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Tätigkeit als Turnrat.  
II. Kreisturnrat  
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Mitarbeiter in der Abteilung. Entwicklung der körperlichen Leistungen in den Schulen und im  
außerschulischen Sports.  
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Durchführung von Hospitationen. Hilfe bei der Gestaltung des Sports.  
Anforderungen: Fachlehrer (Klasse 5 10), drei Jahre Praxis.  
Aufgaben:  
4.  
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Unterricht  
a) Durchführung gemäß Stundentafel,  
b) Lehrplanerfüllung,  
c) Erwerb des Sportabzeichens,  
d) Erwerb Frei- und Fahrtenschwimmer - Zeugnis. Ausbildung von  
Rettungsschwimmern,  
e) Pflege der Sportstätten und -geräte, Grundausstattung, Sportkleidung,  
f) Zusammenarbeit mit demJugendarzt,  
g) Auswahl von Kadern für die KJS.  
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Außerschulischer Sport  
a) Gewinnung für den regelmäßigen Sport,  
b) Arbeit derSchulsportgemeinschaften (SSG),  
c) Wettkämpfe der Schulen,  
d) Kreis- Turn- und Sportfeste, Kreismeisterschaften,  
e) Sport in den Ferien,  
f) Qualifizierung der Übungsleiter in den SSG,  
g) Beratung mit Leitern der SSG und Kinder- und Jugendabteilungen in den  
Grundeinheiten des DTSB,  
h) Verwendung der Geldmittel.  
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Weitere Aufgaben:  
a) Anleitung der Fachkommission Turnen des Pädagogischen Kreiskabinetts, Kontrolle der  
Weiterbildung der Lehrer,  
b) Zusammenarbeit mit der Kreisleitung der FDJ und der Pionierorganisation, dem  
Sportreferat des Rates des Kreises, dem DTSB-Kreisvorstand nebst den  
Kreisfachausschüssen,  
c) Mitarbeit in der Sportstättenkommission.  
Arbeitsplan  
Fixiertes Vorhaben, das Aufgaben nebst Terminfestlegungen für ein Jahr, Quartal, einen Monat  
oder für eine Woche auswies. So gab es A. für Struktureinheiten (Bundesvorstand, SG-Vorstand,  
Präsidium eines Sportverbandes) des DTSB sowie für deren Leiter oder Mitarbeiter.  
Arbeitsprogramm  
Material, als Entwurf erarbeitet zur Beratung und Beschlussfassung auf einer  
Wahlversammlung oder Delegiertenkonferenz; es galt für eine Wahlperiode.  
Im A. vormals bis 1957Entschließungwurden Ziele und Aufgaben für die bevorstehende  
Wahlperiode ausgewiesen. Erstellt wurde es in einerSektion, Allgemeinen Sportgruppe,  
Sportgemeinschaft, Betriebs- bzw. Ortsgruppe des Deutschen Anglerverbandes sowie  
im Motorsportclub des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes, außerdem vom  
Kreis-, Stadtbezirks- bzw.Stadtfachausschuß.  
Schwerpunkte: - Stabilisierung und Erweiterung der Basis des Sporttreibens,  
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Erhöhung des Niveaus im Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb,  
Nutzung des Sportabzeichenprogramms,  
Gestaltung der politisch-ideologischen Arbeit und des geistig-kulturellen Lebens,  
- Qualifizierung der Leitungstätigkeit,  
- Erhaltung und Verbesserung der materiell-technischen Bedingungen.  
Arbeitsrechtsverhältnis  
Gesamtheit der Rechte und Pflichten, gültig für Mitarbeiter und Leiter in staatlichen Organen,  
gesellschaftlichen Organisationen, Betrieben u. s. w., war geregelt durch gesetzliche  
Bestimmungen  
grundsätzlich imArbeitsgesetzbuch oder Verhaltensregeln gemäß  
Betriebskollektivvertrag. Eine Begründung des A. erfolgte in der Regel durch Abschluss  
eines Arbeitsvertrages mit in besonderen Fällen zum Teil befristet durch die Wahl oder  
die Berufung. Das Verhältnis endet u. a. durch Kündigung oder Abberufung, begründet  
durch  
einn  
Weggang von der Arbeitsstelle (verschiedene Gründe), vorgenommene  
Strukturveränderungen in einer gesellschaftlichen Organisation (u.a. DTSB), Funktionswechsel in  
der Organisation.