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Minister  
Regierungsmitglied, ein hohes Staatsamt ausübend. Ein M. zuständig für einen  
Geschäftsbereich gehörte einer Landesregierung sowie der Regierung  
bzw. dann demMinisterrat der DDR an und stand als Leiter einem Ministerium vor.  
Er konnte u. a. sachbezogene Anordnungen, Durchführungsbestimmungen und  
Verfügungen erlassen.  
In der BRD ist der M. ebenfalls einer Landesregierung sowie der Bundesregierung  
zugehörig.  
Ministerialblatt der Deutschen Demokratischen Republik (Min.Bl)  
Amtliches Blatt, ausgegeben von Ministerien in der DDR zur  
Bekanntmachung von Anordnungen u. a. m.  
Das M. wurde ab 1.1.1953 vom Zentralblatt der DDR, dieses  
ab 1.1.1955, vom Gesetzblatt der DDR ersetzt.  
Ab 1990 gab es ein M. auch in den ostdeutschen Bundesländern.  
Ministerium  
Ein zentrales Staatsorgan; geleitet von einem Minister. Jedes M. in der DDR war ein Organ  
des  
Ministerrates; zuvor der Regierung. Dem M. oblag die Leitung und Planung der ihm  
übertragenen Aufgaben. Als Grundlage diente ein Statut, das den Verantwortungsbereich,  
Aufgaben sowie die Struktur allgemein Hauptabteilungen, Abteilungen und Sektoren  
umfassend auswies.  
M. waren indirekt auch Träger von Betriebssportgemeinschaften, angesiedelt in zugehörigen  
Betrieben der entsprechenden Fachministerien und deren Industriezweigen.  
M. existieren auch in der BRD (Landes- und Bundesebene).  
Ministerium des Innern (MdI)  
Zentrales Staatsorgan der DDR, war zuständig für innere Angelegenheiten in der DDR.  
Hervorgegangen war es aus der 1946 gebildeten Deutschen Verwaltung des Innern (DVdI) und  
wurde am 12.10.1949 zum M. Zunächst unterteilte sich das M. geleitet von einem Minister in  
die Hauptverwaltungen Deutsche Volkpolizei (HVDVP), Ausbildung (HVA) und alsbald zum  
Schutz der Volkswirtschaft (HVzSVw), aus letzterer Verwaltung entstand 1950 das Ministerium für  
Staatssicherheit.  
Die Polizeiverwaltung selbst gliederte sich in Hauptabteilungen, wie Schutz-, Kriminal-,  
Verkehrs-, Wasserschutz-, Transport- oder Bereitschaft- und zeitweise Grenzpolizei sowie  
Paß- und Meldewesen und Feuerwehr. Es gab im Laufe der Jahre Strukturänderungen.  
Grundlage für die Tätigkeit des M. bildete ein Statut. Den Kern des M. bildete die Deutsche  
Volkspolizei (DVP), umgangssprachlich Volkspolizei (VP). Nachgeordnet existierten  
Bezirksbehörden der DVP (BdVP), die Volkspolizei-Kreisämter (VPKA), in größeren Städten  
Inspektionen und Reviere und örtlich die Abschnittsbevollmächtigten (ABV). Die Angehörigen des  
MdI trugen Dienstgrade.  
Das MdI war ein Träger der Sportvereinigung Dynamo. In den örtlichen Gliederungen des  
Ministeriums, wie BdVP sowie VPKA u. a. Dienststellen, wie Polizeischulen oder Kasernen, von  
Sportgemeinschaften „Dynamo“. Außerdem existierten mehrereSportclubs.  
Ab dem 3.10.1990 gab es eine bundesdeutsche Polizeihoheit in den neuen Bundesländern.  
Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung Staatssekretariat für  
Berufsbildung  
Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen  
Zentrales Staatsorgan, entstand am 7.10.1949 mit Bildung der Provisorischen Regierung der  
DDR. Hervorgegangen ist das M. teilweise aus der 1945 geschaffenen Deutschen  
Zentralverwaltung bzw. aus der Hauptverwaltung für Gesundheitswesen derDWK. 1950 wurde  
das M. geteilt; es kam zur Schaffung eigenständiger Ministerien für Gesundheitswesen sowie  
für Arbeit.  
Ministerium für Bildung  
Zentrales Organ der DDR, war seit November 1989 zuständig für das gesamte Bildungswesen;  
ab 30.5.1990 in Ministerium für Bildung und Wissenschaft umgewandelt, das bis zum 3.10 1990  
existierte.  
Ministerium für Gesundheitswesen (MfG)  
Zentrales Staatsorgan der DDR, war zuständig für die Gesundheitspolitik in der DDR.  
Gemäß Befehl Nr. 17 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) entstand  
am 27.7.1945 die Deutsche Zentralverwaltung für Arbeit und Gesundheitswesen (DZVG),