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Prüfer für die GST:
Zum Reichssportjugendabzeichen gab es den P. sowie und für Mitglieder in der HJ den
Abnahmeberechtigungs-Ausweis zum jeweiligen Leistungsabzeichen.
Ebenso existierte ein Ausweis für Prüfer zum
Deutschen Sportabzeichen.
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Ausweis für Abnahmeberechtigte
Prüfernummer
Kennzeichen, das jedem Prüfer zugeteilt war; diente der nachweisbaren Zuordnung. Mit der
Nummer und dem Namenszug bestätigte der Prüfer die Richtigkeit der erfüllten Normen im
Leistungsbuch bzw. in der Bewerberkarte für das Sportleistungsabzeichen oder
Sportabzeichen der DDR sowie ein Touristik-Abzeichen.
Im Deutschen Sportausschuss wurde die P. für das Sportleistungsabzeichen in laufender
Folge – zentral eingeordnet – vergeben; folgend – in Zuständigkeit des Staatlichen Komitees für
Körperkultur und Sport – gab es eine Berechtigungsnummer, die Bezirksweise ( so L für Leipzig)
laufend eingeordnet war.
Beim Pioniersportleistungsabzeichen erfolgte die Vergabe der Nummern laufend in den
Ländern – so für Mecklenburg IV –, wobei die jeweilige P. für die Abnahme sportlicher
Bedingungen zusätzlich mit einem „a“ versehen war.
Beim Sportabzeichen der DDR gab anfangs eine Vergabe den P. bezirksweise in laufender
Folge, zum Beispiel für den Bezirk Potsdam „P“ oder die Armeesportvereinigung Vorwärts „V“.
Ab 1975 galt eine zusätzliche Kennzeichnung der entsprechenden Kreise;
(
Beispiel KönigsWusterhausen: P- KW - 010).
Prüfer, die sehr oft eine Bewerberkarte ausfüllten mussten, verfügten teilweise
über einen Stempel zu ihrer P.
Die P. für das Touristenabzeichen der DDR war bezirksweise zugeordnet, so B für Berlin.
Im Deutschen Sportbund gab es für das Deutsche Sportabzeichen ebenfalls die P.
Ebenso galt die Regelung mit einer P. – die Ausweisnummer – für die Leistungsabzeichen der HJ
und ihre Gliederungen.