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Tätigkeit als Turnrat.
II. Kreisturnrat
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Mitarbeiter in der Abteilung. Entwicklung der körperlichen Leistungen in den Schulen und im
außerschulischen Sports.
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Durchführung von Hospitationen. Hilfe bei der Gestaltung des Sports.
Anforderungen: Fachlehrer (Klasse 5 – 10), drei Jahre Praxis.
Aufgaben:
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Unterricht
a) Durchführung gemäß Stundentafel,
b) Lehrplanerfüllung,
c) Erwerb des Sportabzeichens,
d) Erwerb Frei- und Fahrtenschwimmer - Zeugnis. Ausbildung von
Rettungsschwimmern,
e) Pflege der Sportstätten und -geräte, Grundausstattung, Sportkleidung,
f) Zusammenarbeit mit dem Jugendarzt,
g) Auswahl von Kadern für die KJS.
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Außerschulischer Sport
a) Gewinnung für den regelmäßigen Sport,
b) Arbeit der Schulsportgemeinschaften (SSG),
c) Wettkämpfe der Schulen,
d) Kreis- Turn- und Sportfeste, Kreismeisterschaften,
e) Sport in den Ferien,
f) Qualifizierung der Übungsleiter in den SSG,
g) Beratung mit Leitern der SSG und Kinder- und Jugendabteilungen in den
Grundeinheiten des DTSB,
h) Verwendung der Geldmittel.
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Weitere Aufgaben:
a) Anleitung der Fachkommission Turnen des Pädagogischen Kreiskabinetts, Kontrolle der
Weiterbildung der Lehrer,
b) Zusammenarbeit mit der Kreisleitung der FDJ und der Pionierorganisation, dem
Sportreferat des Rates des Kreises, dem DTSB-Kreisvorstand nebst den
Kreisfachausschüssen,
c) Mitarbeit in der Sportstättenkommission.
Arbeitsplan
Fixiertes Vorhaben, das Aufgaben nebst Terminfestlegungen für ein Jahr, Quartal, einen Monat
oder für eine Woche auswies. So gab es A. für Struktureinheiten (Bundesvorstand, SG-Vorstand,
Präsidium eines Sportverbandes) des DTSB sowie für deren Leiter oder Mitarbeiter.
Arbeitsprogramm
Material, als Entwurf erarbeitet zur Beratung und Beschlussfassung auf einer
Wahlversammlung oder Delegiertenkonferenz; es galt für eine Wahlperiode.
Im A. – vormals bis 1957 Entschließung – wurden Ziele und Aufgaben für die bevorstehende
Wahlperiode ausgewiesen. Erstellt wurde es in einer Sektion, Allgemeinen Sportgruppe,
Sportgemeinschaft, Betriebs- bzw. Ortsgruppe des Deutschen Anglerverbandes sowie
im Motorsportclub des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes, außerdem vom
Kreis-, Stadtbezirks- bzw. Stadtfachausschuß.
Schwerpunkte: - Stabilisierung und Erweiterung der Basis des Sporttreibens,
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Erhöhung des Niveaus im Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb,
Nutzung des Sportabzeichenprogramms,
Gestaltung der politisch-ideologischen Arbeit und des geistig-kulturellen Lebens,
- Qualifizierung der Leitungstätigkeit,
- Erhaltung und Verbesserung der materiell-technischen Bedingungen.
Arbeitsrechtsverhältnis
Gesamtheit der Rechte und Pflichten, gültig für Mitarbeiter und Leiter in staatlichen Organen,
gesellschaftlichen Organisationen, Betrieben u. s. w., war geregelt durch gesetzliche
Bestimmungen
– grundsätzlich im Arbeitsgesetzbuch – oder Verhaltensregeln gemäß
Betriebskollektivvertrag. Eine Begründung des A. erfolgte in der Regel durch Abschluss
eines Arbeitsvertrages mit in besonderen Fällen – zum Teil befristet – durch die Wahl oder
die Berufung. Das Verhältnis endet u. a. durch Kündigung oder Abberufung, begründet
durch
einn
Weggang von der Arbeitsstelle (verschiedene Gründe), vorgenommene
Strukturveränderungen in einer gesellschaftlichen Organisation (u.a. DTSB), Funktionswechsel in
der Organisation.