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Stufe I „ Zehnertest “
0m - Lauf, Dreierhops (r. u. l.), Schlußstrecksprung, Klimmziehen, Liegestütz,
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Medizinballweitwurf, Klettern, Gewandtheitslauf, Rumpfbeugen im Sitz (Querspagat), Ausdauerlauf.
Für die Normerfüllung in allen Übungen erhielten die Bewerber entsprechend dem Geschlecht und
Alter Punkte; erforderlich war für die Stufe I eine Gesamtpunktzahl von 48.
Stufe II
Normerfüllung in allen Grundübungen – wie Stufe I, gesamt 44 – oder in fünf Übungen (20) plus
von Spezialnormen in der jeweils gewählten Sportart (Schwimmen, Fußball, Volleyball, Hockey,
Basketball, Skisport, Schlittensport, Eislauf, Rudern, Fechten, Boxen, Ringen, Leichtathletik,
Gerätturnen).
Stufe III
Erfüllung von Übungen in der Wettkampf- und Spezialnorm der Sportarten Basketball, Boxen,
Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Fechten, Fußball, Gewichtheben, Handball, Hockey, Judo,
Kanu, Leichtathletik, Moderner Fünfkampf, Radsport, Ringen, Rudern, Schlittensport,
Schwimmsport, Skisport, Turnen, Volleyball.
Stufe IV
Normerfüllung (Wettkampf und spezielle Übung)
Sportarten wie Stufe III, dazu Biathlon, Ski (Alpin, Lang- und Sprunglauf sowie Nordische
Kombination).
Stufe V
Nachweis der erreichten Leistungsbefähigung in der betreffenden Sportart.
Der Bewerber erhielt nebst dem Abzeichen – auch aus Stoff – eine Urkunde.
Für das Vorhaben bis 1972 galt: Stufe I:
1967, II: 1968, III:1969, IV: 1970, V: 1971.
Dieses gesamte Vorhaben lief Ende der 60er Jahre aus, da mit den entstehenden
Trainingsstützpunkten bzw. -zentren eine wirksamere Methode für die Entwicklung des
Nachwuchsleistungssports zur Anwendung kam.