638  
Reichssportführers zur Beratung. In der Satzung des  
Nationalsozialistischen  
Reichsbundes für Leibesübungen (NSRL) vom 24.11.1939 erfuhr er in der Zusammensetzung  
funktionsgebundene Veränderungen.  
In den Orten bestanden Vereine nachfolgend Ortssportgemeinschaften , denen ein  
Vereinsführer vorstand; für sie galten zunächst Einheitssatzungen, dann ab 1935 die  
Ortsgruppeneinheitssatzungen.  
Hinsichtlich der Mitgliedschaft gemäß Satzung gab es die Mitgliedsgruppen:  
A (Vereine für Sportarten)  
B (Verbände)  
- Deutscher Seglerverband  
-
-
-
Geräteturnen, Gymnastik und Sommerspiele  
Fußball, Rugby und Kricket  
Leichtathletik  
Handball  
- Deutscher Motorjacht-Verband  
- Deutscher Bergsteiger- und Wanderverband  
- Deutscher Radfahrer-Verband  
- Deutscher Kegler-Bund  
- Deutscher Schützen-Verband  
- Deutscher Golf-Verband  
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Schwimmen  
Schwerathletik  
Boxen  
Fechten  
Hockey  
Tennis  
Rudern  
- Deutscher Bobverband  
- Deutscher Schlittensport-Verband  
- Deutscher Tisch-Tennis-Bund  
- Deutscher Amateur-Billard-Verband  
Kanusport  
Eissport, Rollschuhsport  
Skilauf  
(
Diese Aufteilung und Zuordnung brachte Probleme, da damit ein einheitliches System fehlte und  
an der Basis nicht wirksam wurde.)  
Verwaltung der DRL:  
Abteilung - Organisation  
- Presse/Propaganda  
-
-
-
Wirtschaft  
Personal  
Auslandsfragen  
- Sport  
- Verbindung zurNSDAP u. a.  
Anfangs bestanden ab 1936 folgende Gaue:  
I.  
II.  
Ostpreußen  
Pommern  
Brandenburg  
Schlesien  
Sachsen  
Mitte  
Nordmark  
Niederschlesien  
IX.  
X.  
XI.  
XII.  
XIII.  
XIV.  
XV.  
XVI.  
Westfalen  
Niederrhein  
Mittelrhein  
Hessen  
Südwest  
Baden  
III.  
IV.  
V.  
VI.  
VII.  
VIII.  
Württemberg  
Bayern  
sowie Gau Ausland und ab1940 Ostland, Böhmen-Mähren und Wartheland  
Zum 27.4.1937 erfolgte die Einführung des Dietwesen mit einer Ordnung.  
Mit der Schaffung des NSRL und dem Erlaß oblag er nunmehr ab 21.12.1938 als betreute  
Organisation der NSDAP, dazugehörig waren auch die Wettkämpfe.  
Ab 1940 galt eine neue Einheitssatzung und zum 1.7.1943 trat eine neue Sportordnung in  
Kraft. Zudem entstanden 1940 Sportbereiche durch eine teilweise Zusammenlegung von Gauen,  
außerdem die Bezirke.  
Seit November 1937 konnten sich Übungsgemeinschaften der Schüler, geleitet von einem  
Turnlehrer, bilden; zuvor gab es die Schülersportvereine.  
Mitglieder des DRL sowie NSRL erhielten Ausweise nebst einem Mitgliedsabzeichen (Metall  
und Stoff). Alle Kampfrichter der einzelnen Sportarten waren im Besitz eines Ausweises.  
Für die Erfüllung bestimmter Normen wurde das Reichssportjugendabzeichen verliehen. Bei  
Platzierungen zu zentralen Meisterschaften erfolgte die Ehrung mit dem Meisterschafts- sowie  
dem Leistungsabzeichen (Platz 2 und 3) in Gold, Silber und Bronze. Nichtmitglieder des DRL  
bzw. des NSRL konnten mit der Ehrennadel (Silber, Gold) geehrt werden sowie Mitglieder mit  
Ehrenbriefen (Kreis, Gau und Großer Brief). Zudem trugen Lehrkader einLehrwartabzeichen  
(
Metall/Stoff) und Funktionäre das Führerabzeichen (Mitgliedsabzeichen in Silber).  
Periodisch erschienen u. a. ein Taschenkalender, das „Reichsportblatt“ und der„NS-  
Sport“.  
Der NSRL wurde durch das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10.10.1945 und die  
Direktive Nr. 23 (vom 17.12.1945) verboten.