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MfG Ministerium für Gesundheitswesen
MfK Ministerium für Kultur
MfLFN Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft
MfNV Ministerium für Nationale Verteidigung
MfS Ministerium für Staatssicherheit
MfVb Ministerium für Volksbildung
Militärische Körperertüchtigung (MKE)
Bestandteil der Gefechtsausbildung für Soldaten der NVA, diente der körperlichen Erziehung
und Ausbildung.
Ziele:
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Herausbildung sozialistischer Soldatenpersönlichkeiten,
Entwicklung einer hohen und stabilen Leistungsfähigkeit-
Vervollkommnung leistungsbestimmender konditioneller Fähigkeiten (Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit) und
militärischer Fertigkeiten (Überwindung von Hindernissen, Handgranatenwurf, Klettern, Hangeln,
Nahkampf);
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Abhärtung in der freien Natur.
Grundlage für die MKE bildete eine Dienstschrift (DV 10/2). Dazugehörig waren insbesondere
der regelmäßige Dienstsport laut Plan, der Frühsport sowie spezielle Körperübungen für die
einzelnen Waffengattungen. Zur Bewertung der körperlichen Leistungsfähigkeit fand neben den
Leistungskontrollen am Ende einer Ausbildungsperiode der Achtertest Anwendung. Für
besondere Leistungen kam die Kampfsportnadel, folgend das Militärsportabzeichen zur
Verleihung.
„
Militärsportabzeichen“
Abzeichen für die männlichen, ab 1984 auch weiblichen Angehörigen der Nationalen
Volksarmee; wurde per Ordnung des Ministers für Nationale Verteidigung zum
1.12.1968 eingeführt und erstmals im April 1969 praktiziert. Vorgänger war die
Kampfsportnadel.
Der goldfarbene M. konnte in einer Stufe erworben werden; es war in die vier
Altersgruppen bis 29, 30-35, 36-40 und über 40 Jahre unterteilt.
Gefordert waren Übungen aus den Komplexen Pflicht und Wahl. Im Komplex
Pflichtübungen mussten fünf Bedingungen erfüllt werden: Sturmbahn bzw. Hindernislauf,
Handgranatenweitzielwurf, 3000-m-Lauf (ab 35 Jahre 1000 m), Uniformschwimmen in beliebiger Art,
Schießen. Zur Erfüllung galt es, mindestens drei Übungen mit der Note 1 und zwei Übungen mit 2
abzuschließen. Beim Komplex Wahlübungen, unterteilt nach waffengattungsspezifischen
Gruppen, war vom jeweiligen Bewerber aus zwei vorgegebenen Bedingungen eine zu erfüllen.
Diese Wahlübung wurde nicht verlangt, wenn der NVA-Angehörige Normen in bestimmten
Sportarten der Sportklassifizierung erfüllt hatte.
Das M. wurde als Wiederholung für das Sportabzeichen der DDR,
Stufe Gold, angerechnet.
Am 24.4.1973 ließ der Minister eine neue Ordnung, die zum 1.6. in Kraft
trat.
Zum 24.9.1982 wurden die Bedingungen des MSA geändert, indem je
nach Alterklasse drei oder vier Pflichtübungen (Sturmbahn, 3000-m-Lauf,
Wahlübung
Handgranatenwurf
Uniformschwimmen, 5000-m-Lauf, Gewichtsstoßen bzw. Klettern) zu erfüllen
waren. Als generelle Voraussetzung galt der Besitz des Schwimmabzeichens (Stufe II) und des
Sportabzeichens (Gold).
bzw.
Klimmziehen
sowie
eine
(
Die Bedingungen mussten alle zwei Jahre wiederholt werden.
Mini-Buch
Buch in Sonderanfertigung, bezogen auf die Formatgröße.
M. gab es mit den verschiedensten Inhalten, so auch zum
Sport (DTSB, Sportvereinigung „Dynamo“, Turn- und
Sportfeste, DHfK, GST).
Minischau
Sportliche Darbietung, fand zeitlich vor einem Turn- und Sportfest
statt. Als Test sollte sie Informationen mit Aussagen über inhaltliche, choreographische,
musikalische und Kleidung betreffende Belange sowie den Schauwert insgesamt für die Gestalter
und Organisatoren dienen. Gegebenenfalls wurden qualitative Verbesserungen vorgenommen.