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Ministerium für Tourismus  
Zentrales Staatsorgan der DDR, bestand zeitweise 1989/90 und war für die Belange der  
Touristik zuständig. Im April 1990 wurde es zum Ministerium für Handel und Tourismus  
umstrukturiert und existierte bis zum 2.10.1990.  
Ministerium für Volksbildung (MfVb)  
Zentrales Staatsorgan der DDR, gebildet wurde es am 1.1.1950; Vorgänger war die Deutsche  
Verwaltung für Volksbildung (ab 1945). Das MfVb geleitet von einem Minister war dem  
Ministerrat der DDR, zuvor der Regierung, nach geordnet. Im M. arbeitete als engeres  
Leitungsgremium das Kollegium. Für ein Statut ist der Entwurf von 1955 bekannt.  
Nach der 1946 erfolgten, in den Ländern gesetzlich verankerten, die Demokratisierung der  
deutschen Schule und Schaffung der Einheitsschule, damit entstand in der SBZ eine  
generell erneuerte Schulstruktur. Sie erfuhr in der DDR eine Weiterentwicklung, ermöglicht durch  
eine Reihe von zentralen Festlegungen und Grundregeln, die durch neue Ziele, Aufgaben und  
Inhalte gekennzeichnet waren.  
Darunter gab es  
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eine erste Schulordnung vom 23.7.1947, weitere: 1951, 1959, 1967, 1979 und 1990,  
die Schulpflicht per Gesetz vom 15.12.1950,  
der Kollegiumsbeschluß - Sport von 1964,  
die Verordnung über außerschulische Einrichtungen vom 23.10.1952,  
die Verordnung zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen vom 4.3.1954,  
das Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2.12.1959,  
das Gesetz über das entwickelte sozialistische Bildungssystem vom 25.2.1965,  
jährlich die Schuljahresanweisung.  
Weiterhin erfolgte, auf den Sport bezogen die Verabschiedung einer Reihe von Anweisungen,  
Richtlinien und Instruktionen, die von der Abteilung Sport des Ministeriums initiiert worden  
sind.  
Im Schulwesen existierten verschiedene Schularten, so zunächst die Grund- und  
Oberschulen und als besondere Form zeitweise die  
Schulkombinate sowie die Landschulen, ab 1951 teilweise Zehnklassenschulen,  
Zentralschulen, die  
folgend ab 1956 Mittelschulen sowie ab 1959 die zehnklassige allgemeinbildende  
polytechnische Oberschulen underweiterte Oberschulen, ab 1969 als zweistufig (11. und  
12. Klasse) mit Vorbereitungsklassen. Dazu bestanden offiziell seit 1965 Spezialschulen  
auch für Sport ( Kinder und Jugendsportschulen) und außerdem: Sonderschulen,  
Schulhorte, Kinder- undJugendheime sowie für Kleinkinder Kindergärten. Eine  
1953 gedachte generelle Schaffung einerElfklassenschule“ kam nicht zur Verwirklichung. Für  
alle Schüler bestand seit 1959 die generelle Schulgeldfreiheit.  
Dem MfVb nachgeordnet fungierten in den Räten der Bezirke, Kreise / Städte / Stadtbezirke  
Abteilungen Volksbildung sowie in den Räten der Städte und Gemeinden Referate.  
Gewählte fachkundige Abgeordnete wirkten in der Volkskammer im Ausschuß für  
Volksbildung und in denörtlichen Volksvertretungen in ständigen Kommissionen für  
Volksbildung. Vertreter gehörten dem ehrenamtlichen Staatlichen Komitee für Körperkultur  
und Sport, dem Komitee für Körperkultur und Sport der DDR sowie dem DTSB-  
Bundesvorstand (zeitweise gewählt), dem Spartakiadekomitee der DDR und der  
Leistungssportkommission der DDR an.  
Pädagogische Kongresse trugen zur praktikablen Tätigkeit im Bildungswesen bei. Ebenso  
leisteten anfangs das Deutsche Pädagogische  
Akademie der Pädagogischen Wissenschaften (APW) einen wesentlichen Beitrag in  
qualitativer Hinsicht. Fachlich unterstellt waren dem MfVb die Institute für Lehrerbildung,  
pädagogische Schulen für Kindergärtnerinnen sowie die pädagogischen Institute (PI)  
bzw. die pädagogischen Hochschulen (PH). Die Arbeitsstelle Körpererziehung  
Zentralinstitut (DPZI), folgend die  
veranstaltete u. a. mit den Sektionen Sportwissenschaft wissenschaftliche Veranstaltungen,  
zudem bearbeitete die Kooperation Schulsportforschung vielseitige Themen.  
Als pädagogische Einrichtung stand dieSchule im Mittelpunkt des Schulwesens, geleitet  
vom  
Schuldirektor bzw. von einem  
Schulleiter. Unterstützend wirkten der  
Pädagogische Rat sowie ab 1951 der Elternbeirat und das Klassenelternaktiv.  
Lehrer, ausgebildet in verschiedenen Fachrichtungen darunter der Sportlehrer leisteten  
einen unschätzbaren Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Mädchen und Jungen. Ihr  
Wissen und Können erwarben sie im Rahmen der Lehrerbildung. Verpflichtend war eine  
zyklische Lehrerweiterbildung. Ihre Entlohnung erfolgte gemäß der Vergütung für Lehrer,  
generell geregelt durch mehrere Festlegungen. Den Inhalt für die Bildung und Erziehung der  
Schüler bildeten Lehrpläne, auch für Sport.