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Für den Sportunterricht standen zwei Stunden zur Verfügung.  
Mit dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens von 1959 erfolgte die  
Schaffung der Erweiterten Oberschule. Sie bestand aus den Klassen 11 und 12 und  
ermöglichte ebenfalls die Ablegung des Abiturs. Bis 1965 war die O. mit einer beruflichen  
Ausbildung gekoppelt.  
Oberschullehrer  
Lehrer des Bildungswesens der DDR, der mit Lehrbefähigung alsOberstufenlehrer an einer  
Oberschule unterrichtete. O. waren Absolventen von Pädagogischen Hochschulen (PH)  
bzw. Universitäten mit pädagogischen Fachrichtungen.  
Oberstudiendirektor  
Titel, wurde für besonders verdiente Fachschullehrer in der DDR.  
(
Studiendirektor )  
Oberstudienrat  
Titel, der an Lehrer von allgemeinbildenden Schulen in der DDR für besondere  
Leistungen verliehen wurde. O. erhielten eine Beförderungszulage von monatlich  
150,- Mark.  
(
Oberlehrer und Studienrat )  
Oberstufe  
Strukturbereich, bestand an der Oberschule und der zehnklassigen  
allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Zur O. zählten ab 1959 die 5.,  
6., 7., 8., 9. und 10. Klasse; ab 1965 die Klassen 7 bis 10.  
Der Sportunterricht zwei Wochenstunden wurde vonFachlehrern für Körpererziehung  
auf Basis einheitlicher Lehrpläne für Sportunterricht erteilt.  
Oberstufenlehrer  
Lehrer, der die Ausbildung für die Oberstufe zeitweise auch speziell die Oberschule –  
absolviert hatte. Sie erfolgte an Pädagogischen Hochschulen bzw. Universitäten mit  
pädagogischen Fachrichtungen; auch mit Befähigung für den Sportunterricht.  
Obligatorischer Leichtathletik-Wettkampf  
Leichtathletischer Mehrkampf, wurde an den Schulen der DDR seit 1953 am Beginn und Ende  
eines jedenSchuljahres als Leistungsprüfung allgemein im Mai durchgeführt.  
Er sollte der Hebung des Leistungsstandes im Fach Körpererziehung dienen.  
Disziplinen:  
5
7
8
./6. Klasse  
. Klasse  
. Klasse  
(m / w): 60 m, Weitsprung, Schlagballweitwurf  
(m / w): 75 m, Weitsprung, Schlagballweitwurf  
(m / w): 75 m, Weitsprung, Hochsprung, Schlagballweitwurf  
9
9
.-12. Klasse (m):  
.-12. Klasse (w):  
100 m, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen, 1000 m  
100 m, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen  
Die Bewertung erfolgte für die Klassen 5 bis 8 gemäß einer 100-Punkttabelle, für die 9. bis 12.  
Klassen nach einer 1000-Punkttabelle.  
Örtliche Ferienspiele  
Eine der Ferienformen, die unter Trägerschaft von Bildungseinrichtungen in Schulen,  
Schulhorten und anderen geeigneten Einrichtungen, vor allem für Schüler der Unterstufe,  
tagsüber durchgeführt wurden. Inhalt der Ö.F. war ein breitgefächertes Kulturangebot,  
einschließlich einer vielseitigen körperlich-sportlichen Betätigung.  
Örtliche Volksvertretung  
Art der Volksvertretung, verkörpert durch das gewählte Gremium (Legislative) in der Gemeinde  
(
Gemeindevertretung), der Stadt ( Stadtverordnetenversammlung), des Kreises (Kreistag) /  
Stadtkreises ( Stadtverordnetenversammlung) / Stadtbezirkes (Stadtbezirksversammlung),  
Bezirkes (Bezirkstag).  
Zur Wahrnehmung der Interessen des Sports existierten bei den ö. V. Ständige  
Kommissionen Jugendfragen, Körperkultur und Sport. Bei kleinen Gemeinden erfolgte für  
diese Kommission auch eine Zusammenlegung mit anderen Bereichen, wie Kultur, Volksbildung.  
Die rechtliche Grundlage für die gesamte Tätigkeit der ö. V. bildeten die Verfassung, die  
Gesetze und andere Rechtsvorschriften; dazu der  
Volkswirtschaftsplan nebst  
Staatshaushaltsplan sowie die jeweiligen örtlichen Beschlüsse und von übergeordneten  
staatlichen Organen. Als grundsätzliche Festlegungen gab es den Erlaß des Staatsrates vom  
28.6.1961 und ein spezielles Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe  
vom 12.7.1973