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NF Nationale Front
NF-Abzeichen
„
Nicht besonders geförderte Sportart“
Sportart eines Deutschen Sportverbandes der DDR, die im DTSB seit 1968 keine vorrangige
und umfassende Förderung in personeller, finanzieller und materieller Hinsicht erfuhr. Auch
bezüglich der internationalen Wettkampfbeteiligung gab es aus finanziellen Gründen
–
valutaabhängig – Einschränkungen. Diese teilweise Nachteiligkeit betraf teilweise auch
olympische Sportarten;
Dazu gehörten folgende Sportverbände bzw. Sportarten:
Basketball,
Billard,
Hockey,
Kegeln,
Schach
Tennis,
Bogenschießen,
Faustball,
Federball,
Pferdesport,
Rollsport,
Rugby,
Tischtennis,
Versehrtensport,
Wandern, Bergsteigen, Orientierungslauf;
außerdem Angeln, Motorsport und ebenso Moderner Fünfkampf (nach dessen Auflösung wurde
Biathlon dem teilweise geförderten Skisport zugeordnet); zudem u. a. Radball und Kunstfahren;
Brettsegeln; Kunstschwimmen und Wasserball; Eisstockschießen sowie alpine Skidisziplinen.
Eishockey besaß bei der Sportvereinigung Dynamo eine Sonderregelung.
Eine teilweise Ausnahme erfuhr der Rollschnellauf, beschränkt auf die Kinderaltersklassen; hier
gab es Trainingszentren, die der Talentfindung für die Sportart Eisschnellauf dienten.
(
Sport II )
NOK der DDR Nationales Olympisches Komitee der DDR
Nomenklaturkader Kadernomenklatur
Nominierungswettkampf
Wettkampfart, die zum Ziel hatte, auf der Grundlage von erreichten Erfolgen die entsprechenden
Sportlerinnen und Sportler für einen besonderen Wettkampfhöhepunkt, z.B. Meisterschaft,
auszuwählen.
(
= Auswahlwettkampf)
„
NS - Sport“
Organ des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen,
herausgegeben seit 1939. Die Zeitung enthielt die gesamte Palette
des Sports im 3.Reich.
NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
NSRL Nationalsozialistischer Reichsbund für Leibesübungen
„
Nur für den Dienstgebrauch !“ (NfD)
Grad der Geheimhaltung, diente in der DDR dem Schutz von Dienstgeheimnissen in staatlichen
Organen und gesellschaftlichen Organen. Grundlage bildete eine Anordnung und fand
Anwendung im Schrifttum und weiteren vergegenständlichten Materialien. Sie mussten
–
festgelegt von Leitern oder Leitungsgremien – entsprechend gekennzeichnet sein.
Diese Festlegung galt auch im DTSB sowie im Staatlichen Komitee bzw. Staatssekretariat für
Körperkultur und Sport.
Darüber hinaus gab es weitere Grade :
„
„
Vertrauliche“ und „Geheime Verschlusssache“ (VVS,GVS),
Vertrauliche Dienstsache“, „Vertraulich“, „Streng vertraulich!“,
Nutzer
Organisiert Sporttreibender, der gemäß einem Sportstättenvergabeplan eine Sportstätte
nutzen konnte. N. waren Schüler im Sportunterricht, Sportler vom Schulsport- und
Sportgemeinschaften, Trainierende von Trainingszentren u. a. m.
Gemäß der Sportstättenordnung oblagen dem N. Rechten und Pflichten.
Die Nutzung einer Sportstätte war in der Regel kostenlos.
Nutzungsordnung für Sportstätten Sportstättenordnung