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Minister
Regierungsmitglied, ein hohes Staatsamt ausübend. Ein M. – zuständig für einen
Geschäftsbereich – gehörte einer Landesregierung sowie der Regierung
bzw. dann dem Ministerrat der DDR an und stand als Leiter einem Ministerium vor.
Er konnte u. a. sachbezogene Anordnungen, Durchführungsbestimmungen und
Verfügungen erlassen.
In der BRD ist der M. ebenfalls einer Landesregierung sowie der Bundesregierung
zugehörig.
Ministerialblatt der Deutschen Demokratischen Republik (Min.Bl)
Amtliches Blatt, ausgegeben von Ministerien in der DDR zur
Bekanntmachung von Anordnungen u. a. m.
Das M. wurde ab 1.1.1953 vom Zentralblatt der DDR, dieses
ab 1.1.1955, vom Gesetzblatt der DDR ersetzt.
Ab 1990 gab es ein M. auch in den ostdeutschen Bundesländern.
Ministerium
Ein zentrales Staatsorgan; geleitet von einem Minister. Jedes M. in der DDR war ein Organ
des
Ministerrates; zuvor der Regierung. Dem M. oblag die Leitung und Planung der ihm
übertragenen Aufgaben. Als Grundlage diente ein Statut, das den Verantwortungsbereich,
Aufgaben sowie die Struktur – allgemein Hauptabteilungen, Abteilungen und Sektoren
umfassend – auswies.
M. waren indirekt auch Träger von Betriebssportgemeinschaften, angesiedelt in zugehörigen
Betrieben der entsprechenden Fachministerien und deren Industriezweigen.
M. existieren auch in der BRD (Landes- und Bundesebene).
Ministerium des Innern (MdI)
Zentrales Staatsorgan der DDR, war zuständig für innere Angelegenheiten in der DDR.
Hervorgegangen war es aus der 1946 gebildeten Deutschen Verwaltung des Innern (DVdI) und
wurde am 12.10.1949 zum M. Zunächst unterteilte sich das M. – geleitet von einem Minister – in
die Hauptverwaltungen Deutsche Volkpolizei (HVDVP), Ausbildung (HVA) und alsbald zum
Schutz der Volkswirtschaft (HVzSVw), aus letzterer Verwaltung entstand 1950 das Ministerium für
Staatssicherheit.
Die Polizeiverwaltung selbst gliederte sich in Hauptabteilungen, wie Schutz-, Kriminal-,
Verkehrs-, Wasserschutz-, Transport- oder Bereitschaft- und – zeitweise Grenzpolizei – sowie
Paß- und Meldewesen und Feuerwehr. Es gab im Laufe der Jahre Strukturänderungen.
Grundlage für die Tätigkeit des M. bildete ein Statut. Den Kern des M. bildete die Deutsche
Volkspolizei (DVP), umgangssprachlich Volkspolizei (VP). Nachgeordnet existierten
Bezirksbehörden der DVP (BdVP), die Volkspolizei-Kreisämter (VPKA), in größeren Städten
Inspektionen und Reviere und örtlich die Abschnittsbevollmächtigten (ABV). Die Angehörigen des
MdI trugen Dienstgrade.
Das MdI war ein Träger der Sportvereinigung Dynamo. In den örtlichen Gliederungen des
Ministeriums, wie BdVP sowie VPKA u. a. Dienststellen, wie Polizeischulen oder Kasernen, von
Sportgemeinschaften „Dynamo“. Außerdem existierten mehrere Sportclubs.
Ab dem 3.10.1990 gab es eine bundesdeutsche Polizeihoheit in den neuen Bundesländern.
Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung Staatssekretariat für
Berufsbildung
Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen
Zentrales Staatsorgan, entstand am 7.10.1949 mit Bildung der Provisorischen Regierung der
DDR. Hervorgegangen ist das M. teilweise aus der 1945 geschaffenen Deutschen
Zentralverwaltung bzw. aus der Hauptverwaltung für Gesundheitswesen der DWK. 1950 wurde
das M. geteilt; es kam zur Schaffung eigenständiger Ministerien für Gesundheitswesen sowie
für Arbeit.
Ministerium für Bildung
Zentrales Organ der DDR, war seit November 1989 zuständig für das gesamte Bildungswesen;
ab 30.5.1990 in Ministerium für Bildung und Wissenschaft umgewandelt, das bis zum 3.10 1990
existierte.
Ministerium für Gesundheitswesen (MfG)
Zentrales Staatsorgan der DDR, war zuständig für die Gesundheitspolitik in der DDR.
Gemäß Befehl Nr. 17 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) entstand
am 27.7.1945 die Deutsche Zentralverwaltung für Arbeit und Gesundheitswesen (DZVG),