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Auszug:  
Anordnung vom 21.1.1969  
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Promotionsordnung A  
Recht auf Verleihung haben die Wissenschaftliche Räte der Universitäten und Hochschulen. Dazu  
mussten von Kandidaten ein Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahren gestellt werden.  
Bedingungen für die Verleihung des Doktors waren  
a) positive Bewertung der wissenschaftliche Arbeit (Dissertation),  
b) erfolgreicher Nachweis über die marxistisch - leninistischen Kenntnisse,  
c) Beleg über die Fremdsprachenkenntnisse,  
d) erfolgreiche Verteidigung Rigorosum der Forschungsergebnisse  
Bewertung: sehr gut (magna cum laude)  
gut (cum laude)  
genügend (rite)  
nicht genügend (non sufficit)  
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Promotionsordnung B  
Bedingungen:  
a) positive Bewertung der wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation)  
b) erfolgreiche Verteidigung der Forschungsergebnisse.  
Zur Verleihung eines akademischen Grades wurde eine Urkunde ausgehändigt.  
Prorektor  
Stellvertreter des Rektors einer Universität oder Hochschule; galt auch für dieDHfK. Es gab  
in der Regel den 1. P. an der DHfK als ständigen Vertreter des Rektors und einen P. u. a. für  
Gesellschaftswissenschaften und für Wissenschaftsentwicklung.  
Provinz  
Größerer staatlicher Verwaltungsbereich, vergleichbar mit Land. In der SBZ bestanden bis  
1947 die P. Mark Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie einige Monate Thüringen, dann als  
Land.  
Provinzialregierung  
Regierung in einer Provinz in der SBZ, vergleichbar mit einer Landesregierung. Die P. war  
Nachfolger der Provinzialverwaltung.  
Provinzialverwaltung  
Verwaltung, die zunächst in einerProvinz der SBZ bestand, wurde dann in Landes- bzw.  
Provinzialregierung umbenannt.  
Provisorische Regierung  
Oberstes Exekutivorgan der DDR, wurde gebildet auf Grundlage des Gesetzes der  
Provisorischen Volkskammer vom 7.10.1949. Auf die P. R. gingen die Verwaltungsaufgaben  
des Sekretariats derDeutschen Wirtschaftskommission über. Ihr stand der Ministerpräsident  
vor; daneben fungierten in der Regierung drei Stellvertreter des Ministerpräsidenten sowie  
vierzehn Fachminister, deren Ministerien die bisherigen Aufgaben von  
Hauptverwaltungen bzw. der Deutschen Zentralverwaltungen übernahmen.  
der  
Am 10.10.1949 übergab die Sowjetischen Militäradministration (SMAD) die von ihr bis dahin  
generell wahrgenommenen Verwaltungsfunktionen an die P. R. Anstelle der SMAD trat in der  
DDR die Sowjetische Kontrollkommission (SKK).  
Die P. R. arbeitete bis zur ersten Wahl derVolkskammer der DDR am 15.10.1950.  
Provisorische Volkskammer  
Oberstes Organ der DDR, konstituierte sich am 7.10.1949 aus  
dem Deutschen Volksrat, der auf dem 3.Deutschen  
Volkskongreß am 30.5.1949 gewählt worden war. Die  
Konstituierung der P. V. stellte den Gründungsakt der DDR  
dar. Von der P.V. wurde beschlossen, den vom Deutschen  
Volksrat am 19.3.1949 vorgelegten und vom 3. Deutschen  
Volkskongreß bestätigten Entwurf der Verfassung in Kraft  
zu setzen und auf ihrer Grundlage eine Provisorische  
Regierung der DDR zu bilden; diese wählte ihren Präsidenten  
sowie die drei stellvertretenden Präsidenten.  
Die P. V. amtierte bis zur ersten Wahl der Volkskammer am 15.10.1950.