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9.  
a
b
Verabschiedung eines Jugendsportplanes vom Präsidium des DTSB.  
Verbesserung des Wettkampfsystems für Jugendliche. Nutzung der  
Sportklassifizierung.  
c
d
e
f
Organisierung von Jugendtreffen in ausgewählten Sportverbänden.  
Erwerb des Sportabzeichens für Jugendliche.  
Veranstaltung von Wohngebietssportfesten.  
Bildung von Sportgruppen für die weibliche Jugend, u. a. in der Gymnastik und im  
Volkstanz.  
g
h
i
Durchführung von Mannschaftswettkämpfen.  
Organisierung von geselligen Veranstaltungen.  
Herausgabe von Werbeschriften.  
k
l
Sonderzuwendungen, wie Sportkleidung.  
Ausbildung von Jugendleitern.  
m
n
Erarbeitung eines einheitlichen Ausbildungssystems für den Jugendsport.  
Kontrolle der Maßnahmen.  
Maßnahmeplan des Ministerrates der DDR zur Verwirklichung des  
Staatsratsbeschlusses „Körperkultur“  
Plan, wurde am 27.11.1968 beschlossen  
Auszug:  
Aufgaben:  
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Schaffung von Bedingungen, um bis 1980 zu erreichen, dass etwa 60 % der Bevölkerung  
regelmäßig Sport treibt;  
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Gleichzeitig sollten 35 % sportlich organisiert sein;  
Schwerpunkte: Kinder- und Jugendspartakiaden der DDR,  
Turn- und Sportfeste,  
Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 1972.  
Termingebundene Aufgaben:  
I. 1. Schlussfolgerungen für staatliche Organe, Betriebe;  
Empfehlungen an LPG.  
Aufgaben in Perspektivpläne aufnehmen.  
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. Ausschöpfung örtlicher Kapazitäten für die materiell-technische Basis der KK.  
Nutzung moderner Bauweisen und Ausstattungen. Effektive Nutzung de Sportstätten.  
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. Wirksame Öffentlichkeitsarbeit durch die Staatlichen Komitees für Rundfunk bzw. für das  
Fernsehen.  
Ziele: - Errungenschaften der KK popularisieren,  
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sportliche Selbstbetätigung anregen,  
Entlarvung reaktionärer westdeutscher Sportpolitik.  
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. Zusammenarbeit der Deutschen Akademie der Künste mit den Verbänden der  
verschiedenen Richtungen.  
Aufgaben: - Beziehungen der Kulturschaffenden zu KK, Sport und Touristik enger gestalten,  
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Einordnung von Anforderungen der KK in die architektonische und  
künstlerische Gestaltung von Baumaßnahmen.  
II. 1. a) Schaffung von Bedingungen durch die zuständigen staatlichen Organe im  
Zusammenwirken mit DTSB und GST für zusätzliche zwei Stunden Sport pro Woche  
für Schüler, Lehrlinge und Studenten neben dem Sportunterricht.  
b) Absicherung des zweistündigen Sportunterrichts während der gesamten Studienzeit.  
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. Kurssystem für Sportlehrer  
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. Sport als Bestandteil in die Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation einbeziehen.  
Präzisierung der medizinischen Wissenschaft und des Gesundheitsschutzes in der  
Perspektivplanung.  
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. Aufnahme sportlicher Themen in Kunstwerke.  
. a) Realisierung von Bauten und Anlagen für KK und Sport im Rahmen des komplexen  
Wohnungsbaus.  
b) Erstellung von Normativen, Angebotsunterlagen mit Modellen für Sportstätten sowie  
einer Grundsatzkonzeption.  
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. Produktion qualitativ hochwertiger Sportartikel (Sportschuhe, Sporttextilien, Sportgeräte,  
Wasserfahrzeuge, Campingartikel)  
. Verabschiedung einer „Ordnung für die in der Regel kostenlose Nutzung von  
Sporteinrichtungen durch sporttreibende Gruppen der gesellschaftlichen Organisationen“  
III. 1. Zusammenarbeit von staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen,  
insbesondere mit dem FDGB  
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mehr Geltung für die gesellschaftliche Bedeutung von KK und Sport.  
Entsprechende Festlegungen in Perspektiv- und Jahresplänen sowie in  
Betriebskollektivverträgen,  
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Zusammenarbeit mit DTSB und GST fördern,  
Ausgleichssport während der Arbeitzeit ermöglichen,  
Bildung von Sportkommissionen bei den Leitungen der Betriebe.