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Reichssportführers zur Beratung. In der Satzung des
Nationalsozialistischen
Reichsbundes für Leibesübungen (NSRL) vom 24.11.1939 erfuhr er in der Zusammensetzung
funktionsgebundene Veränderungen.
In den Orten bestanden Vereine – nachfolgend Ortssportgemeinschaften –, denen ein
Vereinsführer vorstand; für sie galten zunächst Einheitssatzungen, dann ab 1935 die
Ortsgruppeneinheitssatzungen.
Hinsichtlich der Mitgliedschaft gemäß Satzung gab es die Mitgliedsgruppen:
A (Vereine für Sportarten)
B (Verbände)
- Deutscher Seglerverband
-
-
-
Geräteturnen, Gymnastik und Sommerspiele
Fußball, Rugby und Kricket
Leichtathletik
Handball
- Deutscher Motorjacht-Verband
- Deutscher Bergsteiger- und Wanderverband
- Deutscher Radfahrer-Verband
- Deutscher Kegler-Bund
- Deutscher Schützen-Verband
- Deutscher Golf-Verband
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-
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-
Schwimmen
Schwerathletik
Boxen
Fechten
Hockey
Tennis
Rudern
- Deutscher Bobverband
- Deutscher Schlittensport-Verband
- Deutscher Tisch-Tennis-Bund
- Deutscher Amateur-Billard-Verband
Kanusport
Eissport, Rollschuhsport
Skilauf
(
Diese Aufteilung und Zuordnung brachte Probleme, da damit ein einheitliches System fehlte und
an der Basis nicht wirksam wurde.)
Verwaltung der DRL:
Abteilung - Organisation
- Presse/Propaganda
-
-
-
Wirtschaft
Personal
Auslandsfragen
- Sport
- Verbindung zur NSDAP u. a.
Anfangs bestanden ab 1936 folgende Gaue:
I.
II.
Ostpreußen
Pommern
Brandenburg
Schlesien
Sachsen
Mitte
Nordmark
Niederschlesien
IX.
X.
XI.
XII.
XIII.
XIV.
XV.
XVI.
Westfalen
Niederrhein
Mittelrhein
Hessen
Südwest
Baden
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
Württemberg
Bayern
sowie Gau Ausland und ab1940 Ostland, Böhmen-Mähren und Wartheland
Zum 27.4.1937 erfolgte die Einführung des Dietwesen mit einer Ordnung.
Mit der Schaffung des NSRL und dem Erlaß oblag er nunmehr ab 21.12.1938 als betreute
Organisation der NSDAP, dazugehörig waren auch die Wettkämpfe.
Ab 1940 galt eine neue Einheitssatzung und zum 1.7.1943 trat eine neue Sportordnung in
Kraft. Zudem entstanden 1940 Sportbereiche durch eine teilweise Zusammenlegung von Gauen,
außerdem die Bezirke.
Seit November 1937 konnten sich Übungsgemeinschaften der Schüler, geleitet von einem
Turnlehrer, bilden; zuvor gab es die Schülersportvereine.
Mitglieder des DRL sowie NSRL erhielten Ausweise nebst einem Mitgliedsabzeichen (Metall
und Stoff). Alle Kampfrichter der einzelnen Sportarten waren im Besitz eines Ausweises.
Für die Erfüllung bestimmter Normen wurde das Reichssportjugendabzeichen verliehen. Bei
Platzierungen zu zentralen Meisterschaften erfolgte die Ehrung mit dem Meisterschafts- sowie
dem Leistungsabzeichen (Platz 2 und 3) in Gold, Silber und Bronze. Nichtmitglieder des DRL
bzw. des NSRL konnten mit der Ehrennadel (Silber, Gold) geehrt werden sowie Mitglieder mit
Ehrenbriefen (Kreis, Gau und Großer Brief). Zudem trugen Lehrkader ein Lehrwartabzeichen
(
Metall/Stoff) und Funktionäre das Führerabzeichen (Mitgliedsabzeichen in Silber).
Periodisch erschienen u. a. ein Taschenkalender, das „Reichsportblatt“ und der „NS-
Sport“.
Der NSRL wurde durch das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10.10.1945 und die
Direktive Nr. 23 (vom 17.12.1945) verboten.