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NF Nationale Front  
NF-Abzeichen  
Nicht besonders geförderte Sportart“  
Sportart eines Deutschen Sportverbandes der DDR, die im DTSB seit 1968 keine vorrangige  
und umfassende Förderung in personeller, finanzieller und materieller Hinsicht erfuhr. Auch  
bezüglich der internationalen Wettkampfbeteiligung gab es aus finanziellen Gründen  
valutaabhängig Einschränkungen. Diese teilweise Nachteiligkeit betraf teilweise auch  
olympische Sportarten;  
Dazu gehörten folgende Sportverbände bzw. Sportarten:  
Basketball,  
Billard,  
Hockey,  
Kegeln,  
Schach  
Tennis,  
Bogenschießen,  
Faustball,  
Federball,  
Pferdesport,  
Rollsport,  
Rugby,  
Tischtennis,  
Versehrtensport,  
Wandern, Bergsteigen, Orientierungslauf;  
außerdem Angeln, Motorsport und ebenso Moderner Fünfkampf (nach dessen Auflösung wurde  
Biathlon dem teilweise geförderten Skisport zugeordnet); zudem u. a. Radball und Kunstfahren;  
Brettsegeln; Kunstschwimmen und Wasserball; Eisstockschießen sowie alpine Skidisziplinen.  
Eishockey besaß bei der Sportvereinigung Dynamo eine Sonderregelung.  
Eine teilweise Ausnahme erfuhr der Rollschnellauf, beschränkt auf die Kinderaltersklassen; hier  
gab es Trainingszentren, die der Talentfindung für die Sportart Eisschnellauf dienten.  
(
Sport II )  
NOK der DDR Nationales Olympisches Komitee der DDR  
Nomenklaturkader Kadernomenklatur  
Nominierungswettkampf  
Wettkampfart, die zum Ziel hatte, auf der Grundlage von erreichten Erfolgen die entsprechenden  
Sportlerinnen und Sportler für einen besonderen Wettkampfhöhepunkt, z.B. Meisterschaft,  
auszuwählen.  
(
= Auswahlwettkampf)  
NS - Sport“  
Organ des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen,  
herausgegeben seit 1939. Die Zeitung enthielt die gesamte Palette  
des Sports im 3.Reich.  
NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei  
NSRL Nationalsozialistischer Reichsbund für Leibesübungen  
Nur für den Dienstgebrauch !“ (NfD)  
Grad der Geheimhaltung, diente in der DDR dem Schutz von Dienstgeheimnissen in staatlichen  
Organen und gesellschaftlichen Organen. Grundlage bildete eine Anordnung und fand  
Anwendung im Schrifttum und weiteren vergegenständlichten Materialien. Sie mussten  
festgelegt von Leitern oder Leitungsgremien entsprechend gekennzeichnet sein.  
Diese Festlegung galt auch im DTSB sowie im Staatlichen Komitee bzw. Staatssekretariat für  
Körperkultur und Sport.  
Darüber hinaus gab es weitere Grade :  
Vertraulicheund Geheime Verschlusssache“ (VVS,GVS),  
Vertrauliche Dienstsache“, „Vertraulich“, „Streng vertraulich!“,  
Nutzer  
Organisiert Sporttreibender, der gemäß einem Sportstättenvergabeplan eine Sportstätte  
nutzen konnte. N. waren Schüler im Sportunterricht, Sportler vomSchulsport- und  
Sportgemeinschaften, Trainierende von Trainingszentren u. a. m.  
Gemäß der Sportstättenordnung oblagen dem N. Rechten und Pflichten.  
Die Nutzung einer Sportstätte war in der Regel kostenlos.  
Nutzungsordnung für Sportstätten Sportstättenordnung