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Auszug:
Anordnung vom 21.1.1969
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Promotionsordnung A
Recht auf Verleihung haben die Wissenschaftliche Räte der Universitäten und Hochschulen. Dazu
mussten von Kandidaten ein Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahren gestellt werden.
Bedingungen für die Verleihung des Doktors waren
a) positive Bewertung der wissenschaftliche Arbeit (Dissertation),
b) erfolgreicher Nachweis über die marxistisch - leninistischen Kenntnisse,
c) Beleg über die Fremdsprachenkenntnisse,
d) erfolgreiche Verteidigung – Rigorosum – der Forschungsergebnisse
Bewertung: sehr gut (magna cum laude)
gut (cum laude)
genügend (rite)
nicht genügend (non sufficit)
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Promotionsordnung B
Bedingungen:
a) positive Bewertung der wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation)
b) erfolgreiche Verteidigung der Forschungsergebnisse.
Zur Verleihung eines akademischen Grades wurde eine Urkunde ausgehändigt.
Prorektor
Stellvertreter des Rektors einer Universität oder Hochschule; galt auch für die DHfK. Es gab
in der Regel den 1. P. – an der DHfK als ständigen Vertreter des Rektors – und einen P. u. a. für
Gesellschaftswissenschaften und für Wissenschaftsentwicklung.
Provinz
Größerer staatlicher Verwaltungsbereich, vergleichbar mit Land. In der SBZ bestanden bis
1947 die P. Mark Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie einige Monate Thüringen, dann als
Land.
Provinzialregierung
Regierung in einer Provinz in der SBZ, vergleichbar mit einer Landesregierung. Die P. war
Nachfolger der Provinzialverwaltung.
Provinzialverwaltung
Verwaltung, die zunächst in einer Provinz der SBZ bestand, wurde dann in Landes- bzw.
Provinzialregierung umbenannt.
Provisorische Regierung
Oberstes Exekutivorgan der DDR, wurde gebildet auf Grundlage des Gesetzes der
Provisorischen Volkskammer vom 7.10.1949. Auf die P. R. gingen die Verwaltungsaufgaben
des Sekretariats der Deutschen Wirtschaftskommission über. Ihr stand der Ministerpräsident
vor; daneben fungierten in der Regierung drei Stellvertreter des Ministerpräsidenten sowie
vierzehn Fachminister, deren Ministerien die bisherigen Aufgaben von
Hauptverwaltungen bzw. der Deutschen Zentralverwaltungen übernahmen.
der
Am 10.10.1949 übergab die Sowjetischen Militäradministration (SMAD) die von ihr bis dahin
generell wahrgenommenen Verwaltungsfunktionen an die P. R. Anstelle der SMAD trat in der
DDR die Sowjetische Kontrollkommission (SKK).
Die P. R. arbeitete bis zur ersten Wahl der Volkskammer der DDR am 15.10.1950.
Provisorische Volkskammer
Oberstes Organ der DDR, konstituierte sich am 7.10.1949 aus
dem Deutschen Volksrat, der auf dem 3. Deutschen
Volkskongreß am 30.5.1949 gewählt worden war. Die
Konstituierung der P. V. stellte den Gründungsakt der DDR
dar. Von der P.V. wurde beschlossen, den vom Deutschen
Volksrat am 19.3.1949 vorgelegten und vom 3. Deutschen
Volkskongreß bestätigten Entwurf der Verfassung in Kraft
zu setzen und auf ihrer Grundlage eine Provisorische
Regierung der DDR zu bilden; diese wählte ihren Präsidenten
sowie die drei stellvertretenden Präsidenten.
Die P. V. amtierte bis zur ersten Wahl der Volkskammer am 15.10.1950.