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V. Finanzen
Für die Finanzplanung war der Kontenrahmen gemäß dem Handbuch für Finanzen des DTSB
der DDR verbindlich.
Die Pläne sind laut einem Terminplan jeweils an den übergeordneten Vorstand zu übergeben und dort zu
verteidigen. Für die SV Dynamo, die ASV Vorwärts, den DAV und den ADMV gelten teilweise zusätzliche
Regelungen.
Grundlage der Kontrolle, Abrechnung und Bewertung der Planerfüllung und Ergebnisse im Wettbewerb des
DTSB bildet der Plan-Ist-Vergleich.
Plan zur Förderung der Jugend
Vorhaben, diente der planmäßigen Entwicklung der Jugend; erlassen auf Vorschlag der Freien
Deutschen Jugend vom Ministerrat der DDR. Zur weiteren Realisierung des Jugendgesetzes
von 1950 wurde der P. als 6., 7. und 8. Anordnung in den Jahren 1955, 1956 bzw. 1957
verabschiedet.
Auszüge:
Plan vom 3.2.1955
§
43 Durchführung von Jugendzeltlagern.
§
44 Unterstützung der Wandertätigkeit westdeutscher Jugendlicher in der DDR.
45 Wandergruppenaustausch mit der CSSR und Polen.
46 Schaffung weiterer 1.587 Sporteinrichtungen im Jahr 1955.
47 Gewinnung weiter Mitglieder (plus 20% in den Sektionen und 32% in den Sportgruppen für
allgemeine Körpererziehung)
§
§
§
§
48 Massensportfeste:
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-
-
-
April/Mai: Frühjahrswaldläufe,
Mai/Juni: Sportfeste in Betrieben und auf dem Land,
Juni: Leichtathletik-Wettkämpfe,
September: Sportfeste,
Oktober: Friedensmarsch.
Plan vom 30.1.1956
Abschnitt VI
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7. Förderung des Kinder- und Jugendturnens durch die Sportvereinigungen.
8. Kampfsport
9. 1) Wandertag zu Pfingsten.
2
) Regelungen vom Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport.
Wandergruppenaustausch mit befreundeten Ländern.
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5
0.
1.
Schaffung von provisorischen Schwimmmöglichkeiten in natürlichen Gewässern.
Massensportfeste:
-
-
-
März:
April/Mai:
Juni:
Gepäckmärsche,
Frühjahrswaldläufe,
Sportfeste in Betrieben, auf dem Lande, in Schulen sowie Kreis- Turn- und
Sportfeste,
-
07./08.07.:
02.-05.08.:
Oktober:
2. Zentrales Sportfest der Lehrlinge und Berufsschüler,
2. Deutsches Turn- und Sportfest,
Gepäckmärsche,
-
-
-
20./21.10.:
Werner-Seelenbinder-Gedenktage.
Plan vom 24.1.1957:
36. Tag der Überprüfung der Jugend- und Sporteinrichtungen (15.9. – 30.10.)
Plan zur Förderung des Jugendsports
Geplante Maßnahme, beschlossen am 10.3.1954 vom Sekretariat des Staatlichen Komitees für
Körperkultur und Sport in Realisierung des Jugendgesetzes von 1950 gemäß 5. Anordnung
vom 4.2.1954. Es galt, die Aufgaben in Zusammenarbeit mit staatlichen Organen und
gesellschaftlichen Organisationen zu realisieren.
Auszug:
I. Planmäßige Förderung des Jugendsports
1
2
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.
Erarbeitung besonderer Pläne durch die Bezirks- undKreiskomitees (Termin 15.05.1954).
Ebenso sind Pläne durch die Bezirks- und Kreisfachausschüsse der Sektionen der DDR sowie
durch die Betriebssportgemeinschaften (Termin 31.05.1954) als Bestandsteil der
Betriebssportpläne zu erarbeiten.
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.
Außerdem ist die Jugendsportförderung in die Sportpläne der nach geordneten Komitees sowie
der Sportvereinigungen in einem ihrer Bedeutung entsprechenden Rahmen aufzunehmen.
II. Verbesserung der Körpererziehung der Schüler außerhalb des Unterrichts
1
.
Bildung von Trainingsgemeinschaften zur Entwicklung der sportlichen Leistungen talentierter
Kinder zur Sicherung des Nachwuchses in ausgewählten Sportarten.
Teilnahme der Schüler aus den 5. bis 8. Klassen an den Frühjahrswaldläufen.
Veranstaltung von Wettkämpfen am „Tag des Kindes“.
Der Bundesvorstand des FDGB stiftet Pokale für DDR-Meisterschaften der Schüler im
Turnen/Gymnastik, Schwimmen, Leichtathletik.
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3
4
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