612
Ministerium für Tourismus
Zentrales Staatsorgan der DDR, bestand zeitweise 1989/90 und war für die Belange der
Touristik zuständig. Im April 1990 wurde es zum Ministerium für Handel und Tourismus
umstrukturiert und existierte bis zum 2.10.1990.
Ministerium für Volksbildung (MfVb)
Zentrales Staatsorgan der DDR, gebildet wurde es am 1.1.1950; Vorgänger war die Deutsche
Verwaltung für Volksbildung (ab 1945). Das MfVb – geleitet von einem Minister – war dem
Ministerrat der DDR, zuvor der Regierung, nach geordnet. Im M. arbeitete als engeres
Leitungsgremium das Kollegium. Für ein Statut ist der Entwurf von 1955 bekannt.
Nach der 1946 erfolgten, in den Ländern gesetzlich verankerten, die Demokratisierung der
deutschen Schule und Schaffung der Einheitsschule, damit entstand in der SBZ eine
generell erneuerte Schulstruktur. Sie erfuhr in der DDR eine Weiterentwicklung, ermöglicht durch
eine Reihe von zentralen Festlegungen und Grundregeln, die durch neue Ziele, Aufgaben und
Inhalte gekennzeichnet waren.
Darunter gab es
-
-
-
-
-
-
-
-
eine erste Schulordnung vom 23.7.1947, weitere: 1951, 1959, 1967, 1979 und 1990,
die Schulpflicht per Gesetz vom 15.12.1950,
der Kollegiumsbeschluß - Sport von 1964,
die Verordnung über außerschulische Einrichtungen vom 23.10.1952,
die Verordnung zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen vom 4.3.1954,
das Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2.12.1959,
das Gesetz über das entwickelte sozialistische Bildungssystem vom 25.2.1965,
jährlich die Schuljahresanweisung.
Weiterhin erfolgte, auf den Sport bezogen die Verabschiedung einer Reihe von Anweisungen,
Richtlinien und Instruktionen, die von der Abteilung Sport des Ministeriums initiiert worden
sind.
Im Schulwesen existierten verschiedene Schularten, so zunächst die Grund- und
Oberschulen und als besondere Form zeitweise die
Schulkombinate sowie die Landschulen, ab 1951 teilweise Zehnklassenschulen,
Zentralschulen, die
folgend ab 1956 Mittelschulen sowie ab 1959 die zehnklassige allgemeinbildende
polytechnische Oberschulen und erweiterte Oberschulen, ab 1969 als zweistufig (11. und
12. Klasse) mit Vorbereitungsklassen. Dazu bestanden offiziell seit 1965 Spezialschulen
–
auch für Sport ( Kinder und Jugendsportschulen) – und außerdem: Sonderschulen,
Schulhorte, Kinder- und Jugendheime sowie für Kleinkinder Kindergärten. Eine
1953 gedachte generelle Schaffung einer „Elfklassenschule“ kam nicht zur Verwirklichung. Für
alle Schüler bestand seit 1959 die generelle Schulgeldfreiheit.
Dem MfVb nachgeordnet fungierten in den Räten der Bezirke, Kreise / Städte / Stadtbezirke
Abteilungen Volksbildung sowie in den Räten der Städte und Gemeinden Referate.
Gewählte fachkundige Abgeordnete wirkten in der Volkskammer im Ausschuß für
Volksbildung und in den örtlichen Volksvertretungen in ständigen Kommissionen für
Volksbildung. Vertreter gehörten dem ehrenamtlichen Staatlichen Komitee für Körperkultur
und Sport, dem Komitee für Körperkultur und Sport der DDR sowie dem DTSB-
Bundesvorstand (zeitweise gewählt), dem Spartakiadekomitee der DDR und der
Leistungssportkommission der DDR an.
Pädagogische Kongresse trugen zur praktikablen Tätigkeit im Bildungswesen bei. Ebenso
leisteten anfangs das Deutsche Pädagogische
Akademie der Pädagogischen Wissenschaften (APW) einen wesentlichen Beitrag in
qualitativer Hinsicht. Fachlich unterstellt waren dem MfVb die Institute für Lehrerbildung,
pädagogische Schulen für Kindergärtnerinnen sowie die pädagogischen Institute (PI)
bzw. die pädagogischen Hochschulen (PH). Die Arbeitsstelle Körpererziehung
Zentralinstitut (DPZI), folgend die
veranstaltete u. a. mit den Sektionen Sportwissenschaft wissenschaftliche Veranstaltungen,
zudem bearbeitete die Kooperation Schulsportforschung vielseitige Themen.
Als pädagogische Einrichtung stand die Schule im Mittelpunkt des Schulwesens, geleitet
vom
Schuldirektor bzw. von einem
Schulleiter. Unterstützend wirkten der
Pädagogische Rat sowie ab 1951 der Elternbeirat und das Klassenelternaktiv.
Lehrer, ausgebildet in verschiedenen Fachrichtungen – darunter der Sportlehrer – leisteten
einen unschätzbaren Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Mädchen und Jungen. Ihr
Wissen und Können erwarben sie im Rahmen der Lehrerbildung. Verpflichtend war eine
zyklische Lehrerweiterbildung. Ihre Entlohnung erfolgte gemäß der Vergütung für Lehrer,
generell geregelt durch mehrere Festlegungen. Den Inhalt für die Bildung und Erziehung der
Schüler bildeten Lehrpläne, auch für Sport.