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V. Finanzen  
Für die Finanzplanung war der Kontenrahmen gemäß dem Handbuch für Finanzen des DTSB  
der DDR verbindlich.  
Die Pläne sind laut einem Terminplan jeweils an den übergeordneten Vorstand zu übergeben und dort zu  
verteidigen. Für die SV Dynamo, die ASV Vorwärts, den DAV und den ADMV gelten teilweise zusätzliche  
Regelungen.  
Grundlage der Kontrolle, Abrechnung und Bewertung der Planerfüllung und Ergebnisse imWettbewerb des  
DTSB bildet der Plan-Ist-Vergleich.  
Plan zur Förderung der Jugend  
Vorhaben, diente der planmäßigen Entwicklung der Jugend; erlassen auf Vorschlag der Freien  
Deutschen Jugend vom Ministerrat der DDR. Zur weiteren Realisierung desJugendgesetzes  
von 1950 wurde der P. als 6., 7. und 8. Anordnung in den Jahren 1955, 1956 bzw. 1957  
verabschiedet.  
Auszüge:  
Plan vom 3.2.1955  
§
43 Durchführung von Jugendzeltlagern.  
§
44 Unterstützung der Wandertätigkeit westdeutscher Jugendlicher in der DDR.  
45 Wandergruppenaustausch mit der CSSR und Polen.  
46 Schaffung weiterer 1.587 Sporteinrichtungen im Jahr 1955.  
47 Gewinnung weiter Mitglieder (plus 20% in den Sektionen und 32% in denSportgruppen für  
allgemeine Körpererziehung)  
§
§
§
§
48 Massensportfeste:  
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-
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April/Mai: Frühjahrswaldläufe,  
Mai/Juni: Sportfeste in Betrieben und auf dem Land,  
Juni: Leichtathletik-Wettkämpfe,  
September: Sportfeste,  
Oktober: Friedensmarsch.  
Plan vom 30.1.1956  
Abschnitt VI  
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7. Förderung des Kinder- und Jugendturnens durch dieSportvereinigungen.  
8. Kampfsport  
9. 1) Wandertag zu Pfingsten.  
2
) Regelungen vomStaatlichen Komitee für Körperkultur und Sport.  
Wandergruppenaustausch mit befreundeten Ländern.  
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0.  
1.  
Schaffung von provisorischen Schwimmmöglichkeiten in natürlichen Gewässern.  
Massensportfeste:  
-
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-
März:  
April/Mai:  
Juni:  
Gepäckmärsche,  
Frühjahrswaldläufe,  
Sportfeste in Betrieben, auf dem Lande, in Schulen sowieKreis- Turn- und  
Sportfeste,  
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07./08.07.:  
02.-05.08.:  
Oktober:  
2. Zentrales Sportfest der Lehrlinge und Berufsschüler,  
2. Deutsches Turn- und Sportfest,  
Gepäckmärsche,  
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20./21.10.:  
Werner-Seelenbinder-Gedenktage.  
Plan vom 24.1.1957:  
36. Tag der Überprüfung der Jugend- und Sporteinrichtungen (15.9. 30.10.)  
Plan zur Förderung des Jugendsports  
Geplante Maßnahme, beschlossen am 10.3.1954 vom Sekretariat des Staatlichen Komitees für  
Körperkultur und Sport in Realisierung desJugendgesetzes von 1950 gemäß 5. Anordnung  
vom 4.2.1954. Es galt, die Aufgaben in Zusammenarbeit mit staatlichen Organen und  
gesellschaftlichen Organisationen zu realisieren.  
Auszug:  
I. Planmäßige Förderung des Jugendsports  
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2
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Erarbeitung besonderer Pläne durch die Bezirks- undKreiskomitees (Termin 15.05.1954).  
Ebenso sind Pläne durch die Bezirks- und Kreisfachausschüsse der Sektionen der DDR sowie  
durch die Betriebssportgemeinschaften (Termin 31.05.1954) als Bestandsteil der  
Betriebssportpläne zu erarbeiten.  
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Außerdem ist die Jugendsportförderung in dieSportpläne der nach geordneten Komitees sowie  
der Sportvereinigungen in einem ihrer Bedeutung entsprechenden Rahmen aufzunehmen.  
II. Verbesserung der Körpererziehung der Schüler außerhalb des Unterrichts  
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Bildung von Trainingsgemeinschaften zur Entwicklung der sportlichen Leistungen talentierter  
Kinder zur Sicherung des Nachwuchses in ausgewählten Sportarten.  
Teilnahme der Schüler aus den 5. bis 8. Klassen an denFrühjahrswaldläufen.  
Veranstaltung von Wettkämpfen am „Tag des Kindes“.  
Der Bundesvorstand des FDGB stiftet Pokale für DDR-Meisterschaften der Schüler im  
Turnen/Gymnastik, Schwimmen, Leichtathletik.  
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