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Prüfer für die GST:  
Zum Reichssportjugendabzeichen gab es den P. sowie und für Mitglieder in derHJ den  
Abnahmeberechtigungs-Ausweis zum jeweiligen Leistungsabzeichen.  
Ebenso existierte ein Ausweis für Prüfer zum   
Deutschen Sportabzeichen.  
=
Ausweis für Abnahmeberechtigte  
Prüfernummer  
Kennzeichen, das jedem Prüfer zugeteilt war; diente der nachweisbaren Zuordnung. Mit der  
Nummer und dem Namenszug bestätigte der Prüfer die Richtigkeit der erfüllten Normen im  
Leistungsbuch bzw. in der Bewerberkarte für das Sportleistungsabzeichen oder  
Sportabzeichen der DDR sowie ein Touristik-Abzeichen.  
Im Deutschen Sportausschuss wurde die P. für das Sportleistungsabzeichen in laufender  
Folge zentral eingeordnet vergeben; folgend in Zuständigkeit des Staatlichen Komitees für  
Körperkultur und Sport gab es eine Berechtigungsnummer, die Bezirksweise ( so L für Leipzig)  
laufend eingeordnet war.  
Beim Pioniersportleistungsabzeichen erfolgte die Vergabe der Nummern laufend in den  
Ländern so für Mecklenburg IV , wobei die jeweilige P. für die Abnahme sportlicher  
Bedingungen zusätzlich mit einem „a“ versehen war.  
Beim Sportabzeichen der DDR gab anfangs eine Vergabe den P. bezirksweise in laufender  
Folge, zum Beispiel für den Bezirk Potsdam „P“ oder die Armeesportvereinigung Vorwärts „V“.  
Ab 1975 galt eine zusätzliche Kennzeichnung der entsprechenden Kreise;  
(
Beispiel KönigsWusterhausen: P- KW - 010).  
Prüfer, die sehr oft eine Bewerberkarte ausfüllten mussten, verfügten teilweise  
über einen Stempel zu ihrer P.  
Die P. für das Touristenabzeichen der DDR war bezirksweise zugeordnet, so B für Berlin.  
Im Deutschen Sportbund gab es für das Deutsche Sportabzeichen ebenfalls die P.  
Ebenso galt die Regelung mit einer P. die Ausweisnummerfür die Leistungsabzeichen der HJ  
und ihre Gliederungen.