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Für den Sportunterricht standen zwei Stunden zur Verfügung.
Mit dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens von 1959 erfolgte die
Schaffung der Erweiterten Oberschule. Sie bestand aus den Klassen 11 und 12 und
ermöglichte ebenfalls die Ablegung des Abiturs. Bis 1965 war die O. mit einer beruflichen
Ausbildung gekoppelt.
Oberschullehrer
Lehrer des Bildungswesens der DDR, der mit Lehrbefähigung als Oberstufenlehrer an einer
Oberschule unterrichtete. O. waren Absolventen von Pädagogischen Hochschulen (PH)
bzw. Universitäten mit pädagogischen Fachrichtungen.
Oberstudiendirektor
Titel, wurde für besonders verdiente Fachschullehrer in der DDR.
(
Studiendirektor )
Oberstudienrat
Titel, der an Lehrer von allgemeinbildenden Schulen in der DDR für besondere
Leistungen verliehen wurde. O. erhielten eine Beförderungszulage von monatlich
150,- Mark.
(
Oberlehrer und Studienrat )
Oberstufe
Strukturbereich, bestand an der Oberschule und der zehnklassigen
allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Zur O. zählten ab 1959 die 5.,
6., 7., 8., 9. und 10. Klasse; ab 1965 die Klassen 7 bis 10.
Der Sportunterricht – zwei Wochenstunden – wurde von Fachlehrern für Körpererziehung
auf Basis einheitlicher Lehrpläne für Sportunterricht erteilt.
Oberstufenlehrer
Lehrer, der die Ausbildung für die Oberstufe – zeitweise auch speziell die Oberschule –
absolviert hatte. Sie erfolgte an Pädagogischen Hochschulen bzw. Universitäten mit
pädagogischen Fachrichtungen; auch mit Befähigung für den Sportunterricht.
Obligatorischer Leichtathletik-Wettkampf
Leichtathletischer Mehrkampf, wurde an den Schulen der DDR seit 1953 – am Beginn und Ende
eines jeden Schuljahres – als Leistungsprüfung allgemein im Mai durchgeführt.
Er sollte der Hebung des Leistungsstandes im Fach Körpererziehung dienen.
Disziplinen:
5
7
8
./6. Klasse
. Klasse
. Klasse
(m / w): 60 m, Weitsprung, Schlagballweitwurf
(m / w): 75 m, Weitsprung, Schlagballweitwurf
(m / w): 75 m, Weitsprung, Hochsprung, Schlagballweitwurf
9
9
.-12. Klasse (m):
.-12. Klasse (w):
100 m, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen, 1000 m
100 m, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen
Die Bewertung erfolgte für die Klassen 5 bis 8 gemäß einer 100-Punkttabelle, für die 9. bis 12.
Klassen nach einer 1000-Punkttabelle.
Örtliche Ferienspiele
Eine der Ferienformen, die unter Trägerschaft von Bildungseinrichtungen in Schulen,
Schulhorten und anderen geeigneten Einrichtungen, vor allem für Schüler der Unterstufe,
tagsüber durchgeführt wurden. Inhalt der Ö.F. war ein breitgefächertes Kulturangebot,
einschließlich einer vielseitigen körperlich-sportlichen Betätigung.
Örtliche Volksvertretung
Art der Volksvertretung, verkörpert durch das gewählte Gremium (Legislative) in der Gemeinde
(
Gemeindevertretung), der Stadt ( Stadtverordnetenversammlung), des Kreises (Kreistag) /
Stadtkreises ( Stadtverordnetenversammlung) / Stadtbezirkes (Stadtbezirksversammlung),
Bezirkes (Bezirkstag).
Zur Wahrnehmung der Interessen des Sports existierten bei den ö. V. Ständige
Kommissionen Jugendfragen, Körperkultur und Sport. Bei kleinen Gemeinden erfolgte für
diese Kommission auch eine Zusammenlegung mit anderen Bereichen, wie Kultur, Volksbildung.
Die rechtliche Grundlage für die gesamte Tätigkeit der ö. V. bildeten die Verfassung, die
Gesetze und andere Rechtsvorschriften; dazu der
Volkswirtschaftsplan nebst
Staatshaushaltsplan sowie die jeweiligen örtlichen Beschlüsse und von übergeordneten
staatlichen Organen. Als grundsätzliche Festlegungen gab es den Erlaß des Staatsrates vom
28.6.1961 und ein spezielles Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe
vom 12.7.1973