bezirk).  
Das R. war zuständig für ein staatliches Fachorgan, das allgemein eine Abteilung verkörperte,  
und dem Rat allgemein ab Kreisebene als hauptamtlicherAbteilungsleiter oftmals  
gleichzeitig Abgeordneter der entsprechendenörtlichen Volksvertretung vorstand. Seine  
Aufgaben waren abgeleitet von Beschlüssen der entsprechenden Volksvertretung besonders im  
Zusammenwirken mit den ständigen Kommissionen und deren Vorsitzenden , des  
zuständigen Rates und von übergeordneten staatlichen Organen.  
Entsprechend gab es auch das R. für Jugendfragen, Körperkultur und Sport.