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innerhalb der 1947 gegründeten
Deutschen Wirtschaftskommission wurde sie zur
Hauptverwaltung. Nachgeordnet bestanden Landes- und Gesundheitsämter in Land- und
Stadtkreisen sowie die Krankenhäuser. Mit Gründung der DDR erfolgte zunächst am
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2.10.1949 die Schaffung des Ministeriums für Arbeit und Gesundheitswesen und am
5.11.1950 des eigenständigen M.
Als zentrale Einrichtung existierte die Akademie für ärztliche Fortbildung der DDR in Berlin und
weitere in Dresden, Erfurt, Magdeburg; außerdem medizinisch-wissenschaftliche Gesellschaften
zu verschiedenen Fachgebieten sowie der 1952 geschaffene Fachausschuß für Sportmedizin.
1954 bildete sich – über verschiedene Vorgremien profiliert – die Gesellschaft für
Sportmedizin der DDR.
Grundlage für die Tätigkeit des M. bildeten die Statuten von 1960, 1969 und 1975.
Das MfG kooperierte fachlich mit dem 1963 gebildeten Sportmedizinischen Dienst (SMD),
der leitungspolitisch als nach geordnetes Organ dem Staatlichen Komitee bzw. Staatssekretariat
für Körperkultur und Sport unterstand. Ebenso oblag die fachliche Aufsicht für die Sportärzte
beim MfG und die leitungsmäßige Zuständigkeit seit 1963 beim SMD.
Am 3.10.1990 beendete das M. seine Tätigkeit.
Ministerium für Handel und Versorgung
Zentrales Staatsorgan der DDR, war seit 1949 zuständig für den gesamten Binnenhandel. Das
MfHV ist hervorgegangen aus der 1947 bei der Deutschen Wirtschaftskommission
geschaffenen Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung. Nachgeordnet dem M.
bestanden – den Großhandel verantwortend – sechs Zentrale Warenkontore (ZWK), darunter
Sportartikel. Diesbezüglich gab es eine enge Abstimmung zur Planung, Produktion und
Verteilung der
Sportausrüstungen mit dem
Staatlichen Komitee bzw. dem
Staatssekretariat für Körperkultur und Sport.
Federführend im Verkauf war die Handelsorganisation (HO) mit der HO-Sportartikel.
Als Grundlage für die Tätigkeit des MfHV existierte das Statut von 1959.
1990 bestand zeitweise das Ministerium für Handel und Tourismus.
Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (MHF)
Zentrales Staatsorgan der DDR, war zuständig für die studentischen Bildungseinrichtungen.
Mit der Bildung der DDR-Regierung am 12.10.1949 bestand im Ministerium für Volksbildung
zunächst eine Hauptabteilung Hoch- und Fachschulwesen; am 22.2.1951 wurde per Verordnung
der Regierung der DDR über die Neuorganisation des Hochschulwesens daraus ein
eigenständiges Staatssekretariat für Hochschulwesen, im Februar 1958 zum
Staatssekretariat für Hoch- und Fachschulwesen erweitert und am 13.7.1967 zum MHF
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geleitet von einem Minister – umgebildet.
Grundlage für die Tätigkeit bildeten für das Staatssekretariat bzw. das Ministerium die
Statuten sowie Perspektivpläne.
Das MHF war zuständig für die generelle Realisierung einer einheitlichen Hoch- und
Fachschulpolitik in der DDR. Nachgeordnet unterstanden dem MHF Universitäten, Hoch-
und Fachschulen in allen Belangen der Leitung, Planung, Finanzierung und Ablauf des
Studiums, einschließlich der Eröffnung, Umwandlung sowie Schließung der studentischen
Einrichtungen. Ab 1952 gab es Wissenschaftliche Beiräte für einzelne Bereiche.
Für die Studenten erließ das MHF prinzipielle Festlegungen, wie Studienordnung,
Zulassungsrichtlinien,
Rahmenprüfungsordnung
oder
Regelungen
zum
Erhalt
des
Stipendiums sowie Anweisung zum Ablauf des Studienjahres. Ab 1.1.1957 entfielen die
Studiengebühren. Zudem oblag dem MHF die Berufung von Hochschullehrern und die
Verleihung akademischer Grade und Titel.
Inhalte geprägt und
Hochschulkonferenzen sowie das Gesetz über das einheitliche sozialistische
Bildungssystem.
Einige Bildungseinrichtungen oblagen in inhaltlicher Hinsicht anderen Ministerien, wie die
pädagogischen Hochschulen, Institute für Lehrerbildung, pädagogische Schulen für
Kindergärtnerinnen dem Ministerium für Volksbildung oder die DHfK dem
Staatssekretariat für Körperkultur und Sport.
Beratend fungierte seit 1958 der Hoch- und Fachschulrat der DDR. Wissenschaftlich wirkte das
982 gebildete Zentralinstitut für Hochschulbildung; außerdem gab es u. a. ein Institut für
des
Studiums
waren
durch
die
Hochschulreform
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Fachschulwesen und eines für Weiterbildung.
Für den Sport der Studierenden – seit 1951 obligatorisch – war im MHF eine Abteilung – im
Lauf der Jahre mit verschiedenen Bezeichnungen, wie Körperkultur und Sport, Körpererziehung,
Studentensport wirkend auf der Basis von Lehrprogrammen zuständig. Tätige
Sportlehrer erhielten ihre Qualifizierung in der Lehrerbildung. Für ihr Entgelt fand
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