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Motorsportkommission (MSK)
Gremium, bestand auch seit 1948 beim Deutschen Sportausschuß; diente zur Koordinierung
der Veranstaltungen im Motorsport.
Gemäß Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) waren alle
motorisierten Fahrzeuge bei der Deutschen Volkspolizei zu registrieren. Zudem mussten alle
Veranstaltungen vom Straßenverkehrsamt im Einvernehmen mit dem jeweiligen
Stadtkommandanten der SMAD genehmigt werden.
Aus der MSK entstand 1951 die Sektion Motorrennsport der DDR.
MSG Motorsportgemeinschaft
MSK Motorsportkommission
MTS Maschinen- und Traktorenstation
Multiplikator
Person, die jungen Menschen Wissen und Können auf sportlich-kulturellem Gebiet vermittelt.
M. bekamen ihre Ausbildung auf speziellen Lehrveranstaltungen und üben die ehrenamtliche
Tätigkeit in den Gliederungen – vor allem an der Basis – der Deutschen Sportjugend aus.
Musik- und Spielleuteverband des DTSB der DDR (MSV)
Verband, am 17.2.1990 in Halle gegründet auf einer außerordentlichen Tagung mit Vertretern
aller Bezirksfachausschüsse (BFA). Zuvor bestand die Zentrale Spielleutekommission beim
Bundesvorstand des DTSB der DDR.
Auf der Tagung wurde ein zeitweiliger Arbeitsausschuss mit allen Kompetenzen eingesetzt, der
insbesondere den 1. Ordentlichen Verbandstag vorbereitete. Dieser Verbandstag fand am
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8.4.1990 – zunächst am 12.5. geplant – in Halle statt; er wählte das Präsidium mit dem
Präsidenten und beiden Vizepräsidenten – darunter als Präsidiumsmitglied den Vorsitzenden der
Kommission Spielleutejugend sowie die Revisionskommission und berief den
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Generalsekretär. Zur Verabschiedung kamen das Statut und die „Grundorientierungen zur
künftigen Entwicklung des MSV“. Auf der am 8.5.1990 stattgefundenen 1. Tagung verabschiedete
das Verbandspräsidium u. a. eine Auszeichnungsordnung.
Für den 10.11.1990 wurde ein außerordentlicher Verbandstag einberufen, der die Auflösung
des MSV beschloss; er benannte fünf Vertreter, die in den Bundesausschuss des Fachgebiets
Musik- und Spielmannswesen des Deutschen Turner-Bundes e.V. kooptiert werden sollten. Die
ehemaligen BFA schlossen sich zu neuen Landesverbänden in den ostdeutschen Bundesländern
zusammen.
Musterstatut des Sportclubs
Festlegung, 1954 vom Staatliche Komitee für KK und Sport verabschiedet.
Auszug:
Präambel
V. Finanzen
I. Aufgaben
VI. Sportanlagen
II. Mitglieder
III. Mitgliedschaft
IV. Struktur und Organe (Sektion, Leitung)
VII. Arbeiter und Angestellte
VIII. Rechtsstellung
IX. Schlussbestimmungen
Nachfolgekandidat
Person, die für eine Volksvertretung gewählt wurde, zunächst aber keinen Abgeordnetensitz
wegen bereits vergebener Mandate wahrnehmen konnte; ihm aber beim Ausscheiden eines
Abgeordneten dessen Mandat zur Verfügung stand.
Ein N. wirkte jedoch stets in ständigen Kommisonen mit.
Nachmittags-Kinder- und Jugendsportschule
Außerschulische Sporteinrichtung, wurde 1960 gemäß Direktive des Staatlichen Komitees für
Körperkultur und Sport zur Entwicklung der sozialistischen Körperkultur bis zum Jahre 1965 in
Kreisstädten und Stadtbezirken von Großstädten geschaffen. Eine Zuordnung der N. erfolgte
an ausgewählten Schulen mit geeigneten personellen und materiellen Bedingungen.
Das Vorhaben hatte sich nicht bewährt.
Ab 1963 erfolgte ihre Umwandlung in Nachwuchsstützpunkte von Sportclubs.
Nachwuchs
Umgangssprachliche Bezeichnung, galt allgemein für den Kinder- und Jugendsport.
Nachwuchsabteilung
Struktureller Altersbereich eines Sportclubs, dem die Nachwuchskader aus den Sektionen
angehören; der N. Begriff wurde in den 60er Jahren benutzt.