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nachfolgend dieAkademie für Pädagogische Wissenschaften.  
Pädagogische Fakultät  
Strukturbereich, bestand seit 1946/47 gemäß einer Festlegung der  
Deutschen  
Zentralverwaltung für Volksbildung an einer Hochschule oder Universität oft mehrere  
Fachbereiche umfassend und war zuständig für die Lehre und auch Forschung in der  
Pädagogik. An P. wurden Lehrer auchSportlehrer für die Mittel- und Oberstufe  
ausgebildet. Der F. stand als Leiter der Dekan vor.  
Mit der 3. Hochschulreform 1967 erfolgte eine Umwandlung der Fakultäten in  
Sektionen, darunter auch in die Sektionen Sportwissenschaft.  
Pädagogische Hochschule (PH)  
Bildungseinrichtung, diente als Hochschule der Ausbildung von Fachlehrern. P H waren  
fachlich demMinisterium für Volksbildung unterstellt. An den P H in Magdeburg (seit 1972),  
Potsdam (seit 1948) und Zwickau (seit 1973) existiertenSektionen Sportwissenschaft (vorher  
bis 1967Institute für Körpererziehung) zur Ausbildung vonSportlehrern gekoppelt mit einem  
zweiten Fachfür dieMittel- bzw.Oberstufe; Dauer vier, ab 1982 fünf Jahre.  
Als Vorläufer von PH bestanden teilweisePädagogische Institute (PI).  
Die PH existierten bis 1990.  
Pädagogische Schule für Kindergärtnerinnen  
Bildungseinrichtung, diente als Fachschule der Ausbildung von Kindergärtnerinnen; zum  
Ministerium für Volksbildung gehörend und unterstellt der jeweiligen Abteilung Volksbildung  
des Rates des Bezirkes. Eine generelle Neuregelung der P. Sch. erfolgte 1953.  
Die Fachschüler waren zunächst Absolventen der Grundschule, dann der polytechnischen  
Oberschule. Ihr dreijähriges Studium beinhaltete auch eine Vermittlung von Kenntnissen zur  
Durchführung altersbezogener sportlicher Betätigung in allen Kindergärten. Grundlage für  
die Tätigkeit einer Sch. bildete das Statut von 1972.  
Für P. Sch., deren Schüler der Jugendaltersklassen angehörten, wurden in den 50er Jahren  
bezirkliche und zentrale Wettkämpfe ausgetragen.  
Pädagogischer Beirat  
Gremium, bestand beim  
Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut bzw. der  
Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR. Der Beirat diente der Beratung  
in wissenschaftlichen und praktischen Belangen in der Pädagogik.  
Gremium, existierte in beratender Funktion an Berufsschulen.  
Pädagogischer Kongreß  
Zentrale Veranstaltung, fand unter Zuständigkeit derDeutschen Verwaltung für Volksbildung  
bzw. des Ministeriums (ab 1956) statt. Teilnehmer waren Funktionsträger des  
Bildungswesens, Lehrer und in den späteren Jahren Vertreter anderer staatlicher Organe und  
gesellschaftlicher Organisationen.  
Zum Inhalt der Kongresse mit politischen und fachlichen Ziel- und Aufgabenstellungen gehörten  
auch programmatische Themen zum Schulsport. Schwerpunkte waren u. a. die Intensivierung  
des Sportunterrichts, hohe körperliche Grundausbildung, Zusammenarbeit von  
Schulsportgemeinschaften und Sportgemeinschaften des DTSB.  
Es fanden folgende P.K. statt:  
I.: August 1946; II.: September 1947; III.: Juli 1948; IV.: August 1949;  
V.: Mai 1956; VI.: Juni 1961; VII.: Mai 1970; VIII.: Oktober 1978; IX.: Juni 1989.  
Stellungnahme des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport zum Kongreß von 1961  
(
Auszug): - Gesundheit verbessern,  
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Ausbildung und Erziehung zu sozialistischen Persönlichkeiten,  
Zusammenarbeit der Organe für Volksbildung und dem DTSB,  
Lösung des Übungsleiterproblems in den SSG für die Klassen 9 bis 12,  
Durchführung eines Sportnachmittags im Rahmen der Gruppenarbeit  
der Pionierorganisation.  
Pädagogischer Rat  
Gremium, bestand beim Schuldirektor seit dem Jahr 1954, diente der Beratung. Früher als  
Lehrerkonferenz bezeichnet. Die Arbeitsgrundlage bildete ein Statut.  
Zusammensetzung: Direktor als Leiter des Rates, stellvertretende Direktoren, Lehrerschaft,  
Freundschaftspionierleiter, Vorsitzender des Elternbeirats.  
Im P.R. wurden auch Belange des Sportunterrichts und der Schulsportgemeinschaft  
behandelt.  
P.R. existierten auch an Kinder- und Jugendsportschulen.