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Motorsportkommission (MSK)  
Gremium, bestand auch seit 1948 beim Deutschen Sportausschuß; diente zur Koordinierung  
der Veranstaltungen im Motorsport.  
Gemäß Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) waren alle  
motorisierten Fahrzeuge bei der Deutschen Volkspolizei zu registrieren. Zudem mussten alle  
Veranstaltungen vom Straßenverkehrsamt im Einvernehmen mit dem jeweiligen  
Stadtkommandanten der SMAD genehmigt werden.  
Aus der MSK entstand 1951 die Sektion Motorrennsport der DDR.  
MSG Motorsportgemeinschaft  
MSK Motorsportkommission  
MTS Maschinen- und Traktorenstation  
Multiplikator  
Person, die jungen Menschen Wissen und Können auf sportlich-kulturellem Gebiet vermittelt.  
M. bekamen ihre Ausbildung auf speziellen Lehrveranstaltungen und üben die ehrenamtliche  
Tätigkeit in den Gliederungen vor allem an der Basis derDeutschen Sportjugend aus.  
Musik- und Spielleuteverband des DTSB der DDR (MSV)  
Verband, am 17.2.1990 in Halle gegründet auf einer außerordentlichen Tagung mit Vertretern  
aller Bezirksfachausschüsse (BFA). Zuvor bestand die Zentrale Spielleutekommission beim  
Bundesvorstand des DTSB der DDR.  
Auf der Tagung wurde ein zeitweiliger Arbeitsausschuss mit allen Kompetenzen eingesetzt, der  
insbesondere den 1. Ordentlichen Verbandstag vorbereitete. Dieser Verbandstag fand am  
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8.4.1990 zunächst am 12.5. geplant in Halle statt; er wählte das Präsidium mit dem  
Präsidenten und beiden Vizepräsidenten darunter als Präsidiumsmitglied den Vorsitzenden der  
Kommission Spielleutejugend sowie die Revisionskommission und berief den  
Generalsekretär. Zur Verabschiedung kamen das Statut und die „Grundorientierungen zur  
künftigen Entwicklung des MSV“. Auf der am 8.5.1990 stattgefundenen 1. Tagung verabschiedete  
das Verbandspräsidium u. a. eine Auszeichnungsordnung.  
Für den 10.11.1990 wurde ein außerordentlicher Verbandstag einberufen, der die Auflösung  
des MSV beschloss; er benannte fünf Vertreter, die in den Bundesausschuss des Fachgebiets  
Musik- und Spielmannswesen des Deutschen Turner-Bundes e.V. kooptiert werden sollten. Die  
ehemaligen BFA schlossen sich zu neuen Landesverbänden in den ostdeutschen Bundesländern  
zusammen.  
Musterstatut des Sportclubs  
Festlegung, 1954 vom Staatliche Komitee für KK und Sport verabschiedet.  
Auszug:  
Präambel  
V. Finanzen  
I. Aufgaben  
VI. Sportanlagen  
II. Mitglieder  
III. Mitgliedschaft  
IV. Struktur und Organe (Sektion, Leitung)  
VII. Arbeiter und Angestellte  
VIII. Rechtsstellung  
IX. Schlussbestimmungen  
Nachfolgekandidat  
Person, die für eine Volksvertretung gewählt wurde, zunächst aber keinen Abgeordnetensitz  
wegen bereits vergebenerMandate wahrnehmen konnte; ihm aber beim Ausscheiden eines  
Abgeordneten dessen Mandat zur Verfügung stand.  
Ein N. wirkte jedoch stets inständigen Kommisonen mit.  
Nachmittags-Kinder- und Jugendsportschule  
Außerschulische Sporteinrichtung, wurde 1960 gemäß Direktive des Staatlichen Komitees für  
Körperkultur und Sport zur Entwicklung der sozialistischen Körperkultur bis zum Jahre 1965 in  
Kreisstädten und Stadtbezirken von Großstädten geschaffen. Eine Zuordnung der N. erfolgte  
an ausgewählten Schulen mit geeigneten personellen und materiellen Bedingungen.  
Das Vorhaben hatte sich nicht bewährt.  
Ab 1963 erfolgte ihre Umwandlung in Nachwuchsstützpunkte von Sportclubs.  
Nachwuchs  
Umgangssprachliche Bezeichnung, galt allgemein für den Kinder- und Jugendsport.  
Nachwuchsabteilung  
Struktureller Altersbereich eines Sportclubs, dem die Nachwuchskader aus den Sektionen  
angehören; der N. Begriff wurde in den 60er Jahren benutzt.